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Beschlusstext (Haushaltsplanberatungen 2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
55 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
23.03.11, 07:43
Aktualisiert
07.06.11, 09:20
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Beschluss der Sitzung des Rates am 14.12.2010 29 Haushaltsplanberatungen 2011 (515/2010) Der Antrag auf Mitgliedschaft der Stadt Erftstadt im Kultursekretariat NRW und Bereitstellung von Mitteln für die Mitgliedschaft ab dem Jahr 2011 wird abgelehnt. Der zuständige Fachausschuss soll sich mit dem Thema einer eventuellen zukünftigen Mitglied-schaft in einer der nächsten Sitzungen befassen. 18 Ja-Stimme(n), 31 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Dem Antrag der CDU-Fraktion, die Erhebung der Gewässerumlage abzulehnen, wird zugestimmt. 27 Ja-Stimme(n), 22 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Dem Antrag der CDU-Fraktion, keine weiteren Kürzungen bei den Zuschüssen für die Vereine in den Haushalt einzustellen, wird zugestimmt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Dem Antrag der CDU-Fraktion für die Kulturtage 2011 4.000,00 Euro mit Sperrvermerk 1 einzustellen, wird zugestimmt. 27 Ja-Stimme(n), 18 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en) Dem Antrag der SPD-Fraktion, die Mitgliedschaft im Tourismusverein Rhein-Erft zu kündigen, wird nicht zugestimmt. 17 Ja-Stimme(n), 32 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Der Antrag der SPD-Fraktion, die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt zu verkleinert und bei der nächsten Kommunalwahl von der Möglichkeit der Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder Gebrauch zu machen, wird abgelehnt. 18 Ja-Stimme(n), 31 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Der Antrag, im Haushalt 135.000,00 Euro zur Durchführung Interessenbekundungsverfahrens Stromversorgung einzustellen, wird abgelehnt. des 18 Ja-Stimme(n), 31 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Der Antrag der SPD-Fraktion auf Mitgliedschaft der Stadt Erftstadt im Kulturkreis NRW und die Einstellung von Haushaltsmitteln für das Jahr 2011 wird abgelehnt. 17 Ja-Stimme(n), 32 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die als Anlage zur Niederschrift beigefügte Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Der Rat beschließt das als Anlage zur Niederschrift beigefügte Haushaltssicherungskonzept. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 14.12.2010 Seite 2 Haushaltsatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) geändert durch Gesetz vom 09. Oktober 2007 (GV.NRW. S. 380) beschließt der Rat der Stadt Erftstadt folgende Haushaltssatzung : §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Erftstadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 77.031.668 EUR 88.286.959 EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 74.991.136 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 86.665.222 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.955.507 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.152.070 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt. §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 11.255.291 EUR festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 55.000.000 EUR festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf Beschluss der Sitzung des Rates vom 14.12.2010 2. Gewerbesteuer auf 260 v. H. 440 v. H. 440 v. H. Seite 3 48 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 14.12.2010 Seite 4