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Beschlussvorlage (Namensgebung für ein Teilstück der Erschließungsstraße im Bebauungsplangebiet K 12 im Ortsteil Vossenack/Germeter, von der L 218 aus gesehen bis zu den Grundstücken Nr. 24 und 60)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Namensgebung für ein Teilstück der Erschließungsstraße im Bebauungsplangebiet K 12 im Ortsteil Vossenack/Germeter, von der L 218 aus gesehen bis zu den Grundstücken Nr. 24 und 60) Beschlussvorlage (Namensgebung für ein Teilstück der Erschließungsstraße im Bebauungsplangebiet K 12 im Ortsteil Vossenack/Germeter, von der L 218 aus gesehen bis zu den Grundstücken Nr. 24 und 60)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 21.02.2008 10/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: II Herr Streit Aktenzeichen: Datum: II S/G 29.01.2008 Bezeichnung Namensgebung für ein Teilstück der Erschließungsstraße im Bebauungsplangebiet K 12 im Ortsteil Vossenack/Germeter, von der L 218 aus gesehen bis zu den Grundstücken Nr. 24 und 60 Sachverhalt: Für das Baugebiet K 12 „Germeter“ besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Mit den Bauarbeiten für den I. Bauabschnitt der Baustraße bis zu den Grundstücken Nr. 24 und 60 (s. Skizze) soll in Kürze begonnen werden. Die Stellung von Bauanträgen ist nicht erforderlich, Baugenehmigungen unterliegen der Genehmigungsfreistellung. Mit Anträgen von Bauwilligen zur Errichtung von Wohnhäusern ist kurzfristig zu rechnen. Damit Bauwillige bei Baubeginn Anträge bei den Versorgungsträgern für einen Wasser- und Stromanschluss stellen können, ist eine Straßenbezeichnung erforderlich und eine Hausnummerierung vorzunehmen. Aus der Bevölkerung ist der Wunsch herangetragen worden, als Straßenbezeichnung die Flurbezeichnung „Am goldenen Kalb“ zu wählen. Auch Ortsvorsteher Nießen regt an, die im beigefügten Ausschnitt gekennzeichnete im Bau befindliche Erschließungsstraße von der L 218 ausgehend bis zu den Grundstücken Nr. 24 und 60 den Namen „Am goldenen Kalb“ zu geben. Die Wegeführung kann der beigefügten Kopie aus dem Bebauungsplan entnommen werden. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die von der L 218 abzweigende Baustraße bis zu den Grundstücken Nr. 24 und 60 im Bereich des Bebauungsplanes K 12 im Ortsteil Vossenack/Germeter die Straßenbezeichnung „Am goldenen Kalb“ zu geben. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)