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Beschlusstext (Einrichtung von Pflegestützpunkten)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
03.02.2009
Erstellt
28.02.09, 04:11
Aktualisiert
28.02.09, 04:11
Beschlusstext (Einrichtung von Pflegestützpunkten)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 03.02.2009 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Einrichtung von Pflegestützpunkten TOP 10 Info 208/2009 Frau Haas, Zentrales Informationsbüro Pflege (Z.I.P.), berichtet über die rechtlichen Grundlagen und den zeitlichen Rahmen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. Das zum 01.07.2008 in Kraft getretene Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (PflegeWeiterentwicklungsgesetz) sieht unter anderem strukturelle Veränderungen im Rahmen der Pflegeberatung und Fallsteuerung durch den Einsatz von Pflegeberatern (§ 7 a SGB XI). Die Einrichtung von Pflegestützpunkten ist von der Einrichtungsentscheidung der jeweiligen Landesregierung abhängig. Die Landesregierung hat eine positive Entscheidung in Aussicht gestellt, falls sich die Träger der Pflegestützpunkte, d.h. die Pflegekassen und Kommunen, mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung auf Eckpunkte für die Gestaltung der Pflegestützpunkte in NRW einigen. Nach zahlreichen Gesprächen zwischen den jeweiligen Trägern der Stützpunkte liegt die Rahmenvereinbarung vor und soll im Februar unterzeichnet werden. Danach wird das MAGS das Verfahren zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in NRW starten. Ziel der Pflegestützpunkte ist es, auf wohnortnaher Ebene bereits bestehende Versorgungs- und Beratungsangebote so zu vernetzen, dass eine optimal abgestimmte Versorgung und Betreuung Pflegebedürftiger im Rahmen eines Gesamtkonzeptes ermöglicht wird und dabei die Grenzen zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, der öffentlichen Altenhilfe, der Hilfe zur Pflege sowie der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung überwunden werden. Nach einer kurzen Darstellung der wesentlichen Inhalte der Rahmenvereinbarung weist Frau Haas abschließend darauf hin, dass durch die Einrichtung der Pflegestützpunkte den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Wege zu unterschiedlichen Ansprechpartnern erspart bleiben. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Ausschuss bedankt sich für den informativen Vortrag.