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Beschlussvorlage (Sanierung der Kanalhausanschlussleitungen vom Grundschulgebäude in Bergstein in Richtung "Kirchweg")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Sanierung der Kanalhausanschlussleitungen vom Grundschulgebäude in Bergstein in Richtung "Kirchweg") Beschlussvorlage (Sanierung der Kanalhausanschlussleitungen vom Grundschulgebäude in Bergstein in Richtung "Kirchweg") Beschlussvorlage (Sanierung der Kanalhausanschlussleitungen vom Grundschulgebäude in Bergstein in Richtung "Kirchweg")

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 22.09.2009 78/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Latz Aktenzeichen: Datum: I L/Be 01.09.2009 Bezeichnung Sanierung der Kanalhausanschlussleitungen vom Grundschulgebäude in Bergstein in Richtung "Kirchweg" Sachverhalt: Die vom Grundschulgebäude in Bergstein zum Mischwasserkanal im „Kirchweg“ abgehenden Grundleitungen sind nicht mehr funktionsfähig. Ob sie aufgrund ihres Alters eingebrochen oder ob Wurzeln des Baumbestandes auf der hinteren Schulhoffläche eingedrungen sind, kann ohne Öffnen der im Erdreich liegenden Leitungen nicht festgestellt werden. Der Versuch, die Leitungen mit einer Kamera zu befahren, musste ergebnislos abgebrochen werden. Offenbart wurde die Funktionsunfähigkeit durch einen Rückstau mit der Folge, dass sich das Abwasser in die Kellerräume des Schulgebäudes ergoss. Die Führung der Abwasserleitungen hinter dem Schulgebäude ist aus baulicher Sicht insofern kompliziert, da sie durch die hinter dem Gebäude stehende Böschung mit Schachtbauwerk verlaufen und dann dem abschüssigen Gelände über den in Teer befestigten Schulhof in Richtung „Kirchweg“ folgen. Zudem entwässert der 1988 errichtete Anbau sowohl mit dem Schmutz- als auch dem Regenwasser in die Sammelhausanschlussleitung zum „Kirchweg“ hin. Je nach dem wo die Ursache für die Verstopfung liegt, müssen im Bereich des Sammelschachtes die Böschung mit Stützmauer und Rasengittersteinen, die über die Böschung führende Treppe mit befestigtem Zuweg sowie die Teerbefestigung auf dem unteren Schulhof aufgebaggert werden. Schlechtestenfalls wäre ungefähr die Hälfte der Böschung mit den eben beschriebenen Anlagen einschl. des vorhandenen Baumbestandes, der ohnehin unmittelbar an der alten Garage sowie am Schulgebäude steht, zu entfernen. Die Bäume stehen derart in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes und sind mittlerweile so groß, dass man hier ohnehin künftig mit weiteren Schäden rechnen muss. Das Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt hat nach Besichtigung der Situation vor Ort eine detaillierte Kostenschätzung vorgenommen. Diese beläuft sich auf rd. 55.000,00 € und berücksichtigt den Eingriff in die Böschung inkl. Entfernung der Einfassungen und Aufbauten sowie der dort stehenden drei größeren Bäume. Des Weiteren berücksichtigt die Kostenschätzung die erforderliche Neugestaltung der Böschung mit Absicherung gegenüber dem tiefer liegenden Schulhof sowie den Aufbruch der in Teer befestigten Schulhoffläche über den Hausanschluss-1 - leitungen. Verzichtet man auf eine Neugestaltung der Böschung mit ihren baulichen Anlagen und dem Entfernen der Bäume, dürften sich die veranschlagten Kosten vermutlich von 55.000,00 € auf 35.000,00 € reduzieren. Der notwendige Umfang wird sich vermutlich erst bei genauer Kenntnis über den Umfang der Schäden an den Hausanschlussleitungen ergeben. Hier besteht unstreitig Sanierungsbedarf. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Wiederherstellung der Böschung mit ihren baulichen Anlagen und dem nicht mehr zeitgemäßen baulichen Zustand wirtschaftlich nicht vertretbar ist, müsste die Komplettlösung in Angriff genommen werden. Da es schwierig ist, die vorhandene Situation und die geplanten Sanierungsmaßnahmen mit Worten anschaulich zu verdeutlichen, darf ich Ihnen anbieten, sich die Situation vor Ort zusammen mit Gebäudemanager Weyer anzusehen. Falls Sie hiervon Gebrauch machen wollen, darf ich Sie bitten, sich mit Herrn Weyer fernmündlich –015112618339- für einen gemeinsamen Termin zu verabreden. Unabhängig vom Sanierungsumfang ist darauf hinzuweisen, dass entsprechende Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Bei einer Ausführung in diesem Rechnungsjahr müssten die Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Bildungspauschale 2009 wurde für den Ausbau des Familienzentrums Gey in Ansatz gebracht. Möglicherweise könnte auch an einer Ausführung im Rahmen des Konjunkturpaketes II gedacht werden, wenn die Ausführung der bisher geplanten Maßnahmen ergeben würde, dass aufgrund günstigerer Ausschreibungsergebnisse noch entsprechende Mittel übrig blieben. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts stellt der Rat für die Sanierung der Hausanschlussleitungen am Schulstandort Bergstein maximal 55.000,00 € zur Verfügung und genehmigt eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe in 2009, oder die Ausführung der Maßnahme wird zurückgestellt, bis Klarheit über die Höhe von noch zu verwendenden Restmitteln aus dem Konjunkturpaket II besteht, oder die Ausführung der Maßnahme wird in Kenntnis der Sanierungsbedürftigkeit in das Haushaltsjahr 2010 verschoben. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. -2 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -3 - (Bürgermeister)