Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
03.02.2009
Erstellt
28.02.09, 04:11
Aktualisiert
28.02.09, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und
Gesundheit am 03.02.2009 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring
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TOP 6
Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur
hier: Umwandlung vorgesehener Kreismittel in einen Zuschuss
mit Gegenleistungsverpflichtung
Der Ausschuss stimmt der V 497/2009 zu und empfiehlt
folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, der Stadt Zülpich eine einmalige
Zuweisung zum Betrieb der Römerthermen Zülpich - Museum
der Badekultur - in Hohe von 299.749,70 € unter den
nachfolgend genannten Bedingungen zu zahlen:
1. Diese einmalige Zuweisung tritt an die Stelle der in Aussicht
gestellten, aber bisher noch nicht erfolgten Restzustiftung in
gleicher Betragshöhe.
2. Die übrigen Bedingungen des Vertrages vom
21.07.2003/04.08.2004 gelten weiterhin.
3. Die Stadt Zülpich verpflichtet sich, den Betrag anzulegen
und die daraus resultierenden Zinserträge für mindestens
20 Jahre ausschließlich zur Finanzierung ihres
Betriebskostenanteils gemäß dem noch abzuschließenden
Vertrag mit dem Landschaftsverband Rheinland zu
verwenden.
4. Falls
a) den o. g. Bedingungen zuwider gehandelt wird, oder
b) der Betrieb des Museums eingestellt wird, oder
c) ein Vertrag mit dem Landschaftsverband Rheinland über
den Betrieb des Museums nicht zustande kommt oder
gekündigt wird,
ist die Zuweisung anteilig an den Kreis Euskirchen zurück
zu erstatten. Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre.
5. Die Rückerstattung der Ziffer 4 tritt dann nicht ein, wenn der
Kreis Euskirchen und die Stadt Zülpich Übereinstimmung
darin finden, dass die Kreismittel in einer gleichwertigen Art
und Weise zur Finanzierung des Museumsbetriebs
eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen
V 497/2009