Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
19.05.2009
48/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/zie
04.05.2009
Bezeichnung
EG-Wasserrahmenrichtlinie;
hier: Auswirkungen auf die Gemeinde Hürtgenwald
Sachverhalt:
Die Europäische Union hat im Jahre 2000 die EG-Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet. Kerngedanke der Wasserrahmenrichtlinie ist die ganzheitliche Betrachtung von Oberflächengewässern
und Grundwasser mit ihrer Interaktion innerhalb von Flussgebieten, unabhängig von politischen
Grenzen. Damit existiert ein verpflichtender, einheitlicher Bezugsrahmen für ganz Europa.
Im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie sind alle europäischen Staaten dazu verpflichtet, den
ökologischen Wert der Gewässer zu verbessern. Das beinhaltet, Flüsse und Bäche wieder in einen ursprünglichen Zustand zu versetzen oder mit naturnahen Abschnitten zu versehen. Die Maßnahmen sehen z. B. vor, langsam- und schnellfließende Bereiche einzubauen, für Durchgängigkeit
zu sorgen, damit Fische wandern können, sowie die gesamte Flora und Fauna so zu entwickeln,
dass sich früher hier heimische Tier- und Pflanzenarten wieder wohlfühlen.
Grundlage für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie sind die Flußgebietseinheiten. Das
sind Einzugsgebiete der großen europäischen Flüsse von der Quelle bis zur Mündung. Zu dem
Einzugsgebiet eines Flusses gehören auch seine oberirdischen Zuflüsse und das zuströmende
Grundwasser.
Die Flussgebietseinheiten stellen den zukünftigen Bewirtschaftungsraum für die Gewässer dar.
Deutschland ist insgesamt an 10 Flussgebietseinheiten beteiligt. Davon sind 5 national und 5 international.
Die Flussgebietseinheiten wurden teilweise weiter in Bearbeitungsgebiete gegliedert, der Rhein
beispielsweise in Oberrhein, Mittelrhein, Niederrhein und Deltarhein. Diese wurden weiter in Arbeitsgebiete unterteilt. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet man die 12 Arbeitsgebiete Ems, Emscher, Erft, Eisel, Lippe, Niers/Walm, Rheingraben-Nord, Ruhr, Rur, Sieg, Weser und Wupper.
Die richtlinienkonforme und einheitliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf der Ebene der
Arbeitsgebiete wird in Nordrhein-Westfalen von Geschäftsstellen sichergestellt. Die Geschäftsstellen koordinieren und steuern die erforderlichen Fachgremien, sammeln und bewerten die erzielten
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Arbeitsergebnisse und erstellen Dokumentationen und Berichte. Hierbei wird auch die betroffene
Fachöffentlichkeit (z. B. Kommunen, Wasserverbände, Vertreter von Landwirtschaft, Industrieund Umweltverbände) beteiligt. In diesem Zusammenhang wird auch die interessierte Öffentlichkeit informiert und beteiligt.
Seit 2007 werden die Aufgaben der Geschäftsstelle in Nordrhein-Westfalen von den Bezirksregierungen erfüllt. Bei der Bezirksregierung Köln sind die Geschäftsstellen für die Arbeitsgebiete Erft,
Rur und Sieg angesiedelt.
Die Gemeinde Hürtgenwald liegt mit ihrem Hoheitsgebiet im Einzugsgebiet der Rur. Die Rur ist
wiederum in verschiedene Bereiche unterteilt. Mit dem Einzugsgebiet der Kall liegt die Gemeinde
im Teilabschnitt „Obere Rur“, mit dem Einzugsgebiet des Wehebaches im Teilabschnitt „Inde“ und
mit dem restlichen Gemeindegebiet im Teilabschnitt „Mittlere Rur“.
Herr Wergen von der entsprechenden Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln wird in der
Sitzung anwesend sein und einen Sachstandsbericht über die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie für den Bereich Obere Rur, Mittlere Rur und Inde geben.
Bis auf das Einzugsgebiet der Kall ist für die Gewässer auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde
Hürtgenwald der Wasserverband Eifel-Rur zuständig. Herr Hoppmann vom WVER wird ebenfalls
in der Sitzung anwesend sein und die Auswirkungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie auf die Gemeinde Hürtgenwald erläutern.
Für die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses sind Info-Broschüren zur Umsetzung der EGWasserrahmenrichtlinie für die Teilbereiche Obere Rur, Mittlere Rur und Inde beigefügt. Weitere
Exemplare werden vor der Sitzung ausgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere die Auswirkungen auf die Gemeinde Hürtgenwald, zur Kenntnis
und stimmt der in der Sitzung vorgestellten weiteren Vorgehensweise in der Angelegenheit zu.
Finanzielle Auswirkungen ?
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€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
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(Bürgermeister)