Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
55 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
23.03.11, 07:43
Aktualisiert
07.06.11, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 14.12.2010
29
Haushaltsplanberatungen 2011 (515/2010)
Der Antrag auf Mitgliedschaft der Stadt Erftstadt im Kultursekretariat NRW und Bereitstellung
von Mitteln für die Mitgliedschaft ab dem Jahr 2011 wird abgelehnt.
Der zuständige Fachausschuss soll sich mit dem Thema einer eventuellen zukünftigen
Mitglied-schaft in einer der nächsten Sitzungen befassen.
18 Ja-Stimme(n), 31 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Dem Antrag der CDU-Fraktion, die Erhebung der Gewässerumlage abzulehnen, wird
zugestimmt.
27 Ja-Stimme(n), 22 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Dem Antrag der CDU-Fraktion, keine weiteren Kürzungen bei den Zuschüssen für die Vereine
in den Haushalt einzustellen, wird zugestimmt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Dem Antrag der CDU-Fraktion für die Kulturtage 2011 4.000,00 Euro mit Sperrvermerk 1
einzustellen, wird zugestimmt.
27 Ja-Stimme(n), 18 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)
Dem Antrag der SPD-Fraktion, die Mitgliedschaft im Tourismusverein Rhein-Erft zu kündigen,
wird nicht zugestimmt.
17 Ja-Stimme(n), 32 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag der SPD-Fraktion, die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt zu verkleinert und
bei der nächsten Kommunalwahl von der Möglichkeit der Reduzierung der Anzahl der
Ratsmitglieder Gebrauch zu machen, wird abgelehnt.
18 Ja-Stimme(n), 31 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der
Antrag,
im
Haushalt
135.000,00
Euro
zur
Durchführung
Interessenbekundungsverfahrens Stromversorgung einzustellen, wird abgelehnt.
des
18 Ja-Stimme(n), 31 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag der SPD-Fraktion auf Mitgliedschaft der Stadt Erftstadt im Kulturkreis NRW und die
Einstellung von Haushaltsmitteln für das Jahr 2011 wird abgelehnt.
17 Ja-Stimme(n), 32 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die als Anlage zur Niederschrift beigefügte Aufstellung
der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
und des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Der Rat beschließt das als Anlage zur Niederschrift beigefügte Haushaltssicherungskonzept.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 14.12.2010
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Haushaltsatzung der Stadt Erftstadt
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) geändert durch Gesetz vom 09. Oktober
2007 (GV.NRW. S. 380) beschließt der Rat der Stadt Erftstadt folgende Haushaltssatzung :
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt
Erftstadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthält, wird
im
Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
77.031.668 EUR
88.286.959 EUR
im
Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
74.991.136 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
86.665.222 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf
3.955.507 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf
3.152.070 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung von Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit erforderlich ist,
wird auf 0 EUR festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist,
wird auf 0 EUR festgesetzt.
§4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird
auf 11.255.291 EUR festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 55.000.000 EUR festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
1.2 für die
Grundstücke
(Grundsteuer
B) auf
Beschluss
der Sitzung
des Rates vom
14.12.2010
2.
Gewerbesteuer auf
260 v. H.
440 v. H.
440 v. H.
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48 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
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