Daten
Kommune
Kall
Größe
166 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
05.06.15, 18:06
Aktualisiert
05.06.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
121/2015
16.06.2015
Vorlage erstellt:
03.06.2015
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Herr Feld
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Gymastikhalle Sistig - Sanierung/Neubau
hier: Sachstand
Beschlussvorschlag:
Wird nach Beratung im Ausschuss formuliert.
Sachdarstellung:
Es wird auf die Erläuterung der Planung aus den Sitzungen vom 18.11.2014 und 27.01.2015
verwiesen. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung weitere Recherchen zu möglichen Förderprogrammen durchgeführt.
Bei einer Sanierung mit geschätzten Kosten von ca. 500.000 Euro sind Mittel über die Schwerpunktmaßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements i.H.v. bis zu 200.000 Euro verfügbar, wenn die Halle auf ein sehr gutes energetisches Niveau saniert wird. Parallel wäre dann
eine teilweise Finanzierung über die KfW-Bank sowie einzelne Zuschüsse im Bereich Anlagentechnik möglich.
Vorlagen-Nr. 121/2015
Seite 2
Die geplanten Maßnahmen gliedern sich in folgende Bereiche auf (Kostenermittlung nach DIN
276):
Bereich
Maßnahmen
Gebäudehülle
Dämmung der Außenwände, kompletter Austausch der Fenster, Erneuerung der Dacheindeckung und Dämmung der Geschossdecken, mindestens nach den Auflagen der
EnEV 2014
130.000 €
Anbau
Errichtung eines Anbaus zur Unterbringung
von Sport- und Spielgeräten
50.000 €
Innensanierung
Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereiches
80.000 €
Gebäudetechnik
Optimierung bzw. Umstellung der Heizungsanlage, Erneuerung Heiz- und WWLeitungen, Elektroinstallation und Innen- und
Hallenbeleuchtung
80.000 €
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der
nach Süden ausgerichteten Dachfläche
30.000 €
Ingenieurkosten Gebäude und TGA
60.000 €
Baunebenkosten
Kostenschätzung
SUMME
430.000 €
MwSt.
81.700 €
Gesamtkosten Komplettsanierung brutto
511.700 €
In folgenden Bereichen können Fördergelder für Sanierungsmaßnahmen beantragt werden:
1. Gebäudehülle und Anbau: Finanzierung über die KfW- oder NRW.Bank möglich. Bei der
KfW entweder Einzelmaßnahmen oder Gesamtsanierung („Effizienzhaus“). Bei Erreichen
des Effizienzhaus-Standards (EnEV=100) Zuschüsse von ca. 10-15% der Kreditsumme.
Kreditobergrenze bei ca. 156.000 € (500 € je m² maximal).
2. Innensanierung: z.Zt. keine Fördermöglichkeiten bekannt.
3. Gebäudetechnik: Förderung der Sanierung der Innenbeleuchtung mit 30% über das BMU
(Zuschuss ca. 5.000 €), Antrag wurde fristgerecht gestellt. Bei Einsatz erneuerbarer
Energien (z.B. Solarthermie, Wärmepumpe, Holzpellets) Förderung über BAFA und Finanzierung über KfW möglich.
4. PV-Anlage: Einspeisevergütung nach EEG, zusätzliche Förderung über progres.nrw möglich (bis zu 5.000 €), Antrag kann ab 04.02.2015 gestellt werden.
Im Falle eines Neubaus ist zunächst zu klären, ob die Halle in der jetzt bestehenden Größe (Hallenfläche 15 x 15 Meter) oder als größere „Einfeldhalle“ (15 x 27 Meter) neu errichtet werden
würde. Die Kosten für den Neubau einer Einfeldhalle liegen bei ca. 1,0 bis 1,5 Mio. Euro.
Von Seiten von „Wald und Holz NRW“ wurde im Falle eines Neubaus in Holzbauweise fachliche
Unterstützung signalisiert. Fördermittel gibt es zurzeit jedoch nicht für Neubau und Sanierung
bzw. diese wären lediglich zur Deckung der planungs- und konstruktionsbedingten Mehrkosten
verfügbar.
Zwei von „Wald und Holz NRW“ angesprochenen Förderprogramme sind:
1. Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe (Fördergeber Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe).
Vorlagen-Nr. 121/2015
Seite 3
Möglicher Förderbaustein: (C) die (…) Nutzung nachwachsender Ressourcen im Rahmen
einer „experimentellen Entwicklung“.
Förderquote 25% bzw. 100% der Mehrkosten bei Antragstellung durch eine öfftl. Forschungseinrichtung. Wahrscheinlichkeit der Förderung: gering.
2. Förderprogramm „Bildungsgebäude im Effizienzhaus Plus Standard“ (Fördergeber Bundesumweltministerium).
Mögliche Förderbausteine: b) Innovationen und c) Integrale Planung, ggf. d) Qualitätssicherung.
Förderquoten: b) 20% bis max. 31.500 €, c) 15% der Investitionskosten für Innovationen,
d) 100% für Kosten der Qualitätssicherung.
Wahrscheinlichkeit der Förderung: bei Erfüllung der Kriterien: hoch.
Im Herbst 2015 wird voraussichtlich die neue Richtlinie „Dorferneuerung/ Dorfentwicklung“ im
Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ vorgelegt. Inwieweit sich hieraus neue Fördermöglichkeiten für das Projekt ergeben, ist noch nicht abschätzbar.