Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
21.02.2008
9/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
I Rie/G
22.01.2008
Bezeichnung
Wahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaften Straß, Horm und Schafberg
Sachverhalt:
Der vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald gewählte Ortsvorsteher für die Ortschaften Straß, Horm
und Schafberg, Herr Oswald Huppertz, ist am 08.12.2007 verstorben.
Zum Ortsvorsteher kann der Rat grundsätzlich ein Ratsmitglied oder einen sonstigen Bürger, der
im Bezirk wohnt, wählen (§ 39 Abs. 6 GO). Er ist dabei aber nicht frei, sondern muss die bei der
Ratswahl im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisse berücksichtigen. In der
Praxis ist daher grundsätzlich der von der im Gemeindebezirk am stärksten vertretenen Partei
oder Wählergruppe vorgeschlagene Kandidat zu wählen.
Der Ortsvorsteher soll die Belange seines Bezirks gegenüber dem Rat wahrnehmen. Falls er nicht
Ratsmitglied ist, darf er an den Sitzungen des Rates weder entscheidend noch mit beratender
Stimme mitwirken (§ 39 Abs. 7 GO).
Aufgrund des bei der letzten Kommunalwahl im Jahre 2004 erzielten Wahlergebnisses, steht das
Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Hürtgenwald zu. Mit beigefügtem
Schreiben vom 08.01.2008 wird vorgeschlagen, Herrn Volker R. Beißel als Ortsvorsteher für
Straß, Horm und Schafberg zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wird für die Ortschaften Straß, Horm und Schafberg Herr Volker
R. Beißel als Ortsvorsteher gewählt.
1
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
2
(Bürgermeister)