Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
13.03.2008
26/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV 622/20-31 H/Ra
25.02.2008
Bezeichnung
Textbebauungsplan Hürtgenwald 2007
(Übertragung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen über
die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in den verschiedenen Ortsteilen der
Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 BauO NW);
hier: a) Auswertung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen,
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Sachverhalt:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 22.11.2007
den Beschluss zur Offenlage des Textbebauungsplanes Hürtgenwald 2007 gefasst. Die Offenlage
erfolgte im Zeitraum vom 21.01. bis einschließlich 21.02.2008.
Die eingegangenen Anregungen wurden durch die Stadtplanung Zimmermann GmbH,
Herrn Faßbinder, ausgewertet und sind als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Ferner liegt als
Anlage 2 die Begründung bei.
Nach Beratung und Beschluss über die einzelnen Eingaben darf ich Sie bitten, nachfolgenden
Empfehlungsbeschluss an den Rat zu fassen:
2 Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, den Textbebauungsplan Hürtgenwald 2007 (Übertragung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über
besondere Anforderungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in den
verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 BauO NW) in seiner Fassung
nach der Offenlage und der Abstimmung über die eingegangenen Anregungen als Satzung zu
beschließen und der Begründung vollinhaltlich beizutreten.
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
ca. 8.400,00 €
€
€
Einmalig Planungskosten
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)