Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
15.09.2009
75/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
31.08.2009
Bezeichnung
7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im
Ortsteil Raffelsbrand;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde beabsichtigt, in der Gemarkung Vossenack, Flur 9,
Nr. 22 (Waldgebiet im Bereich der B 399 gegenüber der Einmündung der „Wollseifener Straße“)
einen Höhenerlebnispfad anzulegen. Hierfür ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Die Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz (LPG) wurde zwischenzeitlich über die Kreisverwaltung der Bezirksregierung Köln vorgelegt.
Erläuterungen zu diesem Projekt entnehmen Sie bitte den beigefügten Planunterlagen für die
32er-Anfrage (Anlage 1).
Herr Forstamtmann Lüder wird aber auch in der Sitzung anwesend sein und das Projekt vorstellen.
Die Kosten für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes werden von der Forstbehörde
getragen.
Sollte der Bau- und Umweltausschuss mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung eines Höhenerlebnispfades auf der Waldparzelle Gemarkung Vossenack, Flur 9, Nr. 22,
einverstanden sein, ist dem Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des
Flächennutzungsplanes zu empfehlen.
1 Anlage
-1 -
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat,
die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung eines Höhenerlebnispfades auf dem
Waldgrundstück Gemarkung Vossenack, Flur 9, Nr. 22, zu beschließen (Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Weiterhin wird beschlossen, dass die Kosten für die Bauleitplanung vom
Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde getragen werden.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)