Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 12 „Germeter" im Ortsteil Vossenack; hier: Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
56 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 12 „Germeter" im Ortsteil Vossenack;
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern nach § 3 Abs. 2
         und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 12 „Germeter" im Ortsteil Vossenack;
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern nach § 3 Abs. 2
         und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 56 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 15.03.2007 38/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 26.02.2007 Bezeichnung Bebauungsplan Nr. K 12 „Germeter" im Ortsteil Vossenack; hier: Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 01.04.2004 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. K 12 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 07.06.2006 bis zum 07.07.2006. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern wurde von der GWS in der Zeit vom 29.05. bis zum 30.06.2006 durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen wurden von der GWS in Abstimmung mit der Verwaltung ausgewertet und sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Aufgrund dieser Anregungen und neuerer Erkenntnisse bezüglich der Zufahrt auf die L 218 hat die GWS einen neuen Planentwurf erarbeitet. Dieser liegt einschließlich der Begründung der Vorlage als Anlage 3 bei. Mit diesem Planentwurf soll dann die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die GWS wird die Planung in der Sitzung vorstellen. 3 Anlagen Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Bau- und Umweltausschuss mit dem in der Sitzung vorgestellten Planentwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)