Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
08.10.2009
102/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
22.09.2009
Bezeichnung
Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald
Sachverhalt:
Die zz. gültige Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Abwasserbeseitigung (Entwässerungssatzung) datiert vom 09.05.1996.
Die Entwässerungssatzung stützt sich auf die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des
Landeswassergesetzes. Beide Gesetze sind über die Jahre hinweg mehrfach geändert worden.
Mit der Änderung des Landeswassergesetzes zum 31.12.2007 hat der Städte- und Gemeindebund in Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Umweltministerium sowie unter Mitwirkung der Kommunal- und Abwasserberatung NRW die Mustersatzung im Bereich der Abwasserentsorgung überarbeitet. Es ist daher erforderlich, die gemeindliche Abwassersatzung vom
09.05.1996 zu überarbeiten und neu zu beschließen.
Als Anlage ist der Entwurf der neuen überarbeiteten Abwasserbeseitigungssatzung beigefügt.
Neuerungen bzw. Änderungen sind in Kursivschrift aufgeführt.
1 Anlage
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss, den Entwurf der
Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald durch den Gemeinderat zu beschließen.
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
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4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)