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Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die vogelsang ip gGmbH im Rahmen des Förderprojektes „Kino Vogelsang“)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,4 kB
Datum
20.08.2009
Erstellt
09.09.09, 04:07
Aktualisiert
09.09.09, 04:07
Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die vogelsang ip gGmbH im Rahmen des Förderprojektes „Kino Vogelsang“)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 20.08.2009 im Vogelsang, 53937 Schleiden TOP 3.3 Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die vogelsang ip gGmbH V 553/2009 im Rahmen des Förderprojektes „Kino Vogelsang“ Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt ohne weitere Diskussion folgende Beschlussfassung: Der Kreis Euskirchen übernimmt zugunsten der vogelsang ip gGmbH eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 245.700,00 €. Die Bürgschaft ist zur Besicherung des Förderprojektes „Kulturtouristische Inwertsetzung des ehemaligen Vogelsang Kinos als öffentliche Einrichtung des Tourismus“ bestimmt. Die Laufzeit der Bürgschaft bestimmt sich nach der Zweckbindung des Zuwendungsbescheides (15 Jahre - nach Abschluss der Maßnahme). Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt von 1.228,50 € erhoben, zahlbar zum 30.09.2010. Abstimmungsergebnis: Enthaltungen einstimmig dafür bei 2 (UWV)