Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
22.09.2009
68/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
II
Herr Streit
Aktenzeichen:
Datum:
II S/Be
03.08.2009
Bezeichnung
Ernennung eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald
Sachverhalt:
Gemäß § 11 des Gesetzes über Feuerschutz und Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 wird der
stellv. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (stellv. Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters
für die Dauer von 6 Jahren bestellt, und zwar durch Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit.
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 29.07.2003 (siehe Beschlussvorlage
84/2003) Herrn Reinhold Pickart zum stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald
ernannt. Die 6-jährige Amtszeit endet somit am 29.07.2009.
Vor der Ernennung eines Stellvertreters für die weitere Legislaturperiode hat der
Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Diese ist in einer Versammlung am 09.07.2009 im
großen Sitzungssaal im Rathaus geschehen.
Die anwesenden Feuerwehrangehörigen haben den stellv. Kreisbrandmeister, Herrn Herkenrath,
gebeten, dem Rat vorzuschlagen, Herrn Gemeindebrandinspektor Reinhold Pickart für eine
weitere Amtszeit ab Ratsbeschluss für die Dauer von 6 Jahren zum stellv. Wehrleiter der
Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald zu ernennen. Bei ihm liegen die laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen vor. Herr Pickart hat seine Bereitschaft zur Annahme des Amtes erklärt.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des stellvertretenden Kreisbrandmeisters beschließt der Rat der Gemeinde
Hürtgenwald für die Dauer von 6 Jahren, und zwar vom 22.09.2009 bis zum 21.09.2015 Herrn
Gemeindebrandinspektor Reinhold Pickart zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen
Feuerwehr Hürtgenwald zu bestellen. Der stellvertretende Wehrleiter wird zum Ehrenbeamten auf
Zeit ernannt.
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)