Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
24.06.10, 18:57
Aktualisiert
24.06.10, 18:57
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
08.07.2010
103/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
21.06.2010
Bezeichnung
Ausbau der Gemeindestraße "Friedhofstraße" im Ortsteil Gey;
hier: Bauprogramm
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ergibt sich aus TOP 2 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 01.07.2010
(Beschlussvorlage Nr. 93/2010).
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald das nachstehend aufgeführte Bauprogramm zum Ausbau der Gemeindestraße „Friedhofstraße“.
Der Ausbau der Gemeindestraße „Friedhofstraße“ beginnt an der Abzweigung Kreisstraße 29/
„Friedhofstraße“ in die Gemeindestraße „Friedhofstraße“ (Parkplatzparzelle Flur 10, Nrn. 176
und 252) und endet an der Einmündung in die Kreisstraße 31/“Broichstraße“ (Parzellen Flur 10,
Nrn. 263 und 246).
Die Gemeindestraße „Friedhofstraße“ ist in ihrer Gesamtheit endgültig hergestellt, wenn ihre
Flächen im Eigentum der Gemeinde sind, sie eine Verbindung mit dem übrigen öffentlichen
Verkehrsnetz besitzt und folgende Bestandteile und Herstellungsmerkmale aufweist:
a) Mischverkehrsfläche für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, verkehrsberuhigt gestaltet mit
Unterbau und Decke aus Asphalt und Pflaster (im Mittel 6,50 m);
b) dreizeilige Rinne auf der östlichen Seite; im Einmündungsbereich zur K 29 auf einer Länge von
ca. 14 m beidseitig;
c) Mischverkehrsfläche, teilweise durch Pflanzbeete und Parkbuchten auf 3,20 m begrenzt;
d) Straßenentwässerungseinrichtungen, an die vorhandene Ortskanalisation angeschlossen;
e) Straßenbeleuchtung betriebsfertig.
- Seite 1 von 2 -
Die exakten Ausbaumaße und der Ausbauumfang des Bauprogramms für die Gemeindestraße
„Friedhofstraße“ ergeben sich aus dem vom Ing.-Büro Dr. Jochims & Burtscheidt gefertigten
Ausbauplan, der in der Bau- und Umweltausschusssitzung unter TOP 1 vorgestellt wurde.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
- Seite 2 von 2 -
(Bürgermeister)