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Allgemeine Vorlage (Bericht zu Anregungen und Bedenken)

Daten

Kommune
Kall
Größe
3,8 MB
Datum
05.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:20
Aktualisiert
26.02.15, 15:20

Inhalt der Datei

Erläuterungen zu Anregungen aus den Besprechungen mit der Bürgern 1. Allgemeines In einer allgemeinen Bürgerinformation hat die Gemeinde Kall den Entwurf zum Ausbau der Straßen „In den Stöcken“, „Waldstraße“, „Auf dem Kickberg“ und „Auf der Höll“ in Sötenich den Bürgern vorgestellt. Diese Planung wurde im Vorfeld in enger Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planer gemäß der einschlägigen Regeln und Vorschriften, die für diese Maßnahme bzgl. Lage, Geländebedingungen und Nutzung anzuwenden sind, erarbeitet. Dabei wurden die einschlägigen Standards umgesetzt, die in Normen festgelegt sind, um für die Bürger eine nutzungsgerechte und nachhaltige Ausführung zu gewährleisten. Eine solche Maßnahme wird im Auftrag der Kommune für die Gesamtheit der Nutzer im Wesentlichen jedoch vorrangig im Sinne der direkten Anwohner ausgeführt. Darum können selbstverständlich Abweichungen von den Standards und sogar von den anerkannten Regeln der Technik innerhalb der Grenzen realisiert werden, wie sie durch den Auftraggeber verantwortet werden können. Einschränkungen ergeben sich beispielsweise aus der Verkehrssicherheit, der Erhaltungsverpflichtung, der Tauglichkeit der gewählten Bauausführungen für die jeweilige Gelände-, Nutzungs- und Belastungssituation usw. Darum wurde bereits im Rahmen der Bürgerinformation angeboten, für weitere Erläuterungen und Fragen vor allem auch in Bezug auf die zu erwartenden Anliegerkosten zur Verfügung zu stehen. Es wurden zwischenzeitlich viele Gespräche in der Verwaltung geführt und letztlich Ortstermine mit den Bürgern vereinbart. Die Ortstermine fanden am 02.02.2015 statt. Neben Herrn Bürgermeister Radermacher, Herrn Beigeordneten Schmitz und Herrn Ortsvorsteher Mießeler nahm auch das Planungsbüro an den Besprechungen teil. Seitens der Bürger wurde auf die Reduzierung der Anliegerbeiträge durch Verringerung der Ausbaustandards wie Fahrbahnbreiten, Gehwegbreiten und Aufbaustärken gedrängt. Zu den wesentlichen Faktoren wird im Folgenden Stellung genommen. Bei Kostenangaben sind grundsätzlich die Einheitspreise gemäß Kostenberechnung zum LV angesetzt. Submittierte Kosten liegen derzeit noch nicht vor. 2. Stellungnahme und Kostenangaben 2.1 Reduzierung der Aufbaustärke in Fahrbahn und Gehwegen Seitens des Planers wurde hierzu bereits vor Ort erläutert, dass die geplanten Aufbauten auf einem hierzu erstellten Baugrundgutachten fußen und somit bedingt durch die vorliegenden Boden-, Wasser- und Klimaverhältnisse den Mindestanforderungen der Straßenbaurichtlinien (RStO 12) entsprechen. Die zugehörige Tabelle aus dem Bodengutachten der ABAG GmbH liegt bei (Anlage 1). Seite 1 von 9 Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer Verringerung der ermittelten Mindestaufbaustärke seitens der Gemeinde eine Ausführung angeordnet würde, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ansprüche gegenüber dem Planer und ggf. später dem ausführenden Unternehmen für darauf zurückzuführende Mängel entfallen. Zudem ist nach Angaben im Bodengutachten mit einem nicht ausreichend tragfähigen Baugrund (lehmig, schluffig, wasserempfindlich) zu rechnen, der ggf. über die „normale“ Auskofferung hinausgehende zusätzliche Bodenverbesserungen erfordert. Im Zuge der Bauausführung müssen zur Sicherstellung der Tragfähigkeit des Straßenunterbaus vor dem Asphaltieren sogenannte Lastplattendruckversuche auf dem Frostschutzplanum gemacht werden. Die hierbei festgestellten Werte müssen in der Fahrbahn >= 120 MPa/m² erreichen, ansonsten muss das Frostschutzmaterial wieder aufgenommen, der darunter liegende nicht tragfähige Boden abgetragen und neues Frostschutzmaterial geliefert und eingebaut werden. Zu geringe Aufbaustärken führen damit zwangsläufig zu erheblichen Mehrkosten. Zur Feststellung der Kosten aus den vor beschriebenen Bodenverhältnissen und dafür geplanten Aufbaustärken ist eine Reduzierung bei günstigen Verhältnissen im Folgenden kostenmäßig belegt. Lägen im Plangebiet günstige Bodenverhältnisse im Untergrund vor, ergäbe sich eine Reduzierung der Gesamtaufbaustärke gemäß der eingangs bereits angeführten Tabellenermittlung um 5cm. Die Kostenreduzierung hieraus ermittelt sich aus der Gesamtfläche mit einer Dicke von 5cm im Bodenabtrag (brutto 16,47 €/m³) und im Frostschutzmaterial (brutto 26,51 €/m³). Theoretische Kostenreduzierung aus vermindertem Aufbau: Menge= Gesamtfläche im Erdplanum der Straße = 6200,- m² x 0,05m Dicke = 310,- m³ Kostenreduzierung in der Gesamtmaßnahme (alle 4 Straßen), 310 m³ x (16,47+26,51) €/m³ = 13.323,80€ brutto (1,13% der Baukosten). Aufgrund der nicht Regelkonformen Ausführung wird diese Möglichkeit zur Kostenreduzierung nicht empfohlen. 2.2 Oberflächenwasser und damit verbundene Probleme in der Vergangenheit In der Hauptsache wird hierzu der Bereich der Straße „In den Stöcken“ entlang der unbebauten Parzelle Nr. 192 bis zur Wirtschaftswegeeinmündung angeführt. In der Entwurfsplanung wurde die Querneigung zur Talseite und damit entgegen der derzeit vorhandenen Gefällerichtung angelegt. Hier war der Eingriff in die seitlichen Parzellen relativ gering. Aufgrund der Beschreibungen der Extremsituationen, hervorgerufen durch über den Wirtschaftsweg abfließendes Wasser wird dieser Bereich überplant. Dadurch sind erheblich größere Eingriffe in die Seitenbereiche gegeben, die aufgrund der talseitig vorhandenen steilen Einfahrten im Wesentlichen im unbebauten Grundstück der Parzelle Nr. 192 auszugleichen sind. Ein Planausschnitt und zugehörige geänderte Querschnitte liegen bei (Anlage 2). Eine Abstimmung und Einigung mit der Eigentümerin von Parzelle Nr. 192 bzgl. der Leistungen auf ihrem Grundstück stehen noch aus. Hinweis: Dies bezieht sich nur auf den Bereich „Auf den Stöcken“ oberhalb Haus Nr. 14 bis zum Wirtschaftsweg (Bereich der freien Parzelle Nr. 192). Im unteren Bereich ist dies aufgrund der Höhenlage der Einfahrten nicht umzusetzen. Seite 2 von 9 Des Weiteren wurde angeregt, gegenüber der Wirtschaftswegeeinmündung talseitig einen Hochbord zu setzen. Dies ist an dieser Stelle möglich und wird in der weiteren Planung berücksichtigt. Vor dem Hintergrund angestrebter geringerer Gehwegbreiten wird ein Höhersetzen des Randsteines hinter dem Gehweg nicht befürwortet. 2.3 Asphaltieren gegen den Bordstein Für eine dauerhafte Qualität der obersten Asphaltschicht ist eine optimale und gleichmäßige Verdichtung erforderlich (ZTV-Asphalt: Die Decke muss auch an Rändern, Längs- und Quernähten gleichmäßige Verdichtung und Beschaffenheit der Oberfläche aufweisen). Gemäß ZTV Asphalt ist eine Überhöhung entlang des Rinnsteines von 0,5 bis 1cm gefordert. Eine gleichmäßige Verdichtung ohne Schädigung der Einfassung ist möglich. Zudem ist hierdurch ein dichterer Abschluss entlang der wasserführenden Rinne gegeben. Beim Asphaltieren gegen den Bordstein wird auf eine vorgesetzte Rinne verzichtet. Eine ausreichende Verdichtung entlang der hochstehenden Bordsteine ist besonders in Kurvenbereichen in der Praxis schwer erreichbar. Hierbei handelt es sich um ein kalkulierbares Risiko bzgl. später zu erwartender Schäden, solange es sich nicht um die wasserführende Seite handelt. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass bedingt durch erforderliche Querneigungswechsel in der Straße die gepflasterte Rinne im Wechsel links- und rechtsseitig auszuführen wäre. Der Wechsel der Rinne von der einen zur anderen Straßenseite stellt für die Bauausführung eine besondere Herausforderung in Bezug auf die Wasserführung dar und lässt Bedenken seitens des ausführenden Unternehmens hinsichtlich der Machbarkeit der Regelgerechten Ausführung erwarten (Einschränkungen der Gewährleistung). Als Beispiel für ein Asphaltieren gegen den Bordstein wird das Baugebiet „Auf dem Fels“ in Kall angeführt. Fotos zur dort vorhandenen Situation liegen in Anlage 3 bei. Kosteneinsparung durch Fortfall von 1-reihigen Rinnen = rd. 13,- €/lfdm Das bedeutet für die einzelnen Straßenabschnitte Einsparungen von - In den Stöcken: Waldstraße: Auf dem Kickberg, Ab. 1: Auf dem Kickberg, Ab. 2: Auf der Höll, Abschnitt 1: Auf der Höll, Abschnitt 2: rd. 400m x 13,- €/m = 5.200,00 € rd. 65m x 13,- €/m = 845,00 € rd. 165m x 13,- €/m = 2.145,00 € rd. 100m x 13,- €/m = 1.300,00 € rd. 50m x 13,- €/m = 650,00 € rd. 85m x 13,- €/m = 1.105,00 € Gesamt = 11.245,00 € Aufgrund der aus Sicht des Planers nicht Regelkonformen Ausführung wird diese Möglichkeit zur Kostenreduzierung nicht empfohlen. 2.4 Markierung von Parkflächen auf der Fahrbahn Das Abmarkieren von Parkflächen in der Fahrbahn wird als verkehrsberuhigende Maßnahme vorgeschlagen. Seite 3 von 9 Dies ist unabhängig von der Ausbaumaßnahme zu sehen und ggf. durch das Ordnungsamt der Gemeinde Kall anzuordnen. 2.5 Reduzierung der Fahrbahnbreite In der Entwurfsplanung ist eine Fahrbahnbreite von in der Regel 5,00m vorgesehen. Im Stichweg „Waldstraße“ beträgt die Breite 4,75m und in den engen Bereichen in den Straßen „Auf dem Kickberg“ und „In der Höll“ in kürzeren Teilstrecken aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten auch nur 4,50m. Die Fahrbahnbreite 5,00m wurde in Anlehnung an die Straßenbaurichtlinie RASt 06 für einen möglichen Begegnungsverkehr von LKW / PKW bei eingeschränkten Bewegungsspielräumen gewählt. Die Bemessung mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen setzt in der Regel geringere Geschwindigkeiten (<=40 km/h) und eine umsichtige Fahrweise voraus, was aufgrund der Funktion als Anliegerstraße aus Sicht des Planers vorausgesetzt werden kann. Weitere wesentliche Empfehlungen für Verkehrsräume gemäß RASt 06 sind. - Begegnung PKW / PKW, Breite 4,75m (eingeschränkt 4,10m) - Nebeneinanderfahren (überholen) LKW / Rad, Breite 4,80m (eingeschränkt 4,70m) Bei geringeren Fahrbahnbreiten ist zu beachten, dass der Bewegungsspielraum in der Straße erheblich eingeschränkt wird. - Einschränkung der Sicherheitsräume für Radfahrer wie vor beschrieben - Parken im Fahrbahnbereich führt i. R. dazu, dass der Gehweg mit benutzt wird - Beim Parken im Fahrbahnbereich ist Schneeräumen, Müllabfuhr usw. erheblich behindert Ein Auszug aus der RASt 06 liegt bei (Anlage 4). Dem Begehren der Anlieger folgend wird dennoch eine Reduzierung der Fahrbahnbreite und zwar auf 4,50m Schwarzdeckenbreite vorgeschlagen. Die mögliche Kosteneinsparung wird vorläufig anhand der Einheitspreise aus der Kostenberechnung zum LV auf der Grundlage der geplanten Ausstattung ermittelt. Fahrbahn (Bituminöse Befestigung) Auskofferung, d=70cm 9,69 €/m² Frostschutzschicht, d= 0,50m 11,14 €/m² Bitum. Tragschicht, d=14cm 21,06 €/m² Haftkleber 0,42 €/m² Asphaltbetondeckschicht 9,14 €/m² Gesamt netto = 51,45 €/m² Inklusive 10% Kleinleistungen beträgt damit die Einsparung pro m² Fahrbahnfläche brutto rd. 67,- €/m². Seite 4 von 9 Mögliche Einsparung durch die Reduzierung der Fahrbahnbreiten: - In den Stöcken: Waldstraße: Auf dem Kickberg, Ab. 1: Auf dem Kickberg, Ab. 2: Auf der Höll, Abschnitt 1: Auf der Höll, Abschnitt 2: rd. 90m² x 67,- €/m² = rd. 18m² x 67,- €/m² = rd. 8m² x 67,- €/m² = rd. 18m² x 67,- €/m² = Gesamt = 6.030,00 € 0,00 € 1.206,00 € 536,00 € 0,00 € 1.206,00 € 8.978,00 € 2.6 Reduzierung der Gehwegbreite In der Entwurfsplanung ist „In den Stöcken“ aufgrund der überwiegend zur Verfügung stehenden breiten Grundstücksfläche im Eigentum der Gemeinde eine Gehwegbreite von rd. 1,50m vorgesehen. In den übrigen Straßen wurde aufgrund der geringeren zur Verfügung stehenden Verkehrsflächenbreite eine Gehwegbreite von rd. 1,30m vorgeschlagen. Seitens der Bürger wird eine geringere Gehwegbreite gefordert. Wesentliche Empfehlungen für Breiten gemäß RASt 06 für z. B. Mobilitätsbehinderte sind. - Blinde Person mit Begleitperson, Breite 1,30m - Person mit Rollstuhl, Breite 1,10m - Person mit Kinderwagen Breite 1,00m Hier ist gemäß Regelwerk jeweils ein Sicherheitsabstand von 0,25m beidseitig hinzuzufügen. Aufgrund der zu erwartenden Frequentierung der Anliegerstraßen und der angestrebten reduzierten Geschwindigkeit (30km/h) wird eine Pflasterbreite von 1,00m angenommen. Hierbei wird eine erhöhte Aufmerksamkeit vor allem für Begleitpersonen vorausgesetzt. Ein Auszug aus der RASt 06 liegt bei (Anlage 5). Die hierdurch mögliche Kosteneinsparung wird vorläufig anhand der Einheitspreise aus der Kostenberechnung zum LV auf der Grundlage der geplanten Ausstattung ermittelt. Gehweg (Pflasterbefestigung) Auskofferung, d=50cm Frostschutzschicht, d= 0,27m Beton-Tragschicht, d=12cm Betonsteinpflaster Gesamt netto = 6,92 €/m² 6,02 €/m² 19,00 €/m² 36,00 €/m² 67,94 €/m² Inklusive 10% Kleinleistungen beträgt die Einsparung pro m² Gehwegfläche brutto rd. 89,- €/m² Seite 5 von 9 Mögliche Einsparung durch die Reduzierung der Gehwegbreiten: - In den Stöcken: Waldstraße: Auf dem Kickberg, Ab. 1: Auf dem Kickberg, Ab. 2: Auf der Höll, Abschnitt 1: Auf der Höll, Abschnitt 2: rd. 125m² x 89,- €/m² = 11.125,00 € 0,00 € rd. 6m² x 89,- €/m² = 534,00 € rd. 13m² x 89,- €/m² = 1.157,00 € rd. 1,3m² x 89,- €/m² = 115,70 € rd. 9m² x 89,- €/m² = 801,00 € Gesamt = 13.732,70 € 2.7 Kostenreduzierung durch Fortfall des gepflasterten Randstreifens In der Entwurfsplanung ist in Teilstrecken die Pflasterung von Reststreifen bis zu Mauern, Einfahrten u. dgl. vorgesehen. Hier sind Kosteneinsparungen durch den Fortfall der Randbefestigung möglich wie folgt: „In den Stöcken“ Rd. 180m² Pflasterbefestigung x 67,94 €/m² = 12.229,20 € Rd. 200m Randstein B8 x 15,81 €/m = 3.162,00 € Rd. 200m Pflasterschnitte x 8,76 €/m = 1.752,00 € Abzüglich Wiederherstellung als Splittfläche = rd. 3.600,00 € Gesamt netto = 13.543,20 € Hier beträgt die mögliche Einsparung brutto rd. 16.000,- € „Auf dem Kickberg“, Abschnitt 1 Rd. 60m² Pflasterbefestigung x 67,94 €/m² Rd. 65m Pflasterschnitte x 8,76 €/m Gesamt netto = = = 4.076,40 € 569,40 € 4.645,20 € Hier beträgt die mögliche Einsparung brutto rd. 5.500,- € Es wurde bei der Ermittlung davon ausgegangen, dass derzeit vorhandene Befestigungen wieder hergestellt werden. „Waldstraße“ In der Entwurfsplanung ist für die Waldstraße ein Ausbau ohne durchgängige Gehwege, jedoch mit einseitigem befestigtem Randstreifen vorgesehen. Sollte der Randbereich mit Splitt hergestellt werden, ergibt sich für die angesetzten ca. 80m² Flächengröße Eine mögliche Einsparung von brutto rd. 6.500,- € Seite 6 von 9 2.8 Weitere Einsparmöglichkeiten Im Folgenden sind noch einige Punkte aufgeführt, die zu einer Kostenreduzierung führen können. 1) Rinne in der Straße „In den Stöcken“ In der Entwurfsplanung sind in der Straße „In den Stöcken“ beidseitig 2-reihige Rinnen geplant. - zur besseren Ableitung des Oberflächenwassers - zur optischen Einengung der Fahrfläche Auf die 2-reihigen Rinnen könnte aus technischer Sicht verzichtet werden, vor allem auch im Zusammenhang mit einer möglichen Breitenreduzierung der Fahrbahn. Unter Berücksichtigung der Mehrbreite im Asphalt ergibt sich eine Einsparung bei der Herstellung von 1-reihigen Rinnen von brutto rd. 4.000,- € 2) Stützwinkel in der Straße „Auf dem Kickberg“ In der Entwurfsplanung sind im Anschluss an die Bendenstraße für die Herstellung eines Gehweges in der Straße „Auf dem Kickberg“ Stahlbeton-Stützwinkel zur Abfangung einer seitlichen Böschung geplant. Die Baukosten betragen lt. vorläufiger Kostenberechnung rd. 16.000,- € Auf die Stützwinkel kann verzichtet werden, sofern eine Einigung mit dem Anlieger zur Herstellung einer Böschung auf seinem Grundstück erzielt werden kann. Möglich wäre hier - Grunderwerb (ca. 45m²) - Böschung bleibt im Eigentum des Anliegers und wird wieder neu hergerichtet, z. B. mit Bodendeckern. In beiden Fällen ist für die Ersatzmaßnahmen wie vor beschrieben mit Kosten von ca. 3.000,- € zu rechnen, so dass eine mögliche Einsparung verbleibt von brutto rd.13.000,- € Ein Planausschnitt mit Eintragung des vor beschriebenen Bereichs liegt in Anlage 6 bei. 3) Betonsteinpflaster In der Entwurfsplanung ist für die Herstellung der Gehwege Betonsteinpflaster der Fa. Reichle, GAP 10/15 bis 20/15 Oberfläche Natursteinkörnung ausgewaschen angesetzt. Hierbei handelt es sich um ein qualitativ gutes Pflaster, das sich seit Jahrzehnten u. a. auch in der Gemeinde Kall bewährt hat. Die unterschiedlichen Steinformate und Natursteinoberflächen in verschiedenen Farben geben Möglichkeiten zur optischen Gestaltung. Will man auf die Qualität nicht verzichten, könnte bei gleichem Steinformat alternativ eine Basaltoberfläche, Farbe dunkelgrau bis anthrazit gewählt werden. Die Einsparung beträgt laut Hersteller-Listenpreis rd. 2,- €/m². Seite 7 von 9 Damit ergibt sich für die einzelnen Straßenzüge nach Reduzierung der Gehwegbreiten eine Kostenreduzierung wie folgt: - In den Stöcken, Gehweg: rd. 420m² x 2,- €/m² = In den Stöcken, Randstreifen: rd. 180m² x 2,- €/m² = Waldstraße, Randstreifen: rd. 80m² x 2,- €/m² = Auf dem Kickberg, Ab. 1, Gehweg: 244m² x 2,- €/m² = Auf dem Kickberg, Ab. 1, Randstr.: rd. 60m² x 2,- €/m² = Auf dem Kickberg, Ab. 2, Gehweg:. 167m² x 2,- €/m² = Auf der Höll, Abschnitt 1: rd. 59m² x 2,- €/m² = Auf der Höll, Abschnitt 2: rd. 111m² x 2,- €/m² = Gesamt = 840,00 € 360,00 € 160,00 € 488,00 € 120,00 € 334,00 € 118,00 € 222,00 € 2.642,00 € Die vor beschriebene Einsparung ist vorläufig nur aufgrund der aktuellen Listenpreise ermittelt. Da sich dies u. U. im Zuge eines Angebotsverfahrens auch völlig anders darstellen kann, könnte hier das vorgeschlagene Pflaster in Hauptposition und weitere Möglichkeiten als Alternativ-Position angefragt werden. 2.9 Stellungnahme zu weiteren Einwänden der Anlieger - Der Vorschlag, den Flutgraben entlang des Anwesens, Parzelle Nr. 117, zu belassen kann nicht umgesetzt werden, da die hierzu notwendigen Breiten aufgrund der Wirtschaftswegebreite (Milchfahrzeug) und der Anbindung der Straße „Auf der Höll“ nicht vorhanden sind. Die für die Schneeräumung der Fahrbahn- und Gehwegflächen erforderlichen Flächen sind auch nach dem Straßenausbau vorhanden. Auf das „Schleifen“ der Kuppe wird verzichtet. Allerdings ergeben sich dennoch Erdmassenabträge bergseitig, und zwar durch die Änderung der Querneigung wie vor beschrieben. - Im Ortstermin wurde dem Eigentümer, Parzelle Nr. 151, erläutert, dass der Gehweg auf dieser Straßenseite geplant ist, weil ansonsten ein Schrammbord entlang der über weite Strecken vorhandenen Mauern herzustellen wäre (Mehrkosten, fehlende Breite etc.). Zur Darstellung der Situation im Einmündungsbereich „Auf der Höll“ / „In den Stöcken“ wird der Fahrbahnrand durch das Planungsbüro abgesteckt. Seite 8 von 9 3. Schlussbemerkung Im vorliegenden Bericht werden über die in der Entwurfsplanung und Erläuterung gegenüber Auftraggeber und Bürgern dargelegten Entwurfsgrundlagen hinaus weitere für die technische Ausführung relevanten Grundlagen, Richtlinien und Hinweise der allgemein gültigen Regel der Technik erläutert. Eine gute Entwurfsbearbeitung ist die nutzungsgerecht ausgerichtete Grundlage für die Abstimmung mit den an der Maßnahme Beteiligten, die natürlich unter Zugrundelegung der Machbarkeit auf der Grundlage der gängigen Normen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik erstellt wird. Vor dem Hintergrund der erheblichen Kosten aus den Anliegerbeiträgen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Abwägen von Vor- und Nachteilen ggf. Kompromisse zu erarbeiten. Dabei ist sicherzustellen, dass eine Ausführung vereinbart wird, die den Ansprüchen der Bürger wie auch denen der Verwaltung gleichermaßen gerecht wird. Die Anregungen und z.T. auch Bedenken der Anlieger wurden sorgfältig bearbeitet und mögliche Kostenreduzierungen im Detail aufgezeigt. Nach Abwägen der technisch möglichen Reduzierungen des ursprünglich geplanten Ausbaustandards ergeben sich aus Sicht des Planers die im Folgenden aufgeführten Einsparungen in der Gesamtmaßnahme: 2.5 Reduzierung der Fahrbahnbreite 2.6 Reduzierung der Gehwegbreite 2.7 Reduzierung durch Wegfall Randstreifen 2.8 Weitere Einsparmöglichkeiten, Rinne 1-reihig Stützwinkel Pflasteroberfl. Gesamt 8.978,00 € 13.732,70 € 28.000,00 € 4.000,00 € 13.000,00 € 2.642,00 € 70.352,70 € Dieser Bericht ergänzt die Beschreibungen zur Entwurfsplanung und erfordert ggf. zusätzliche Erläuterungen anhand der erstellten Entwurfsplanung. Die Entwurfsplanung, die entsprechenden Beschreibungen sowie die o.a. erfolgten Ergänzungen mit Antworten auf Fragen aus der Ortsbegehung bzw. Bürgerversammlung stellen die Empfehlungen des Planers dar. Die abschließende Festlegung der Ausführung erfolgt durch den Auftraggeber. Tel:02445/85264-0 Fax.:85264-29 Aufgestellt: Schleiden, Feb. 2015 _________________________ der Verfasser Seite 9 von 9 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6