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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 11 "Richelskuhl" im Ortsteil Vossenack; hier: Textliche Festsetzungen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 11 "Richelskuhl" im Ortsteil Vossenack;
hier: Textliche Festsetzungen) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. K 11 "Richelskuhl" im Ortsteil Vossenack;
hier: Textliche Festsetzungen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 23.08.2007 93/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 08.08.2007 Bezeichnung Bebauungsplan Nr. K 11 "Richelskuhl" im Ortsteil Vossenack; hier: Textliche Festsetzungen Sachverhalt: Der Bebauungsplan Nr. K 11 „Richelskuhl“ ist am 19.12.2006 beschlossen worden. Die Veröffentlichung der Satzung (Rechtskraft) soll erst dann erfolgen, wenn der öffentlichrechtliche Vertrag bezüglich der externen Ausgleichsmaßnahmen abgeschlossen worden ist. Der Vertrag wurde mit Datum vom 22.05./18.06.2007 mit dem Kreis Düren abgeschlossen. Nach § 135 a) BauGB ff. kann die Gemeinde nach dem Verursacherprinzip die Kosten für die externen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Kostenerstattung refinanzieren. Dies wurde bisher auch so gehandhabt. Bei einem Rechtsstreit wurde vom Verwaltungsgericht Aachen vorgetragen, dass für die Refinanzierung der Kosten eine eindeutige Zuordnung der Ausgleichsflächen bzw. –maßnahmen erforderlich sei. Diese Zuordnung erfolgt bisher in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, der mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgeschlossen wurde. Dies ist nach Aussage des Gerichtes aber nicht ausreichend. In den textlichen Festsetzungen muss aufgeführt sein, welche externen Ausgleichsmaßnahmen dem Bebauungsplan zugeordnet (d. h. Lage und Art der Ausgleichsmaßnahme) werden. Die Verwaltung bittet zu beschließen, dass die textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. K 11 „Richelskuhl“ um den nachfolgend aufgeführten Wortlaut ergänzt werden: Die für den Bebauungsplan erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen werden nach § 1 a) Abs. 3 BauGB außerhalb des Plangebietes auf dem Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 3, Nr. 40, durchgeführt. Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen hat die Gemeinde mit Datum vom 22.05./18.06.2007 mit dem Kreis Düren einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. -1 - Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, dass die textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. K 11 „Richelskuhl“ wie folgt ergänzt werden: Die für den Bebauungsplan erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen werden nach § 1 a) Abs. 3 BauGB außerhalb des Plangebietes auf dem Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 3, Nr. 40, durchgeführt. Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen hat die Gemeinde mit Datum vom 22.05./18.06.2007 mit dem Kreis Düren einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das entsprechende Satzungsänderungsverfahren durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)