Daten
Kommune
Wesseling
Größe
96 kB
Datum
26.04.2012
Erstellt
05.06.12, 06:39
Aktualisiert
15.06.12, 06:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 04.06.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 14. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit
vom Donnerstag, den 26.04.2012 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
10.
Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
Vorlagennummer: 63/2012
Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss folgende Beschlüsse:
1. Die Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling werden entsprechend den in der
Vorlagen-Nr. 63/2012 gemachten Ausführungen geändert.
Die überarbeiteten Richtlinien sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
2. Dem Rat wird empfohlen, folgende Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und
Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und
für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich zu beschließen:
Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung
städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer/Betreuer-schulungen im Sportbereich
Der Ausschuss für Sport und Freizeit der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
26.04.2012 beschlossen, dass für folgende Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse gewährt werden können:
1. Trainer- und Betreuerschulungen
Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling =
15,00 €.
Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 5,00
€.
Der Zuschuss wird auf max. 50 % der nachgewiesenen Teilnahmegebühren
begrenzt.
2. Bildungsmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:10 bezuschusst.
3. Tagesmaßnahmen, eintägige Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 1,50 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst.
4. Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst.
5. Für alle Maßnahmen gilt:
a) Es werden nur Mitglieder Wesselinger Sportvereine gefördert.
b) Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter ab 6 Jahre bezuschusst.
c) Bei ein- und mehrtägigen Ferien- und Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer im
Alter von
4 bis einschl. 18 Jahren bezuschusst. Die Altersgrenze gilt nicht für Betreuer.
d) Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als ein Tag
berechnet.
e) Für mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen muss der Antragsteller
nachweisen bzw.
vorlegen: Ort der Maßnahme, Teilnehmerliste, Übernachtungskostenbelege.
6. Antragsverfahren
Bei Abschluss der Maßnahmen werden der Verwaltung die nach Ziffer 5 e)
erforderlichen Belege eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen wird von der Verwaltung der
Zuschuss, wenn entsprechende Mittel bei der Budgetaufstockung für den
Fachbereich Sport zur Verfügung stehen, auf das Vereinskonto überwiesen. Ein
Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
7. Die Verwaltung teilt dem Ausschuss für Sport und Freizeit halbjährlich die gewährten
Zuschüsse mit.
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am --.--.---- beschlossen, dass für die
Überlassung von Sportstätten folgende Entgelte festgelegt werden:
- Vereine (Erwachsene/Jugendliche)
- Jugendveranstaltungen auf überörtlicher Ebene
- Einzelpersonen
- Vereine, die ihren Sitz nicht in Wesseling haben
- Überörtliche Sportveranstaltungen für Erwachsene
- Aus- und Fortbildungen für Trainer, ÜL, Betreuer
Erwachsene 8,75 €/Std. /
Jugendliche frei
frei
8,75 €/Std.
8,75 €/Std.
8,75 €/Std.
8,75 €/Std.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 26.04.2012
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