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Beschlussvorlage (Wahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaften Straß, Horm und Schafberg )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Wahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaften Straß, Horm und Schafberg ) Beschlussvorlage (Wahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaften Straß, Horm und Schafberg )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 21.02.2008 9/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Riester Aktenzeichen: Datum: I Rie/G 22.01.2008 Bezeichnung Wahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaften Straß, Horm und Schafberg Sachverhalt: Der vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald gewählte Ortsvorsteher für die Ortschaften Straß, Horm und Schafberg, Herr Oswald Huppertz, ist am 08.12.2007 verstorben. Zum Ortsvorsteher kann der Rat grundsätzlich ein Ratsmitglied oder einen sonstigen Bürger, der im Bezirk wohnt, wählen (§ 39 Abs. 6 GO). Er ist dabei aber nicht frei, sondern muss die bei der Ratswahl im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisse berücksichtigen. In der Praxis ist daher grundsätzlich der von der im Gemeindebezirk am stärksten vertretenen Partei oder Wählergruppe vorgeschlagene Kandidat zu wählen. Der Ortsvorsteher soll die Belange seines Bezirks gegenüber dem Rat wahrnehmen. Falls er nicht Ratsmitglied ist, darf er an den Sitzungen des Rates weder entscheidend noch mit beratender Stimme mitwirken (§ 39 Abs. 7 GO). Aufgrund des bei der letzten Kommunalwahl im Jahre 2004 erzielten Wahlergebnisses, steht das Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Hürtgenwald zu. Mit beigefügtem Schreiben vom 08.01.2008 wird vorgeschlagen, Herrn Volker R. Beißel als Ortsvorsteher für Straß, Horm und Schafberg zu wählen. Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wird für die Ortschaften Straß, Horm und Schafberg Herr Volker R. Beißel als Ortsvorsteher gewählt. 1 Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) 2 (Bürgermeister)