Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,4 kB
Datum
20.08.2009
Erstellt
09.09.09, 04:07
Aktualisiert
09.09.09, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 20.08.2009 im Vogelsang, 53937 Schleiden
TOP 3.3
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die vogelsang ip gGmbH
V 553/2009
im Rahmen des Förderprojektes „Kino Vogelsang“
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt ohne weitere Diskussion
folgende Beschlussfassung:
Der Kreis Euskirchen übernimmt zugunsten der vogelsang ip
gGmbH eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 245.700,00 €. Die
Bürgschaft ist zur Besicherung des Förderprojektes
„Kulturtouristische Inwertsetzung des ehemaligen Vogelsang
Kinos als öffentliche Einrichtung des Tourismus“ bestimmt. Die
Laufzeit der Bürgschaft bestimmt sich nach der Zweckbindung
des Zuwendungsbescheides (15 Jahre - nach Abschluss der
Maßnahme).
Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt
von 1.228,50 € erhoben, zahlbar zum 30.09.2010.
Abstimmungsergebnis:
Enthaltungen
einstimmig dafür bei 2
(UWV)