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Beschlusstext (Antrag der Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V. auf Eintrittsermäßigung für das Gartenhallenbad)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
26.04.2012
Erstellt
05.06.12, 06:39
Aktualisiert
15.06.12, 06:37
Beschlusstext (Antrag der Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V. auf Eintrittsermäßigung für das Gartenhallenbad)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 04.06.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 14. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom Donnerstag, den 26.04.2012 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 13. Antrag der Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V. auf Eintrittsermäßigung für das Gartenhallenbad Vorlagennummer: 77/2012 Der Ausschuss beschließt, der Behinderten-Sportgemeinschaft das halbe Lehrbecken im Gartenhallenbad montags von 19.00 bis 20.00 Uhr für ein Reha-Kursangebot, das sich auch an Nichtmitglieder der Behinderten-Sportgemeinschaft richtet, zur Verfügung zu stellen. Für dieses Kursangebot der Behinderten-Sportgemeinschaft findet nachstehende Regelung Anwendung, welche auch für den Verein für Sport für Senioren gilt: Für die Nutzung des Gartenhallenbades durch Vereine zur Durchführung von Kursen ist von jedem Teilnehmer der reguläre Eintrittspreis nach Maßgabe des gültigen Entgelts zu entrichten. Für die Durchführung von Kursen wird eine Ermäßigung von 15 % gewährt. Für die Teilnehmer an den Kursangeboten der Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling gilt grundsätzlich die Ermäßigungsregel nach Maßgabe des jeweils gültigen Entgelts für das Gartenhallenbad. Des Weiteren wird die Verwaltung mit der Prüfung des Themenkomplexes „Reha-Sport“ beauftragt, damit tariflich eine Gleichbehandlung aller Anbieter/Vereine (keine kommerziellen Nutzer) von Reha-Sportkursen gewährleistet ist. Einstimmig, 0 Enthaltungen