Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
03.02.2009
Erstellt
28.02.09, 04:11
Aktualisiert
28.02.09, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und
Gesundheit am 03.02.2009 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring
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Einrichtung von Pflegestützpunkten
TOP 10
Info
208/2009
Frau Haas, Zentrales Informationsbüro Pflege (Z.I.P.), berichtet
über die rechtlichen Grundlagen und den zeitlichen Rahmen zur
Einrichtung von Pflegestützpunkten.
Das zum 01.07.2008 in Kraft getretene Gesetz zur strukturellen
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (PflegeWeiterentwicklungsgesetz) sieht unter anderem strukturelle
Veränderungen im Rahmen der Pflegeberatung und
Fallsteuerung durch den Einsatz von Pflegeberatern (§ 7 a SGB
XI). Die Einrichtung von Pflegestützpunkten ist von der
Einrichtungsentscheidung der jeweiligen Landesregierung
abhängig. Die Landesregierung hat eine positive Entscheidung
in Aussicht gestellt, falls sich die Träger der Pflegestützpunkte,
d.h. die Pflegekassen und Kommunen, mit dem Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in einer gemeinsamen
Rahmenvereinbarung auf Eckpunkte für die Gestaltung der
Pflegestützpunkte in NRW einigen.
Nach zahlreichen Gesprächen zwischen den jeweiligen Trägern
der Stützpunkte liegt die Rahmenvereinbarung vor und soll im
Februar unterzeichnet werden. Danach wird das MAGS das
Verfahren zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in NRW
starten.
Ziel der Pflegestützpunkte ist es, auf wohnortnaher Ebene
bereits bestehende Versorgungs- und Beratungsangebote so
zu vernetzen, dass eine optimal abgestimmte Versorgung und
Betreuung Pflegebedürftiger im Rahmen eines
Gesamtkonzeptes ermöglicht wird und dabei die Grenzen
zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, der
öffentlichen Altenhilfe, der Hilfe zur Pflege sowie der
gesetzlichen und privaten Krankenversicherung überwunden
werden.
Nach einer kurzen Darstellung der wesentlichen Inhalte der
Rahmenvereinbarung weist Frau Haas abschließend darauf hin,
dass durch die Einrichtung der Pflegestützpunkte den
Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Wege zu
unterschiedlichen Ansprechpartnern erspart bleiben.
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Ausschuss bedankt sich für den informativen Vortrag.