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Beschlußtext (Anregung und Beschwerden gem. § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe; hier: Außenanstrich des "Café Orange")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 kB
Datum
10.09.2009
Erstellt
18.09.09, 21:23
Aktualisiert
18.09.09, 21:23
Beschlußtext (Anregung und Beschwerden gem. § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe; hier: Außenanstrich des "Café Orange")

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 10. Sitzung des Betriebsausschusses Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe (Wahlperiode 2004/2009) am 10.09.2009: 5. Anregung und Beschwerden gem. § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe; hier: Außenanstrich des "Café Orange" Eingangs dieses TOPs macht AV Thimm deutlich, dass er aufgrund der beleidigenden Äußerungen in dem Antrag nicht die Absicht habe, eine intensive Diskussion darüber zu führen. Seitens der SPDFraktion und der Fraktion B90/Grüne wird auf die hohe Akzeptanz des Gebäudes in der Bevölkerung hingewiesen. Für die CDU-Fraktion vertritt AM Werner die Meinung, dass ihrer Ansicht nach der Ausschussbeschluss, nach dem die farbliche Gestaltung des Marktplatzgebäudes in Abstimmung mit der Farbgebung des Marktplatzes vorzunehmen sei, nicht eingehalten worden sei. Sodann wird über den Beschlussvorschlag der Betriebsleitung abgestimmt und dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung empfohlen: Beschluss: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, den Anstrich des Café Orange auf dem Marktplatz nicht zu ändern und dem vorliegenden Antrag nicht zu entsprechen. Beratungsergebnis: - 7 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -