Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
51 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
02.04.2009
40/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
11.03.2009
Bezeichnung
Antrag der UKD - Umweltagentur für den Kreis Düren - zur Erweiterung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen an der L 11 zwischen Brandenberg und Kleinhau
Sachverhalt:
Der Vorlage ist der Antrag der UKD als Anlage 1 beigefügt.
In Anlage 2 ist die Konzentrationszone der Gemarkung Brandenberg dargestellt. Das Grundstück
der Kath. Kirchengemeinde Heilige Maurische Märtyrer ist durch eine unterbrochene Linie gekennzeichnet.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hürtgenwald sind zwei Konzentrationszonen ausgewiesen. Mit dem vorliegenden Antrag soll die Konzentrationszone in der Gemarkung Brandenberg auf
das Grundstück Gemarkung Brandenberg, Flur 22, Nr. 6, der Kath. Kirchengemeinde ausgeweitet
werden.
Unter Einbeziehung des Schreibens der Kath. Kirchengemeinde Bergstein vom 28.01.2009
(Anlage 3) bittet die Verwaltung um Beratung und Entscheidung.
Im Falle einer Zustimmung muss für die Erweiterung der Konzentrationszone der Flächennutzungsplan geändert werden. Hierfür ist gem. § 32 Landesplanungsgesetz die Zustimmung der
Bezirksregierung erforderlich. Die Zustimmung wird von der Gemeinde beantragt. Hierzu erforderliche Planunterlagen müssten von der UKD erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin sollte man der UKD jetzt schon mitteilen, dass sämtliche Bauleitkosten einschließlich
der Erstellung der Planunterlagen vom Antragsteller zu übernehmen sind.
Für das Ergebnis Ihrer Beratungen sind nachfolgend zwei Beschlussvorschläge aufgeführt:
3 Anlagen
-1 -
Beschlussvorschlag:
a) In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Gemeinderat dem Antrag der UKD zur
Erweiterung der Konzentrationsfläche in der Gemarkung Brandenberg auf die Parzelle Gemarkung Brandenberg, Flur 22, Nr. 6, unter der Voraussetzung, dass
die für die Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz erforderlichen Unterlagen von der
UKD erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden sowie
sämtliche Kosten der Bauleitplanung zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom
Antragsteller übernommen werden,
zu. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird nur für den Fall
einer noch einzuholenden Zustimmung durch die Bezirksregierung Köln gefasst. Der Bürger
meister wird beauftragt, in Abstimmung mit der UKD die Zustimmung nach § 32 Landesplanungsgesetz einzuholen.
b) In Kenntnisnahme des Sachverhalts lehnt der Gemeinderat den Antrag der UKD zur Erweiterung der Konzentrationszone in der Gemarkung Brandenberg auf die Parzelle Gemarkung
Brandenberg, Flur 22, Nr. 6, ab.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)