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Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 15.09.2009 75/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 31.08.2009 Bezeichnung 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Sachverhalt: Das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde beabsichtigt, in der Gemarkung Vossenack, Flur 9, Nr. 22 (Waldgebiet im Bereich der B 399 gegenüber der Einmündung der „Wollseifener Straße“) einen Höhenerlebnispfad anzulegen. Hierfür ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Die Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz (LPG) wurde zwischenzeitlich über die Kreisverwaltung der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Erläuterungen zu diesem Projekt entnehmen Sie bitte den beigefügten Planunterlagen für die 32er-Anfrage (Anlage 1). Herr Forstamtmann Lüder wird aber auch in der Sitzung anwesend sein und das Projekt vorstellen. Die Kosten für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes werden von der Forstbehörde getragen. Sollte der Bau- und Umweltausschuss mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung eines Höhenerlebnispfades auf der Waldparzelle Gemarkung Vossenack, Flur 9, Nr. 22, einverstanden sein, ist dem Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu empfehlen. 1 Anlage -1 - Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung eines Höhenerlebnispfades auf dem Waldgrundstück Gemarkung Vossenack, Flur 9, Nr. 22, zu beschließen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Weiterhin wird beschlossen, dass die Kosten für die Bauleitplanung vom Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde getragen werden. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)