Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
82 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
15.03.2007
33/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
IV 622-32 H/Ra
20.02.2007
Bezeichnung
Erlass einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich
der Gemeindestraße "Weingartsberg" im Ortsteil Zerkall
Sachverhalt:
An die Gemeindestraße „Weingartsberg“ schließt sich der gemeindeeigene Wirtschaftsweg
Gemarkung Bergstein, Flur 33, Nr. 129, an (Anlage 1). Unter anderem bedingt durch bauliche
Veränderungen auf dem Grundstück Nr. 134, welches abgetrennt durch eine Böschung, die ca.
2,50 m bis 3,00 m hoch ist, an den Wirtschaftsweg anschließt, wurde zur Durchführung des
Bauvorhabens Aufwuchs entfernt, dessen Durchwurzelung bis zu diesem Zeitpunkt zu einer
Verfestigung der Böschung beigetragen hat. Dies ist aufgrund der Entfernung zum jetzigen
Zeitpunkt nicht mehr auf lange Sicht gewährleistet.
Aufgrund der Lage des Wirtschaftsweges in der Örtlichkeit waren bereits im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Hürtgenwald I Bemühungen unternommen worden, durch Landkauf eine
Verlegung des Wirtschaftsweges weiter weg von der Böschungsoberkante zu erreichen. Letztendlich war jedoch zwischen dem Amt für Agrarordnung und dem Grundstückseigentümer der
Gemarkung Bergstein, Flur 33, Nr. 125, keine Einigung zu erzielen.
Im August des vergangenen Jahres sprach nunmehr die Grundstückseigentümerin des Grundstückes Nr. 134 bei der hiesigen Dienststelle vor und äußerte Bedenken in Bezug auf die Standfestigkeit des Wirtschaftsweges. Diese Bedenken bestätigten sich kürzlich, als ein mit Holz beladenes Fahrzeug dort entlanggefahren ist und der Weg nunmehr erste Spuren des Abrutschens
zeigt. Als Sofortmaßnahme wurde der Weg für den fahrenden Verkehr gesperrt.
Mit dem Hintergrund der weiter oben dargelegten Situation wurde mit dem Eigentümer des Grundstückes Nr. 125 noch einmal Kontakt aufgenommen. Nach entsprechenden Kaufvertragsverhandlungen war der Eigentümer bereit, einen Grundstücksstreifen in einer Breite von 2,50 m zur Verlegung des Wirtschaftsweges der Gemeinde zu veräußern. Über den Kaufpreis wurde Einigkeit
erzielt. Ferner wurde vereinbart, dass das Grund-
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stück in den Bereich der Satzung über die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
Zerkall (Ortsabrundungssatzung) mit einbezogen wird (Anlage 2). Bei der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes wurde dieses Grundstück als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Einer
Ergänzung der Ortsabrundungssatzung steht somit seitens des zz. gültigen
Flächennutzungsplanes nichts entgegen.
Ein Kaufvertrag wurde bereits mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
2 Anlagen
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Rat der
Gemeinde Hürtgenwald, eine Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch
(BauGB) zur Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Zerkall vom 24.04.1995 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
ja
Einmalig Ergänzungssatzung ca. 1.500,00 €, Ausgleich ca. 1.000,00 €
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
2.500,00 €
€
€
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
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(Bürgermeister)