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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. F 3 - EXTRA-Markt Kleinhau -; hier: 2. Änderung zur Erweiterung des REWE-Marktes)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. F 3 - EXTRA-Markt Kleinhau -;
hier: 2. Änderung zur Erweiterung des REWE-Marktes) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. F 3 - EXTRA-Markt Kleinhau -;
hier: 2. Änderung zur Erweiterung des REWE-Marktes)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 15.09.2009 76/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 31.08.2009 Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. F 3 - EXTRA-Markt Kleinhau -; hier: 2. Änderung zur Erweiterung des REWE-Marktes Sachverhalt: Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben beantragt die VDH Projektmanagement GmbH, Maastrichter Straße 8, 41812 Erkelenz, die Erweiterung der Verkaufsfläche des REWE-Marktes um 550 qm. Hierfür muss die überbaubare Fläche des Bebauungsplanes in nordwestlicher Richtung (Getränkelager) erweitert werden. Die Erweiterung ist den beigefügten Antragsunterlagen dargestellt und beschrieben. In der Sitzung wird ein Vertreter der VDH-Projektmanagement GmbH anwesend sein und den Antrag erläutern sowie für Fragen zur Verfügung stehen. Für die Erweiterung der Verkaufsfläche und der damit verbundenen Bebauungsplanänderung ist die landesplanerische Zustimmung nach § 32 Landesplanungsgesetz (LPG) bei der Bezirksregierung Köln einzuholen. Diese Anfrage wird vonseiten der Verwaltung mit den Planunterlagen der Projektmanagement GmbH gestellt. Da die Grundsätze der Planung durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht berücksichtigt werden, kann das entsprechende Bauleitverfahren gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt werden. Ein Umweltbericht ist nicht zu erstellen. Wie im Antrag dargelegt, werden die Kosten für das entsprechende Bauleitverfahren von der VDH-Projektmanagement GmbH getragen. Sollte der Bau- und Umweltausschuss mit der Erweiterung der Verkaufsfläche des REWE-Marktes um 550 qm einverstanden sein, bitte ich, für den Gemeinderat nachfolgenden Beschlussvorschlag zu empfehlen. 1 Anlage -1 - Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat, die 2. Änderung des VEP’s „EXTRA Markt Kleinhau“ zur Erweiterung der Verkaufsfläche des REWE-Marktes um 550 qm unter der Voraussetzung, dass die Zustimmung der Bezirksregierung gem. § 32 LPG vorliegt, zu beschließen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Weiterhin wird beschlossen, das entsprechende Bauleitverfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchzuführen. Die Kosten für die Bauleitplanung sind vom Antragsteller zu tragen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)