Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur hier:Umwandlung vorgesehener Kreismittel in einen Zuschuss mit Gegenleistungsverpflichtung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
03.02.2009
Erstellt
28.02.09, 04:11
Aktualisiert
28.02.09, 04:11
Beschlusstext (Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur
hier:Umwandlung vorgesehener Kreismittel in einen Zuschuss mit Gegenleistungsverpflichtung)

öffnen download melden Dateigröße: 9,0 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 03.02.2009 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur hier: Umwandlung vorgesehener Kreismittel in einen Zuschuss mit Gegenleistungsverpflichtung Der Ausschuss stimmt der V 497/2009 zu und empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, der Stadt Zülpich eine einmalige Zuweisung zum Betrieb der Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur - in Hohe von 299.749,70 € unter den nachfolgend genannten Bedingungen zu zahlen: 1. Diese einmalige Zuweisung tritt an die Stelle der in Aussicht gestellten, aber bisher noch nicht erfolgten Restzustiftung in gleicher Betragshöhe. 2. Die übrigen Bedingungen des Vertrages vom 21.07.2003/04.08.2004 gelten weiterhin. 3. Die Stadt Zülpich verpflichtet sich, den Betrag anzulegen und die daraus resultierenden Zinserträge für mindestens 20 Jahre ausschließlich zur Finanzierung ihres Betriebskostenanteils gemäß dem noch abzuschließenden Vertrag mit dem Landschaftsverband Rheinland zu verwenden. 4. Falls a) den o. g. Bedingungen zuwider gehandelt wird, oder b) der Betrieb des Museums eingestellt wird, oder c) ein Vertrag mit dem Landschaftsverband Rheinland über den Betrieb des Museums nicht zustande kommt oder gekündigt wird, ist die Zuweisung anteilig an den Kreis Euskirchen zurück zu erstatten. Die Zweckbindungsfrist beträgt 20 Jahre. 5. Die Rückerstattung der Ziffer 4 tritt dann nicht ein, wenn der Kreis Euskirchen und die Stadt Zülpich Übereinstimmung darin finden, dass die Kreismittel in einer gleichwertigen Art und Weise zur Finanzierung des Museumsbetriebs eingesetzt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen V 497/2009