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Tischvorlage (Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der EGD (Entsorgungsgesellschaft Düren mbH))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Tischvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 01.03.2007 34/2007 Bemerkungen TOP Fachbereich: Sachbearbeiter: I Bürgermeister Buch Aktenzeichen: Datum: BM/Me 20.02.2007 öffentlich Bezeichnung Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der EGD (Entsorgungsgesellschaft Düren mbH) Sachverhalt: Bereits im Jahre 1998 und nochmals im Jahre 2004 wurde die Erweiterung des Gesellschaftszweckes der EGD beraten und diskutiert. Letztlich ist es zu einer Änderung des Vertrages aufgrund der Haltung der Kommunalaufsicht und der Bezirksregierung nicht gekommen. In den Jahren hat sich jedoch die Rechtsprechung geändert, so dass eine Erweiterung des Gesellschaftszweckes, die unten beschrieben ist, nunmehr möglich erscheint. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den § 107 Gemeindeordnung (Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung) restrektiver fassen will, ist nunmehr Eile geboten, soll eine Änderung des Gesellschaftszweckes doch noch durchgeführt werden. Aus diesem Grunde haben Gespräche mit dem Landrat stattgefunden, der nunmehr seine Bereitschaft signalisiert hat, noch vor der Gesetzesänderung einer entsprechenden Änderung der Erweiterung des Gesellschaftszweckes zuzustimmen. Hintergrund der angestrebten Änderung des Gesellschaftsvertrages ist die Tatsache, dass die Marktentwicklung im Abfallbereich, speziell im Bereich der Verpackungsentsorgung, sich in den letzten Jahren durch das Auftreten einer Vielzahl neuer Marktteilnehmer drastisch geändert hat. Die EGD ist daher gezwungen, die seinerzeit noch unter der Monopolstellung des Dualen Systems begonnene Tätigkeit zu flexibilisieren, um so den Weiterbestand der Gesellschaft zu ermöglichen. Bekanntlich ist die Gesellschaft bisher sehr erfolgreich gewesen. Die Gemeinde hat im Vergleich zum eingesetzten Kapital erhebliche Gewinne erwirtschaften können. Der Gesellschaftszweck soll daher dahingehend geändert werden, dass die Gesellschaft alle abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes selbst oder durch beauftragte Dritte ausüben kann. Auf Anregung des Landrates soll darüber hinaus die ohnehin beabsichtigte Ausrichtung der Gesellschaft im Vertrag zum Ausdruck kommen, wonach die regionale Struktur und der neu gegründete Zweckverband „ZEW“ gestärkt werden sollen. Die Erweiterung des Gesellschaftszweckes erscheint aus den bereits genannten Gründen sinnvoll, hat aber auch vor allem die praktische Bedeutung, dass letztlich der Zweckverbandsgedanke weiter gestärkt wird und die Regioentsorgung sinnvoll unterstützt wird. Zurzeit zeichnet sich im Müllverbrennungsgeschehen eine Verschiebung der Abfallströme ab, die möglicherweise bereits mittelfristig wieder zu einer mangelnden Auslastung der Verbrennungsanlage in Weisweiler führen würde. Insofern ist es regional, aber auch vor allem kommunal im Sinne des Abfallgebührenzahlers sinnvoll und richtig, auch die hausmüllähnlichen Abfälle für die MVA Weisweiler zu sichern, in dem man selbst auf dem freien Markt tätig ist. Diese Tätigkeit kann nur dadurch ausgeübt werden, dass nicht nur im Bereich der Stadt Düren, sondern im gesamten regionalen Markt diese hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle ebenfalls eingesammelt werden dürfen. Ich empfehle daher, die entsprechende Erweiterung des Gesellschaftszweckes zu genehmigen. Eine entsprechende kurzfristige Anpassung muss vor dem 07.03.2007 erfolgen, da an diesem Tag die Änderung des § 107 GO in den Landtag eingebracht wird und damit eine Veränderungssperre für bestehende Gesellschaften verbunden sein wird. Ab diesem Tag werden nur noch solche Gesellschaften weiter wirtschaftlich tätig sein können, die entsprechend tätig und genehmigt sind. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt § 2 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu ändern: „Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes selbst oder durch Beauftragung Dritter ausüben. neuen Tätigkeiten sollen die regionale kommunale Abfallwirtschaft im Sinne Zweckverbandslösung stärken. Die wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der ZEW-Anlagen gleichfalls unterstützt und gefördert werden.“ Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Keine € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten keine Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2- (Bürgermeister) des Alle der soll