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Beschlussvorlage (Erlass einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der Gemeindestraße "Weingartsberg" im Ortsteil Zerkall)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
82 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Erlass einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der Gemeindestraße "Weingartsberg" im Ortsteil Zerkall) Beschlussvorlage (Erlass einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der Gemeindestraße "Weingartsberg" im Ortsteil Zerkall)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 15.03.2007 33/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: IV 622-32 H/Ra 20.02.2007 Bezeichnung Erlass einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der Gemeindestraße "Weingartsberg" im Ortsteil Zerkall Sachverhalt: An die Gemeindestraße „Weingartsberg“ schließt sich der gemeindeeigene Wirtschaftsweg Gemarkung Bergstein, Flur 33, Nr. 129, an (Anlage 1). Unter anderem bedingt durch bauliche Veränderungen auf dem Grundstück Nr. 134, welches abgetrennt durch eine Böschung, die ca. 2,50 m bis 3,00 m hoch ist, an den Wirtschaftsweg anschließt, wurde zur Durchführung des Bauvorhabens Aufwuchs entfernt, dessen Durchwurzelung bis zu diesem Zeitpunkt zu einer Verfestigung der Böschung beigetragen hat. Dies ist aufgrund der Entfernung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr auf lange Sicht gewährleistet. Aufgrund der Lage des Wirtschaftsweges in der Örtlichkeit waren bereits im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Hürtgenwald I Bemühungen unternommen worden, durch Landkauf eine Verlegung des Wirtschaftsweges weiter weg von der Böschungsoberkante zu erreichen. Letztendlich war jedoch zwischen dem Amt für Agrarordnung und dem Grundstückseigentümer der Gemarkung Bergstein, Flur 33, Nr. 125, keine Einigung zu erzielen. Im August des vergangenen Jahres sprach nunmehr die Grundstückseigentümerin des Grundstückes Nr. 134 bei der hiesigen Dienststelle vor und äußerte Bedenken in Bezug auf die Standfestigkeit des Wirtschaftsweges. Diese Bedenken bestätigten sich kürzlich, als ein mit Holz beladenes Fahrzeug dort entlanggefahren ist und der Weg nunmehr erste Spuren des Abrutschens zeigt. Als Sofortmaßnahme wurde der Weg für den fahrenden Verkehr gesperrt. Mit dem Hintergrund der weiter oben dargelegten Situation wurde mit dem Eigentümer des Grundstückes Nr. 125 noch einmal Kontakt aufgenommen. Nach entsprechenden Kaufvertragsverhandlungen war der Eigentümer bereit, einen Grundstücksstreifen in einer Breite von 2,50 m zur Verlegung des Wirtschaftsweges der Gemeinde zu veräußern. Über den Kaufpreis wurde Einigkeit erzielt. Ferner wurde vereinbart, dass das Grund- -1 - stück in den Bereich der Satzung über die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zerkall (Ortsabrundungssatzung) mit einbezogen wird (Anlage 2). Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde dieses Grundstück als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Einer Ergänzung der Ortsabrundungssatzung steht somit seitens des zz. gültigen Flächennutzungsplanes nichts entgegen. Ein Kaufvertrag wurde bereits mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. 2 Anlagen Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, eine Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zerkall vom 24.04.1995 zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) ja Einmalig Ergänzungssatzung ca. 1.500,00 €, Ausgleich ca. 1.000,00 € Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung 2.500,00 € € € Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)