Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
78 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
22.09.2009
70/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
II
Herr Streit
Aktenzeichen:
Datum:
II S/Be
04.08.2009
Bezeichnung
Widmung eines Teilstückes (I. Bauabschnitt) der Erschließungsstraße "An der Wurzel" im
Bebauungsplangebiet K 12 "Germeter" im Ortsteil Vossenack
Sachverhalt:
Unter Hinweis auf die Beschlussvorlage Nr. 10/2008 hat der Rat am 21.02.2008 beschlossen, im
Rahmen des I. Bauabschnittes einem Teilstück der Erschließungsanlage im Bebauungsplangebiet
Nr. K 12 „Germeter“ im Ortsteil Vossenack die Straßenbezeichnung „An der Wurzel“ zu geben.
Die Baustraße wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Die Straßenparzelle als öffentliche Fläche ist
in das Eigentum der Gemeinde übergegangen. Eine Widmung ist bis heute nicht vorgenommen
worden.
Nach § 6 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.09.1995 hat die Gemeinde als
Träger der Straßenbaulast die Widmung zu verfügen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen
vorliegen. Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die die öffentliche Straßeneigenschaft
begründet wird. Durch sie entstehen sowohl für den Träger der Straßenbaulast als auch für die
Allgemeinheit, insbesondere für die Verkehrsteilnehmer und Anlieger, Rechte und Pflichten.
Die Voraussetzung einer Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des einer
Straße dienenden Grundstückes ist oder das der Eigentümer und ein sonst zur Nutzung dienlich
Berechtigter der Widmung zugestimmt hat. Da die Gemeinde bereits Eigentümerin der Er-schließungsanlage dienenden Grundstücke ist, schlage ich vor, mich mit der Durchführung des Widmungsverfahrens zu beauftragen.
Der Straßebereich der gewidmet werden soll, ist im beigefügten Grundkartenausschnitt (Anlage 1)
markiert.
1 Anlage
-1 -
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss:
Ein Teilstück der Erschließungsanlage „An der Wurzel“ im Ortsteil Vossenack - Straße von der
L 218 (Pfarrer-Dickmann-Straße) abzweigend bis zu den Grundstücken Nrn. 24 und 60, Gemarkung Vossenack, Flur 2, Parzellen-Nrn. 721 bzw. 693 - wird mit sofortiger Wirkung für den
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NW) gewidmet.
Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)