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Beschlusstext (Bebauungsplan 154 Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch I. Ergänzung des Plangebietes II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
23.03.11, 07:43
Aktualisiert
07.06.11, 09:20
Beschlusstext (Bebauungsplan 154 Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
I. Ergänzung des Plangebietes
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 14.12.2010 39.6 Bebauungsplan 154 Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch I. Ergänzung des Plangebietes II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und BehördenbeteiligungDrs.Nr. 587/2010) I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), wird beschlossen, den am 14.10.2008 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 154 Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, wie im Anlageplan gekennzeichnet, zu ändern. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)