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Beschlussvorlage (Antrag der UKD - Umweltagentur für den Kreis Düren - zur Erweiterung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen an der L 11 zwischen Brandenberg und Kleinhau )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
51 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Antrag der UKD - Umweltagentur für den Kreis Düren - zur Erweiterung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen an der L 11 zwischen Brandenberg und Kleinhau ) Beschlussvorlage (Antrag der UKD - Umweltagentur für den Kreis Düren - zur Erweiterung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen an der L 11 zwischen Brandenberg und Kleinhau )

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 02.04.2009 40/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 11.03.2009 Bezeichnung Antrag der UKD - Umweltagentur für den Kreis Düren - zur Erweiterung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen an der L 11 zwischen Brandenberg und Kleinhau Sachverhalt: Der Vorlage ist der Antrag der UKD als Anlage 1 beigefügt. In Anlage 2 ist die Konzentrationszone der Gemarkung Brandenberg dargestellt. Das Grundstück der Kath. Kirchengemeinde Heilige Maurische Märtyrer ist durch eine unterbrochene Linie gekennzeichnet. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hürtgenwald sind zwei Konzentrationszonen ausgewiesen. Mit dem vorliegenden Antrag soll die Konzentrationszone in der Gemarkung Brandenberg auf das Grundstück Gemarkung Brandenberg, Flur 22, Nr. 6, der Kath. Kirchengemeinde ausgeweitet werden. Unter Einbeziehung des Schreibens der Kath. Kirchengemeinde Bergstein vom 28.01.2009 (Anlage 3) bittet die Verwaltung um Beratung und Entscheidung. Im Falle einer Zustimmung muss für die Erweiterung der Konzentrationszone der Flächennutzungsplan geändert werden. Hierfür ist gem. § 32 Landesplanungsgesetz die Zustimmung der Bezirksregierung erforderlich. Die Zustimmung wird von der Gemeinde beantragt. Hierzu erforderliche Planunterlagen müssten von der UKD erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin sollte man der UKD jetzt schon mitteilen, dass sämtliche Bauleitkosten einschließlich der Erstellung der Planunterlagen vom Antragsteller zu übernehmen sind. Für das Ergebnis Ihrer Beratungen sind nachfolgend zwei Beschlussvorschläge aufgeführt: 3 Anlagen -1 - Beschlussvorschlag: a) In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Gemeinderat dem Antrag der UKD zur Erweiterung der Konzentrationsfläche in der Gemarkung Brandenberg auf die Parzelle Gemarkung Brandenberg, Flur 22, Nr. 6, unter der Voraussetzung, dass die für die Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz erforderlichen Unterlagen von der UKD erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden sowie sämtliche Kosten der Bauleitplanung zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom Antragsteller übernommen werden, zu. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird nur für den Fall einer noch einzuholenden Zustimmung durch die Bezirksregierung Köln gefasst. Der Bürger meister wird beauftragt, in Abstimmung mit der UKD die Zustimmung nach § 32 Landesplanungsgesetz einzuholen. b) In Kenntnisnahme des Sachverhalts lehnt der Gemeinderat den Antrag der UKD zur Erweiterung der Konzentrationszone in der Gemarkung Brandenberg auf die Parzelle Gemarkung Brandenberg, Flur 22, Nr. 6, ab. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)