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Beschlusstext (Bebauungsplan 141A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark; I. Beschluss über die Stellungnahmen; II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
70 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
23.03.11, 07:43
Aktualisiert
07.06.11, 09:20
Beschlusstext (Bebauungsplan 141A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark;
I.   Beschluss über die Stellungnahmen;
II.  Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan 141A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark;
I.   Beschluss über die Stellungnahmen;
II.  Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan 141A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark;
I.   Beschluss über die Stellungnahmen;
II.  Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 14.12.2010 39.1 Bebauungsplan 141A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark; I. Beschluss über die Stellungnahmen; II. SatzungsbeschlussDrs.Nr. 579/2010) I. Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplanes Nr. 141 A, E. – Lechenich, WirtschaftsPark, vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I. 1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum (Stellungnahme 04.11.2010 und 02.08.2010) Der Hinweis bezüglich der frühzeitigen Information über den Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanungund ausführung entsprechend berücksichtigt. I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein- Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth (Stellungnahme vom 20.11.2010) Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Gas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen. I. 3 Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim (Stellungnahmen vom 02.11.2010) Den Anregungen und Hinweisen zur Niederschlagswassersammlung und –nutzung (zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung) ist weitestgehend bereits mit der Realisierung der zentralen Versickerungsanlage für unverschmutztes Oberflächenwasser im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 140 Rechnung getragen. Das Oberflächenwasser des Bebauungsplangebietes Nr. 141A wird ebenfalls dieser Versickerungsanlage zugeführt. Der Anregung, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gem. § 1a BauGB an Gewässer zu legen, kann nicht entsprochen werden. I.4 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 04.11.2010) Der Empfehlung, bei zusätzlichen erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. eine Sicherheitsdetektion durchzuführen, ist bereits durch einen entsprechenden Hinweis im Bebauungsplan-Entwurf Rechnung getragen. I.5 LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn (Stellungnahme vom 04.11.2010) Die „Römerstraße“ (Via Agrippa) ist im Bebauungsplan nachrichtlich als „Bodendenkmal“ gekennzeichnet und als „Öffentliche Verkehrsfläche, Zweckbestimmung: Wirtschaftsweg“ festgesetzt. Für den Umgebungsbereich der Römerstraße ist „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ festgesetzt. Diese wird gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes entlang der Römerstraße in einer Breite von mind. 20 m als extensive Wiesenfläche angelegt. Ein Eingriff in den Schutzbereich des Bodendenkmals Römerstraße ist somit ausgeschlossen. I.6LandesbetriebStraßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen (Stellungnahme vom 16.07.2010) Der Anregung, die „Anbauverbotszone“ von 20m, gemessen vom befestigten Fahrbahnrand der B 265, gem. § 9 Abs. 1 und 2 Fernstraßengesetz einzuhalten, ist bereits im Bebauungspanvorentwurf entsprochen. Der Anregung, für den signalgesteuerten Knoten B 265 / L 263 einen Leistungsfähigkeitsnachweis zu erbringen, ist mit der „Verkehrsuntersuchung zu den Auswirkungen des Vorhabens auf den Beschluss der Sitzung des Rates Seite 2 Knotenpunkt B 265n / L vom 26314.12.2010 - An der Patria“ entsprochen. Die Verkehrsuntersuchung hat unter Berücksichtigung der Realisierung der Bebauungspläne Nr.140 und Nr.141 einschließlich der Ansiedlung des Logistikunternehmens DPD die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Verkehrsnetzes Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 14.12.2010 Seite 3