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Beschlussvorlage (Neuwahl eines Mitgliedes für den Bau- und Umweltausschuss, eines stellv. Mitgliedes des Haupt- und Finanzausschusses, eines stellv. Mitgliedes des Schulausschusses sowie eines stellv. Mitgliedes des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine der Gemeinde Hürtgenwald )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Neuwahl eines Mitgliedes für den Bau- und Umweltausschuss, eines stellv. Mitgliedes des Haupt- und Finanzausschusses, eines stellv. Mitgliedes des Schulausschusses sowie eines stellv. Mitgliedes des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine der Gemeinde Hürtgenwald ) Beschlussvorlage (Neuwahl eines Mitgliedes für den Bau- und Umweltausschuss, eines stellv. Mitgliedes des Haupt- und Finanzausschusses, eines stellv. Mitgliedes des Schulausschusses sowie eines stellv. Mitgliedes des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine der Gemeinde Hürtgenwald )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 01.03.2007 14/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Riester Aktenzeichen: Datum: I Rie/G 30.01.2007 Bezeichnung Neuwahl eines Mitgliedes für den Bau- und Umweltausschuss, eines stellv. Mitgliedes des Haupt- und Finanzausschusses, eines stellv. Mitgliedes des Schulausschusses sowie eines stellv. Mitgliedes des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine der Gemeinde Hürtgenwald Sachverhalt: Im Wege der Ersatzbestimmung ist Herr Bernd Klug als neues Mitglied in den Rat der Gemeinde Hürtgenwald für das verstorbene Ratsmitglied Maria Peter nachgerückt. Durch die erfolgte Ersatzbestimmung gehen die Ausschusssitze, die Frau Maria Peter inne gehabt hatte, nicht automatisch auf das neue Ratsmitglied über. Es ist in jedem Falle eine Neuwahl durch den Rat für frei gewordenen Sitze erforderlich. Frau Maria Peter gehörte als ordentliches Mitglied dem Bau- und Umweltausschuss, als stellv. Mitglied dem Haupt- und Finanzausschuss sowie als stellv. Mitglied dem Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald an. Der Haupt- und Finanzausschuss darf nur mit Ratsmitgliedern besetzt werden. Hinsichtlich des Bau- und Umweltausschusses sowie des Schulausschusses ist zu beachten, dass gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Zahl der sachkundigen Bürger nicht die Zahl der Ratsmitglieder erreichen darf. Insofern kann auch hier für das verstorbene Ratsmitglied Maria Peter nur ein anderes Ratsmitglied gewählt werden. Herr Bernd Klug war zudem als sachkundiger Bürger stellv. Mitglied des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine der Gemeinde Hürtgenwald. Bei der Besetzung der Ausschüsse am 14.10.2004 durch den Rat der Gemeinde Hürtgenwald (siehe TOP 9 der Niederschrift) hat man sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt. Demgemäß steht das Vorschlagsrecht der FDP-Fraktion zu. -1 - Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag der FDP-Fraktion wählt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald a) als ordentliches Mitglied des Bau- und Umweltausschusses Ratsmitglied ....................... b) als stellv. Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss Ratsmitglied .................. c) als stellv. Mitglied im Schulausschuss Ratsmitglied ............................. der Gemeinde Hürtgenwald. Als stellv. Mitglied für den Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine der Gemeinde Hürtgenwald wird auf Vorschlag der FDP-Fraktion Herr/Frau .......................... gewählt. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)