Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Wohn- und Teilhabegesetz)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,7 kB
Datum
03.02.2009
Erstellt
28.02.09, 04:11
Aktualisiert
28.02.09, 04:11
Beschlusstext (Wohn- und Teilhabegesetz)

öffnen download melden Dateigröße: 8,7 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 03.02.2009 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Wohn- und Teilhabegesetz TOP 11 Info 209/2009 Frau Schneidereit, Heimaufsicht, informiert die Ausschussmitglieder zunächst über die Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Heimaufsicht im Jahr 2008. Nach einem kurzen Überblick über die Einrichtungen im Kreis Euskirchen berichtet Frau Schneidereit abschließend über die heimaufsichtlichen Tätigkeiten im Jahr 2008. Anschließend erläutert Herr Schulz, Heimaufsicht, dass zum 10.12.2008 in Kraft getretene Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Damit hat der Gesetzgeber das Recht der Einrichtungen der Betreuung für NRW neu gestaltet und das Bundesheimgesetz durch ein eigenes Landesrecht ersetzt. Ziel des WTG ist , dass Menschen in Betreuungseinrichtungen - darauf vertrauen können, dass sie sich in "gute Hände" begeben haben und gut versorgt werden - möglichst selbstbestimmt wohnen und am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Im Weiteren berichtet Herr Schulz über die wesentlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Bundesrecht und teilt abschließend mit, dass die Heimaufsicht des Kreises Euskirchen die Spielräume des WTG nutzen wird, um Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner bei ihren Beratungen und Entscheidungen Rechnung tragen zu können. Der gesamte Bericht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Ausschuss nimmt die Info 209/2009 zur Kenntnis und bedankt sich für die Ausführungen.