Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
55 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
23.03.11, 07:43
Aktualisiert
07.06.11, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 14.12.2010
39.2
Bebauungsplan 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum
AufstellungsbeschlussDrs.Nr. 580/2010)
Eine Bürgerversammlung soll am 10.1.2011 stattfinden.
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Übersichtsplan ersichtliche
Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der
Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 101A, Erftstadt – Liblar, Einkaufszentrum.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten städtebaulichen
Konzeptes die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1
BauGB (zwei- bzw. vierwöchige Offenlage) durchzuführen und gemeinsam mit dem vom Investor
beauftragten Planungsbüro einen Bebauungsplanvorentwurf vorzubereiten.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)