Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
63 kB
Erstellt
09.03.10, 16:55
Aktualisiert
09.03.10, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.03.2010
42/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I, Abt. 4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
03.03.2010
Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. E 4 - Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Hürtgen -;
hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ergibt sich aus TOP 7 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 09.03.2010
(Beschlussvorlage Nr. 35/2010).
Entsprechend der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses schlägt die Verwaltung vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 – Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Hürtgen – für
die Parzellen Gemarkung Brandenberg, Flur 24, Nrn. 19 und 22 (Aufstellungsbeschluss gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB). Weiterhin wird beschlossen, mit den vorgestellten Planunterlagen das Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Kosten für die
Aufstellung des Bebauungsplanes sind von der STAWAG Solar GmbH zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein (Kosten für das Bauleitverfahren werden vom Vorhabenträger übernommen).
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
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€
€
€
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)