Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
72 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
29.10.2009
94/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Latz
Aktenzeichen:
Datum:
I L/zie
21.09.2009
Bezeichnung
Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 GO werden die Stellvertreter des Bürgermeisters durch den Bürgermeister
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass die stellvertretenden Bürgermeister ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister verliest die Verpflichtungsformel. Die stellvertretenden Bürgermeister bekunden
ihr Einverständnis dem Bürgermeister gegenüber durch Handschlag.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
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4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
(Bürgermeister)