Daten
Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
27.06.2012
Erstellt
24.07.12, 06:14
Aktualisiert
24.07.12, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 23.07.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Mittwoch, den 27.06.2012 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher
Straße“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
Vorlagennummer: 110/2012
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
-
Information/Beteiligung gemäß § 13a (3) BauGB und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung
der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 110/2012, Listen 1 und 2)
entsprechend § 1 (7) Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der
vorgenannten Beschlussvorlage zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim
Keldenicher Straße“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10
Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.7.2011 (BGBl. I S. 1509) in der zur Zeit geltenden Fassung) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung
vom 14.7. 1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als
Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung (§ 9 (8) BauGB) wird zur Kenntnis genommen.
Einstimmig (0 Enthaltungen)