Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
23.08.2007
93/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
08.08.2007
Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. K 11 "Richelskuhl" im Ortsteil Vossenack;
hier: Textliche Festsetzungen
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. K 11 „Richelskuhl“ ist am 19.12.2006 beschlossen worden.
Die Veröffentlichung der Satzung (Rechtskraft) soll erst dann erfolgen, wenn der öffentlichrechtliche Vertrag bezüglich der externen Ausgleichsmaßnahmen abgeschlossen worden ist.
Der Vertrag wurde mit Datum vom 22.05./18.06.2007 mit dem Kreis Düren abgeschlossen.
Nach § 135 a) BauGB ff. kann die Gemeinde nach dem Verursacherprinzip die Kosten für die
externen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Kostenerstattung refinanzieren. Dies wurde bisher auch so gehandhabt. Bei einem Rechtsstreit wurde vom Verwaltungsgericht Aachen vorgetragen, dass für die Refinanzierung der Kosten eine eindeutige Zuordnung der Ausgleichsflächen
bzw. –maßnahmen erforderlich sei. Diese Zuordnung erfolgt bisher in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, der mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgeschlossen
wurde. Dies ist nach Aussage des Gerichtes aber nicht ausreichend. In den textlichen Festsetzungen muss aufgeführt sein, welche externen Ausgleichsmaßnahmen dem Bebauungsplan
zugeordnet (d. h. Lage und Art der Ausgleichsmaßnahme) werden.
Die Verwaltung bittet zu beschließen, dass die textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan
Nr. K 11 „Richelskuhl“ um den nachfolgend aufgeführten Wortlaut ergänzt werden:
Die für den Bebauungsplan erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen werden nach § 1 a)
Abs. 3 BauGB außerhalb des Plangebietes auf dem Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 3,
Nr. 40, durchgeführt. Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen hat die Gemeinde mit Datum vom
22.05./18.06.2007 mit dem Kreis Düren einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen.
-1 -
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, dass die textlichen Festsetzungen für den
Bebauungsplan Nr. K 11 „Richelskuhl“ wie folgt ergänzt werden:
Die für den Bebauungsplan erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen werden nach § 1 a)
Abs. 3 BauGB außerhalb des Plangebietes auf dem Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 3,
Nr. 40, durchgeführt. Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen hat die Gemeinde mit Datum vom
22.05./18.06.2007 mit dem Kreis Düren einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das entsprechende Satzungsänderungsverfahren durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)