Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
13.03.2008
27/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV 622/20-31.6 H/Ra
25.02.2008
Bezeichnung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 6 "Auf dem Kamp" im Ortsteil Kleinhau der
Gemeinde Hürtgenwald;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen,
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Sachverhalt:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2007 den Beschluss zur Offenlage
des Bebauungsplanes Nr. F 6 „Auf dem Kamp“ im Ortsteil Kleinhau gefasst. Die Offenlage erfolgte
im Zeitraum vom 21.01. bis einschließlich 21.02.2008.
Die eingegangenen Anregungen wurden durch die GWS, Herrn Müllers, ausgewertet und sind
dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Ferner liegt als Anlage 2 die Begründung bei.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Frage des Ausgleichs für den Eingriff in Natur und Landschaft noch
nicht abschließend geklärt. Ob der Ankauf eines Grundstückes zum Anpflanzen von z. B. Obstbäumen oder die Ablösung der Ausgleichsforderung durch die Entrichtung eines Geldbetrages
geregelt wird, steht noch nicht fest. Es ist aus diesem Grund meinerseits beabsichtigt, den Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Hürtgenwald erst dann fassen zu lassen, wenn die
Angelegenheit abschließend geklärt ist.
Nach Beratung und Beschluss über die einzelnen Eingaben darf ich Sie bitten, nachfolgenden
Empfehlungsbeschluss an den Rat zu fassen:
2 Anlagen
-1 -
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, den Bebauungsplan Nr. F 6 „Auf dem Kamp“ im Ortsteil Kleinhau der Gemeinde Hürtgenwald in seiner
Fassung nach der Offenlage und der Abstimmung über die eingegangenen Anregungen erst dann
als Satzung zu beschließen, wenn die Frage des Ausgleichs geklärt ist und der Begründung zu
diesem Zeitpunkt vollinhaltlich beizutreten.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig Planungskosten werden durch den Antragsteller getragen
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)