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Beschlussvorlage (Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren) Beschlussvorlage (Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren) Beschlussvorlage (Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Schulausschuss Termin 28.04.2009 47/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I L/zie Herr Latz Aktenzeichen: Datum: 14.04.2009 Bezeichnung Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren Sachverhalt: Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben hat die FDP-Ratsfraktion die Einberufung einer Schulausschusssitzung zum Thema der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in den Kindergärten der Gemeinde Hürtgenwald beantragt. Zur Thematik darf ich auf die Beschlussvorlage Nr. 4/2009 für die Schulausschusssitzung am 22.01.2009, auf TOP 3 der Niederschrift über die Schulausschusssitzung vom 22.01.2009 und auf TOP 7.3 der Niederschrift über die Ratssitzung vom 05.02.2009 verweisen. Bezüglich der Rechtslage darf ich mich daher auf folgende Kernpunkte beschränken: 1. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen, die bis zum 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen sind. Die Ausrichtung erfolgt nach einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf von 35 % der Kinder unter 3 Jahren. Für NordrheinWestfalen bedeutet dies eine Ausbauqote von 32 %. Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren gibt es unterschiedliche Fördersätze: Bei Neubaumaßnahmen beträgt der zuwendungsfähige Höchstbetrag 20.000,00 € je Platz. Dieser Betrag beinhaltet die Baukosten und die Aufwendungen zur Beschaffung der Ausstattung der Tageseinrichtung. Für kleinere bauliche Maßnahmen innerhalb der bestehenden Bausubstanz wird der Höchstbetrag von 8.500,00 €/Platz als förderfähig ausgewiesen. In diesen Fällen wird für die Ausstattung der Tageseinrichtung ein weiterer Betrag von 3.500,00 €/Platz als förderfähig angesetzt. -1 - Nach dem derzeitigen Stand ist davon auszugehen, dass jeder neu geschaffene Platz zur Betreuung von unter 3-jährigen Kindern nur einmal gefördert wird, selbst wenn die Aufwendungen die förderfähigen Pauschalen unterschreiten. 2. Zwecks konkreter Abwicklung hat das Jugendamt des Kreises Düren folgenden Fahrplan den Kommunen vorgegeben: Die Träger, die eine Investitionsmaßnahme zur Betreuung von unter 3-jährigen Kindern beabsichtigen, beziehen das Jugendamt bereits in der Planungsphase in die Überlegungen ein. Unter Berücksichtigung der Ausbauplanung des Jugendamtes wird mit Blick auf die Erhebungen zum Betreuungsbedarf vor Ort entschieden, ob bzw. wie viele Plätze für unter 3-jährige Kinder möglich sind. Nach einer Begehung der Tageseinrichtung, bei Baumaßnahmen in der Regel unter Beteiligung des Bauamtes des Kreises Düren, muss festgelegt werden, welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Diesbezüglich ist bereits ein Begehungstermin für unsere Einrichtungen vereinbart worden. Über das Ergebnis werde ich in der Sitzung berichten. Bei größeren Baumaßnahmen, insbesondere bei Erweiterung der Tageseinrichtung um einen Ruheraum, erstellt der vom Träger beauftragte Architekt die für den Bauantrag erforderlichen Planungsunterlagen. Diese legt der Träger zusammen mit dem Antrag auf investive Förderung der Baumaßnahme dem Kreisjugendamt Düren vor. Das Bauamt des Kreises stellt nach Prüfung der Unterlagen die förderfähigen Baukosten fest. 3. Zusätzlich hat das Jugendamt des Kreises Düren mit Schreiben vom 30. März 2009, hier eingegangen am 06.04.2009, den kreisangehörigen Kommunen mitgeteilt, dass nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren die Investitionskostenanträge für das Jahr 2010 bis 30. Juni 2009 in entscheidungsreifer Form beim Landesjugendamt Rheinland vorliegen müssen. Zusätzlich bittet das Jugendamt darauf zu achten, dass der Antrag möglichst weit vor dem 30.06.2009 beim Kreisjugendamt Düren eingeht. Bei Baumaßnahmen ist vor Weiterleitung des Antrages an das Landesjugendamt seitens des Kreises eine baufachliche Beurteilung beim dortigen Bauordnungsamt einzuholen. Die Sachverhaltsaufklärung ist dort mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden. Besonders weist das Kreisjugendamt in seinem Schreiben vom 30. März 2009 darauf hin, dass bestimmte Anlagen zum Antrag vom beauftragten Architekten zu unterschreiben sind. Insofern wäre zuerst ein Architekt mit einer entsprechenden Plan- und Antragserstellung zu beauftragen. -2 - Als weitere Anlagen füge ich meiner Vorlage zu Ihrer Information Aufstellungen über den Stand der Anmeldungen zum 01.08. sowohl für die Kinder von 3 – 6 Jahren als auch für die Kinder unter 3 Jahren mit vorhandener/genehmigter Platzzahl seitens des Kreises bei. Gleichzeitig habe ich für die gemeindlichen Einrichtungen nochmals eine aktuelle Bedarfsfortschreibung erstellt. Beschlussvorschlag: Ist in der Sitzung zu formulieren. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -3 - (Bürgermeister)