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Beschlussvorlage (Ernennung eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 22.09.2009 68/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: II Herr Streit Aktenzeichen: Datum: II S/Be 03.08.2009 Bezeichnung Ernennung eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald Sachverhalt: Gemäß § 11 des Gesetzes über Feuerschutz und Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 wird der stellv. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (stellv. Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von 6 Jahren bestellt, und zwar durch Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 29.07.2003 (siehe Beschlussvorlage 84/2003) Herrn Reinhold Pickart zum stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald ernannt. Die 6-jährige Amtszeit endet somit am 29.07.2009. Vor der Ernennung eines Stellvertreters für die weitere Legislaturperiode hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Diese ist in einer Versammlung am 09.07.2009 im großen Sitzungssaal im Rathaus geschehen. Die anwesenden Feuerwehrangehörigen haben den stellv. Kreisbrandmeister, Herrn Herkenrath, gebeten, dem Rat vorzuschlagen, Herrn Gemeindebrandinspektor Reinhold Pickart für eine weitere Amtszeit ab Ratsbeschluss für die Dauer von 6 Jahren zum stellv. Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald zu ernennen. Bei ihm liegen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vor. Herr Pickart hat seine Bereitschaft zur Annahme des Amtes erklärt. Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag des stellvertretenden Kreisbrandmeisters beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für die Dauer von 6 Jahren, und zwar vom 22.09.2009 bis zum 21.09.2015 Herrn Gemeindebrandinspektor Reinhold Pickart zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald zu bestellen. Der stellvertretende Wehrleiter wird zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)