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Beschlussvorlage (EG-Wasserrahmenrichtlinie; hier: Auswirkungen auf die Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (EG-Wasserrahmenrichtlinie;
hier:  Auswirkungen auf die Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (EG-Wasserrahmenrichtlinie;
hier:  Auswirkungen auf die Gemeinde Hürtgenwald)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 19.05.2009 48/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/zie 04.05.2009 Bezeichnung EG-Wasserrahmenrichtlinie; hier: Auswirkungen auf die Gemeinde Hürtgenwald Sachverhalt: Die Europäische Union hat im Jahre 2000 die EG-Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet. Kerngedanke der Wasserrahmenrichtlinie ist die ganzheitliche Betrachtung von Oberflächengewässern und Grundwasser mit ihrer Interaktion innerhalb von Flussgebieten, unabhängig von politischen Grenzen. Damit existiert ein verpflichtender, einheitlicher Bezugsrahmen für ganz Europa. Im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie sind alle europäischen Staaten dazu verpflichtet, den ökologischen Wert der Gewässer zu verbessern. Das beinhaltet, Flüsse und Bäche wieder in einen ursprünglichen Zustand zu versetzen oder mit naturnahen Abschnitten zu versehen. Die Maßnahmen sehen z. B. vor, langsam- und schnellfließende Bereiche einzubauen, für Durchgängigkeit zu sorgen, damit Fische wandern können, sowie die gesamte Flora und Fauna so zu entwickeln, dass sich früher hier heimische Tier- und Pflanzenarten wieder wohlfühlen. Grundlage für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie sind die Flußgebietseinheiten. Das sind Einzugsgebiete der großen europäischen Flüsse von der Quelle bis zur Mündung. Zu dem Einzugsgebiet eines Flusses gehören auch seine oberirdischen Zuflüsse und das zuströmende Grundwasser. Die Flussgebietseinheiten stellen den zukünftigen Bewirtschaftungsraum für die Gewässer dar. Deutschland ist insgesamt an 10 Flussgebietseinheiten beteiligt. Davon sind 5 national und 5 international. Die Flussgebietseinheiten wurden teilweise weiter in Bearbeitungsgebiete gegliedert, der Rhein beispielsweise in Oberrhein, Mittelrhein, Niederrhein und Deltarhein. Diese wurden weiter in Arbeitsgebiete unterteilt. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet man die 12 Arbeitsgebiete Ems, Emscher, Erft, Eisel, Lippe, Niers/Walm, Rheingraben-Nord, Ruhr, Rur, Sieg, Weser und Wupper. Die richtlinienkonforme und einheitliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf der Ebene der Arbeitsgebiete wird in Nordrhein-Westfalen von Geschäftsstellen sichergestellt. Die Geschäftsstellen koordinieren und steuern die erforderlichen Fachgremien, sammeln und bewerten die erzielten -1 - Arbeitsergebnisse und erstellen Dokumentationen und Berichte. Hierbei wird auch die betroffene Fachöffentlichkeit (z. B. Kommunen, Wasserverbände, Vertreter von Landwirtschaft, Industrieund Umweltverbände) beteiligt. In diesem Zusammenhang wird auch die interessierte Öffentlichkeit informiert und beteiligt. Seit 2007 werden die Aufgaben der Geschäftsstelle in Nordrhein-Westfalen von den Bezirksregierungen erfüllt. Bei der Bezirksregierung Köln sind die Geschäftsstellen für die Arbeitsgebiete Erft, Rur und Sieg angesiedelt. Die Gemeinde Hürtgenwald liegt mit ihrem Hoheitsgebiet im Einzugsgebiet der Rur. Die Rur ist wiederum in verschiedene Bereiche unterteilt. Mit dem Einzugsgebiet der Kall liegt die Gemeinde im Teilabschnitt „Obere Rur“, mit dem Einzugsgebiet des Wehebaches im Teilabschnitt „Inde“ und mit dem restlichen Gemeindegebiet im Teilabschnitt „Mittlere Rur“. Herr Wergen von der entsprechenden Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln wird in der Sitzung anwesend sein und einen Sachstandsbericht über die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie für den Bereich Obere Rur, Mittlere Rur und Inde geben. Bis auf das Einzugsgebiet der Kall ist für die Gewässer auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Hürtgenwald der Wasserverband Eifel-Rur zuständig. Herr Hoppmann vom WVER wird ebenfalls in der Sitzung anwesend sein und die Auswirkungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie auf die Gemeinde Hürtgenwald erläutern. Für die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses sind Info-Broschüren zur Umsetzung der EGWasserrahmenrichtlinie für die Teilbereiche Obere Rur, Mittlere Rur und Inde beigefügt. Weitere Exemplare werden vor der Sitzung ausgelegt. Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere die Auswirkungen auf die Gemeinde Hürtgenwald, zur Kenntnis und stimmt der in der Sitzung vorgestellten weiteren Vorgehensweise in der Angelegenheit zu. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)