Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Optimierung des Schülerspezialverkehrs in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
100 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Optimierung des Schülerspezialverkehrs in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Optimierung des Schülerspezialverkehrs in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Optimierung des Schülerspezialverkehrs in der Gemeinde Hürtgenwald)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 22.09.2009 74/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Latz Aktenzeichen: Datum: I L/Be 287.08.2009 Bezeichnung Optimierung des Schülerspezialverkehrs in der Gemeinde Hürtgenwald Sachverhalt: Das Schulzentrum in Kleinhau mit Haupt- und Realschule wird außer den Kindern aus unserer Gemeinde auch von Schülerinnen und Schülern aus den Nachbarkommunen Düren und Simmerath besucht. Seit dem Start der Realschule am 01.08.1998 werden die Schülerinnen und Schüler aus dem Raum Düren und Simmerath im Rahmen des eingerichteten Schülerspezialverkehrs zum Schulzentrum nach Kleinhau transportiert. Gerade die auswärtigen Schüler tragen zum dauerhaften Bestand beider Schulformen in Kleinhau in einem erheblichen Maße bei. Im abgelaufenen Schuljahr sind auch verstärkt Kinder aus der Gemeinde Kreuzau am Schulzentrum Kleinhau angemeldet worden. Es handelt sich nach derzeitigem Stand um insgesamt 18 Schülerinnen und Schüler, von denen fünf unsere Hauptschule besuchen. Es ist insofern naheliegend, dass nunmehr die betroffenen Eltern aus der Gemeinde Kreuzau den Wunsch auf Transport ihrer Kinder nach Kleinhau durch die Gemeinde Hürtgenwald als zuständigem Schulträger einfordern. Für die Übernahme der Schülerfahrkosten gilt gemäß § 4 Abs. 1 der Schülerfahrkostenverordnung das Schulträger-, nicht das Wohnsitzprinzip. Die Aufnahme einer Schülerin oder Schülers kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass auf einen Antrag zur Übernahme von Schülerfahrkosten seitens der Schülerin oder des Schülers und/oder der Eltern verzichtet wird. Ein Transport der Schüler aus der Gemeinde Kreuzau ist sowohl morgens als auch mittags aufgrund der derzeitigen vertraglichen Buskapazitäten im Rahmen des zu bedienenden Fahrplanes mit der gegebenen vollen Auslastung leider nicht möglich. Insbesondere morgens und mittags bestehen derzeit keine freien Kapazitäten mehr, da der Fahrplan sowohl die unterschiedlichen Anfangs- und Schlusszeiten an den drei Grundschulstandorten als auch diejenigen des Schulzentrums einhalten muss. Nach mehreren vorbereitenden Gesprächen ist dann der gemeindliche Vertragsunternehmer gebeten worden, auf der Basis seines damaligen Vertragsangebotes im Rahmen der europaweiten Ausschreibung einen Optimierungsvorschlag mit Kostenangebot zu erstellen. Das vorgelegte Optimierungsangebot endet nach durchgeführten Nachverhandlungen bei zusätzlichen Jahreskosten von 26.000,00 € brutto. Im Einzelnen ergeben sich folgende Vorteile: -1 -  Einsatz eines Gelenkbusses anstelle eines Solobusses, somit Erhöhung der Beförderungskapazität bis zu 40 Kinder. Hierdurch wird es möglich, innerhalb der fahrplanmäßigen Vorgaben auch die Route Obermaubach, Untermaubach und Bogheim morgens und mittags zu fahren. Es ist vor Ort geprüft worden, dass auch der Gelenkbus die geplante Route tatsächlich befahren kann.  Auch unter Berücksichtigung des demografischen Wandels wird der Schulstandort Kleinhau aufgrund des gewonnenen Schülerpotenzials nicht nur gesichert, sondern auch gestärkt. Neben der Realschule dürfte insbesondere auch unsere Hauptschule von weiteren Schülern im Zuge der Bestandssicherung profitieren.  Ist einmal die Linie „Obermaubach“ installiert, dürfte erfahrungsgemäß mit weiterem Zulauf aus diesem Bereich zu rechnen sein. Durch den Einsatz des Gelenkbusses beständen somit auch für die nächsten Jahre ausreichend Kapazitäten, um ein Ansteigen der Schülerzahl aus dem Bereich Kreuzau bewältigen zu können.  Auch für den Schülertransport innerhalb der Gemeinde würde der Einsatz eines Gelenkbusses anstelle eines Solobusses Verbesserungen für die Strecke Kleinhau-Großhau-Gey gegenüber dem bisherigen Zustand mit sich bringen. Seit fast einem Jahr bemängeln Elternschaft und Lehrerkollegium, dass der eingesetzte Solobus auf dieser Strecke für die Haupt- und Realschüler morgens und mittags übervoll sei und bitten um den Einsatz weiterer Buskapazitäten. Durch den Einsatz des Gelenkbusses würde auch dieses nicht von der Hand zu weisende Problem gelöst.  Schließlich würde es der Einsatz des Gelenkbusses auch ermöglichen, dass die beim Transport der Grundschulkinder von Gey nach Straß immer wieder auftretenden Verspätungen vermieden würden. Bisher war es aufgrund der Vielzahl der Kinder erforderlich, dass der in diesem Bereich eingesetzte Bus morgens zweimal die Ortslage Gey befahren musste. Beim Einsatz des Gelenkbusses wäre die Aufnahme der Geyer Schüler in einem Zuge möglich.  Anlässlich der Sperrung der K 31 für mehrere Monate bei Beginn der Arbeiten für die Ortsumgehung Gey musste bereits anstelle eines Solobusses ein weiterer Gelenkbus eingesetzt werden, um überhaupt die zu fahrenden Umleitungsstrecken annähernd zeitgerecht abwickeln zu können. Bereits bei diesem Einsatz des Gelenkbusses wurde dauerhaft bewiesen, dass die Probleme für die Haupt- und Realschüler auf der Strecke KleinhauGroßhau-Gey und für die Grundschüler im Raum Gey nicht mehr auftraten. Aufgrund der geschilderten positiven Auswirkungen für die Bestandssicherung des Schulzentrums Kleinhau und der sich ergebenden Optimierungen für die Schülerinnen und Schüler in den Ortslagen Gey und Großhau empfehle ich Ihnen, dem Verbesserungsangebot trotz der entstehenden Mehrkosten zuzustimmen. Nicht nur aufgrund der sich aus dem Schulträgerprinzip für die Gemeinde ergebenden rechtlichen Verpflichtung, sondern auch im Interesse unserer mit großen finanziellen Anstrengungen geschaffenen Schullandschaft halte ich die zusätzlichen Kosten für sinnvoll angelegtes Geld. Bei Annahme des Vorschlages soll mit dem Einsatz des Gelenkbusses nach den diesjährigen Herbstferien begonnen werden. Für das laufende Jahr wären somit mit Mehrkosten in Höhe von ca. 5.800,00 € zu rechnen. Die Mittel stehen haushaltsrechtlich für 2009 zur Verfügung, da der gemeindliche Vertragsunternehmer die im Haushaltsansatz für die Schülerfahrkosten einkalkulierte Preisanpassung, die erstmals nach Vertrag im Jahre 2009 möglich gewesen wäre, nicht geltend gemacht hat. -2 - Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, im Rahmen des bestehenden Schülerspezialverkehrs einen Gelenkbus anstelle eines Solobusses einzusetzen, um damit zum einen der rechtlichen Verpflichtung nach der Schülerfahrkostenverordnung in Bezug auf die aus der Gemeinde Kreuzau am Schulzentrum Kleinhau aufgenommenen Schülerinnen und Schüler nachkommen zu können und zum anderen gleichzeitig dem objektiv bestehenden Nachbesserungsbedarf für die Schülerinnen und Schüler, insbesondere aus den Ortsteilen Großhau und Gey, erfüllen zu können. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Basis des erzielten Verhandlungsergebnisses eine entsprechende Vertragsanpassung vorzunehmen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja (siehe letzter Absatz Sachverhaltsschilderung) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -3 - (Bürgermeister)