Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Tischvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
01.03.2007
34/2007
Bemerkungen
TOP
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Bürgermeister
Buch
Aktenzeichen:
Datum:
BM/Me
20.02.2007
öffentlich
Bezeichnung
Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der EGD (Entsorgungsgesellschaft Düren mbH)
Sachverhalt:
Bereits im Jahre 1998 und nochmals im Jahre 2004 wurde die Erweiterung des
Gesellschaftszweckes der EGD beraten und diskutiert. Letztlich ist es zu einer Änderung des
Vertrages aufgrund der Haltung der Kommunalaufsicht und der Bezirksregierung nicht
gekommen. In den Jahren hat sich jedoch die Rechtsprechung geändert, so dass eine
Erweiterung des Gesellschaftszweckes, die unten beschrieben ist, nunmehr möglich erscheint. Im
Hinblick auf die Tatsache, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den § 107
Gemeindeordnung (Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung) restrektiver fassen will, ist nunmehr
Eile geboten, soll eine Änderung des Gesellschaftszweckes doch noch durchgeführt werden. Aus
diesem Grunde haben Gespräche mit dem Landrat stattgefunden, der nunmehr seine Bereitschaft
signalisiert hat, noch vor der Gesetzesänderung einer entsprechenden Änderung der Erweiterung
des Gesellschaftszweckes zuzustimmen.
Hintergrund der angestrebten Änderung des Gesellschaftsvertrages ist die Tatsache, dass die
Marktentwicklung im Abfallbereich, speziell im Bereich der Verpackungsentsorgung, sich in den
letzten Jahren durch das Auftreten einer Vielzahl neuer Marktteilnehmer drastisch geändert hat.
Die EGD ist daher gezwungen, die seinerzeit noch unter der Monopolstellung des Dualen Systems
begonnene Tätigkeit zu flexibilisieren, um so den Weiterbestand der Gesellschaft zu ermöglichen.
Bekanntlich ist die Gesellschaft bisher sehr erfolgreich gewesen. Die Gemeinde hat im Vergleich
zum eingesetzten Kapital erhebliche Gewinne erwirtschaften können.
Der Gesellschaftszweck soll daher dahingehend geändert werden, dass die Gesellschaft alle
abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes selbst oder
durch beauftragte Dritte ausüben kann.
Auf Anregung des Landrates soll darüber hinaus die ohnehin beabsichtigte Ausrichtung der
Gesellschaft im Vertrag zum Ausdruck kommen, wonach die regionale Struktur und der neu
gegründete Zweckverband „ZEW“ gestärkt werden sollen.
Die Erweiterung des Gesellschaftszweckes erscheint aus den bereits genannten Gründen sinnvoll,
hat aber auch vor allem die praktische Bedeutung, dass letztlich der Zweckverbandsgedanke
weiter gestärkt wird und die Regioentsorgung sinnvoll unterstützt wird. Zurzeit zeichnet sich im
Müllverbrennungsgeschehen eine Verschiebung der Abfallströme ab, die möglicherweise bereits
mittelfristig wieder zu einer mangelnden Auslastung der Verbrennungsanlage in Weisweiler führen
würde. Insofern ist es regional, aber auch vor allem kommunal im Sinne des
Abfallgebührenzahlers sinnvoll und richtig, auch die hausmüllähnlichen Abfälle für die MVA
Weisweiler zu sichern, in dem man selbst auf dem freien Markt tätig ist. Diese Tätigkeit kann nur
dadurch ausgeübt werden, dass nicht nur im Bereich der Stadt Düren, sondern im gesamten
regionalen Markt diese hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle ebenfalls eingesammelt werden
dürfen.
Ich empfehle daher, die entsprechende Erweiterung des Gesellschaftszweckes zu genehmigen.
Eine entsprechende kurzfristige Anpassung muss vor dem 07.03.2007 erfolgen, da an diesem Tag
die Änderung des § 107 GO in den Landtag eingebracht wird und damit eine Veränderungssperre
für bestehende Gesellschaften verbunden sein wird. Ab diesem Tag werden nur noch solche
Gesellschaften weiter wirtschaftlich tätig sein können, die entsprechend tätig und genehmigt sind.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt § 2 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu
ändern:
„Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes selbst oder durch Beauftragung Dritter ausüben.
neuen Tätigkeiten sollen die regionale kommunale Abfallwirtschaft im Sinne
Zweckverbandslösung stärken. Die wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der ZEW-Anlagen
gleichfalls unterstützt und gefördert werden.“
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Keine
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten keine
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2-
(Bürgermeister)
des
Alle
der
soll