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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
72 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 29.10.2009 94/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Latz Aktenzeichen: Datum: I L/zie 21.09.2009 Bezeichnung Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter Sachverhalt: Gemäß § 67 Abs. 3 GO werden die Stellvertreter des Bürgermeisters durch den Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass die stellvertretenden Bürgermeister ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister verliest die Verpflichtungsformel. Die stellvertretenden Bürgermeister bekunden ihr Einverständnis dem Bürgermeister gegenüber durch Handschlag. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) (Bürgermeister)