Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
25.06.2009
59/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
II
Herr Streit
Aktenzeichen:
Datum:
II S/zie
09.06.2009
Bezeichnung
Abschluss einer neuen Vereinbarung mit dem Kreis Düren über Gegenstand und Förderung
der "Offenen Kinder- und Jugendarbeit" ab 01.01.2010
Sachverhalt:
Seit dem 01.10.1998 wird „Offene Jugendarbeit“ in der Gemeinde Hürtgenwald angeboten.
Bereits am 19.08.1999 hat der Rat (siehe Vorlage Nr. 81/1999) dem Abschluss einer
Vereinbarung mit dem Kreis Düren über Gegenstand und Förderung der „Offenen Jugendarbeit“
in der Gemeinde Hürtgenwald ab 01.01.2000 für die Dauer von 5 Jahren zugestimmt.
Mit Beschluss vom 12.06.2003 (siehe Beschlussvorlage Nr. 61/2003) hat der Rat sich mit dem
Abschluss einer Änderungsvereinbarung ab 01.01.2005 einverstanden erklärt. Diese
Änderungsvereinbarung läuft am 31.12.2009 aus.
Zwischen der Gemeinde Hürtgenwald und dem Kreis Düren muss nunmehr ab 01.01.2010 eine
neue Vereinbarung abgeschlossen werden. Diese neue Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5
Jahren bis zum 31.12.2014.
Da Personalkostenzuschüsse in Höhe von 100 %, eine Pauschale zu den pädagogischen
Sachkosten in Höhe von 4.210,00 € und für die Fortbildung ein Festbetrag von 550,00 € jährlich
vom Kreis Düren gewährt werden, tritt gegenüber den vorherigen Vereinbarungen keine Änderung
ein.
Der Entwurf der Änderungsvereinbarung ist als Anlage in Kopie beigefügt.
Damit die bisherige erfolgreiche dezentrale Jugendarbeit im Gemeindegebiet Hürtgenwald
fortgesetzt und ab 01.01.2010 mit den Jugendbetreuerinnen weitere Arbeitsverträge
abgeschlossen werden können, wird dem Rat vorgeschlagen, der Änderungsvereinbarung
zuzustimmen.
-1 -
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Kreis Düren auf der Grundlage des vorliegenden
Entwurfs die Änderungsvereinbarung über Gegenstand und Förderung der „Offenen Jugendarbeit“
der Gemeinde Hürtgenwald ab 01.01.2010 für die Dauer von 5 Jahren, bis 31.12.2014,
abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
4.210,00 €
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)