Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
15.09.2009
76/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
31.08.2009
Bezeichnung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. F 3 - EXTRA-Markt Kleinhau -;
hier: 2. Änderung zur Erweiterung des REWE-Marktes
Sachverhalt:
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben beantragt die VDH Projektmanagement GmbH,
Maastrichter Straße 8, 41812 Erkelenz, die Erweiterung der Verkaufsfläche des REWE-Marktes
um 550 qm. Hierfür muss die überbaubare Fläche des Bebauungsplanes in nordwestlicher Richtung (Getränkelager) erweitert werden. Die Erweiterung ist den beigefügten Antragsunterlagen
dargestellt und beschrieben. In der Sitzung wird ein Vertreter der VDH-Projektmanagement GmbH
anwesend sein und den Antrag erläutern sowie für Fragen zur Verfügung stehen.
Für die Erweiterung der Verkaufsfläche und der damit verbundenen Bebauungsplanänderung ist
die landesplanerische Zustimmung nach § 32 Landesplanungsgesetz (LPG) bei der Bezirksregierung Köln einzuholen. Diese Anfrage wird vonseiten der Verwaltung mit den Planunterlagen der
Projektmanagement GmbH gestellt.
Da die Grundsätze der Planung durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht berücksichtigt
werden, kann das entsprechende Bauleitverfahren gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren)
durchgeführt werden.
Ein Umweltbericht ist nicht zu erstellen.
Wie im Antrag dargelegt, werden die Kosten für das entsprechende Bauleitverfahren von der
VDH-Projektmanagement GmbH getragen.
Sollte der Bau- und Umweltausschuss mit der Erweiterung der Verkaufsfläche des REWE-Marktes
um 550 qm einverstanden sein, bitte ich, für den Gemeinderat nachfolgenden Beschlussvorschlag
zu empfehlen.
1 Anlage
-1 -
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat,
die 2. Änderung des VEP’s „EXTRA Markt Kleinhau“ zur Erweiterung der Verkaufsfläche des
REWE-Marktes um 550 qm unter der Voraussetzung, dass die Zustimmung der Bezirksregierung
gem. § 32 LPG vorliegt, zu beschließen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Weiterhin wird
beschlossen, das entsprechende Bauleitverfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren)
durchzuführen. Die Kosten für die Bauleitplanung sind vom Antragsteller zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)