Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
28.04.2009
47/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I L/zie
Herr Latz
Aktenzeichen:
Datum:
14.04.2009
Bezeichnung
Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
Sachverhalt:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben hat die FDP-Ratsfraktion die Einberufung einer Schulausschusssitzung zum Thema der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in den Kindergärten der
Gemeinde Hürtgenwald beantragt. Zur Thematik darf ich auf die Beschlussvorlage Nr. 4/2009 für
die Schulausschusssitzung am 22.01.2009, auf TOP 3 der Niederschrift über die Schulausschusssitzung vom 22.01.2009 und auf TOP 7.3 der Niederschrift über die Ratssitzung vom 05.02.2009
verweisen. Bezüglich der Rechtslage darf ich mich daher auf folgende Kernpunkte beschränken:
1. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen, die bis zum
31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen sind. Die Ausrichtung erfolgt nach einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf von 35 % der Kinder unter 3 Jahren. Für NordrheinWestfalen bedeutet dies eine Ausbauqote von 32 %.
Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren gibt es unterschiedliche
Fördersätze:
Bei Neubaumaßnahmen beträgt der zuwendungsfähige Höchstbetrag 20.000,00 € je
Platz. Dieser Betrag beinhaltet die Baukosten und die Aufwendungen zur Beschaffung der Ausstattung der Tageseinrichtung.
Für kleinere bauliche Maßnahmen innerhalb der bestehenden Bausubstanz wird der
Höchstbetrag von 8.500,00 €/Platz als förderfähig ausgewiesen. In diesen Fällen wird
für die Ausstattung der Tageseinrichtung ein weiterer Betrag von 3.500,00 €/Platz als
förderfähig angesetzt.
-1 -
Nach dem derzeitigen Stand ist davon auszugehen, dass jeder neu geschaffene Platz zur
Betreuung von unter 3-jährigen Kindern nur einmal gefördert wird, selbst wenn die Aufwendungen die förderfähigen Pauschalen unterschreiten.
2. Zwecks konkreter Abwicklung hat das Jugendamt des Kreises Düren folgenden Fahrplan den
Kommunen vorgegeben:
Die Träger, die eine Investitionsmaßnahme zur Betreuung von unter 3-jährigen Kindern beabsichtigen, beziehen das Jugendamt bereits in der Planungsphase in die
Überlegungen ein.
Unter Berücksichtigung der Ausbauplanung des Jugendamtes wird mit Blick auf die
Erhebungen zum Betreuungsbedarf vor Ort entschieden, ob bzw. wie viele Plätze für
unter 3-jährige Kinder möglich sind.
Nach einer Begehung der Tageseinrichtung, bei Baumaßnahmen in der Regel unter
Beteiligung des Bauamtes des Kreises Düren, muss festgelegt werden, welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Diesbezüglich ist bereits ein Begehungstermin für unsere Einrichtungen vereinbart worden. Über das Ergebnis werde
ich in der Sitzung berichten.
Bei größeren Baumaßnahmen, insbesondere bei Erweiterung der Tageseinrichtung
um einen Ruheraum, erstellt der vom Träger beauftragte Architekt die für den Bauantrag erforderlichen Planungsunterlagen. Diese legt der Träger zusammen mit dem Antrag auf investive Förderung der Baumaßnahme dem Kreisjugendamt Düren vor. Das
Bauamt des Kreises stellt nach Prüfung der Unterlagen die förderfähigen Baukosten
fest.
3. Zusätzlich hat das Jugendamt des Kreises Düren mit Schreiben vom 30. März 2009, hier eingegangen am 06.04.2009, den kreisangehörigen Kommunen mitgeteilt, dass nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren die Investitionskostenanträge für das Jahr
2010 bis 30. Juni 2009 in entscheidungsreifer Form beim Landesjugendamt Rheinland vorliegen müssen. Zusätzlich bittet das Jugendamt darauf zu achten, dass der Antrag möglichst
weit vor dem 30.06.2009 beim Kreisjugendamt Düren eingeht. Bei Baumaßnahmen ist vor
Weiterleitung des Antrages an das Landesjugendamt seitens des Kreises eine baufachliche
Beurteilung beim dortigen Bauordnungsamt einzuholen. Die Sachverhaltsaufklärung ist dort
mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden.
Besonders weist das Kreisjugendamt in seinem Schreiben vom 30. März 2009 darauf hin,
dass bestimmte Anlagen zum Antrag vom beauftragten Architekten zu unterschreiben sind.
Insofern wäre zuerst ein Architekt mit einer entsprechenden Plan- und Antragserstellung zu
beauftragen.
-2 -
Als weitere Anlagen füge ich meiner Vorlage zu Ihrer Information Aufstellungen über den Stand
der Anmeldungen zum 01.08. sowohl für die Kinder von 3 – 6 Jahren als auch für die Kinder unter
3 Jahren mit vorhandener/genehmigter Platzzahl seitens des Kreises bei. Gleichzeitig habe ich für
die gemeindlichen Einrichtungen nochmals eine aktuelle Bedarfsfortschreibung erstellt.
Beschlussvorschlag:
Ist in der Sitzung zu formulieren.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-3 -
(Bürgermeister)