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Beschlussvorlage (Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete im südlichen Teil des Kreises Düren in den Städten Heimbach und Düren sowie den Gemeinden Langerwehe und Hürtgenwald; hier: Beteiligungsverfahren)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete im südlichen Teil des Kreises Düren in den Städten Heimbach und Düren sowie den Gemeinden Langerwehe und Hürtgenwald;
hier: Beteiligungsverfahren) Beschlussvorlage (Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete im südlichen Teil des Kreises Düren in den Städten Heimbach und Düren sowie den Gemeinden Langerwehe und Hürtgenwald;
hier: Beteiligungsverfahren)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 15.03.2007 37/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 26.02.2007 Bezeichnung Neuausweisung der Landschaftsschutzgebiete im südlichen Teil des Kreises Düren in den Städten Heimbach und Düren sowie den Gemeinden Langerwehe und Hürtgenwald; hier: Beteiligungsverfahren Sachverhalt: Die Bezirksregierung Köln beabsichtigt, das o. g. Gebiet als Landschaftsschutzgebiet neu auszuweisen. Hiervon betroffen ist u. a. auch das Hoheitsgebiet der Gemeinde Hürtgenwald. Die Bezirksregierung hat hierzu der Gemeinde den Entwurf des neuen Verordnungstextes inklusive Karten der bisherigen Gebietsabgrenzung mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 13.02.2007 (Anlage) eine Gegenüberstellung des alten und neuen Verordnungstextes sowie eine von der Verwaltung vorgegebene mögliche neue Gebietsabgrenzung den Fraktionsvorsitzenden zur Durchsicht und Stellungnahme vorgelegt. Die Vorschläge zum Verordnungstext und zur Gebietsabgrenzung sollen der Verwaltung bis zum 14.03.2007 vorgelegt werden, damit in der Sitzung am 15.03.2007 eine entsprechende Stellungnahme formuliert und gefasst werden kann. Es ist jederzeit nach vorheriger Absprache möglich, den Entwurf des Verordnungstextes mit der dazugehörigen Gebietsabgrenzung beim hiesigen Bauamt einzusehen. 1 Anlage Beschlussvorschlag: Wird in der Sitzung formuliert. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)