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Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
71 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 29.10.2009 92/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Latz Aktenzeichen: Datum: I L/zie 21.09.2009 Bezeichnung Festlegung der Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters Sachverhalt: Gemäß § 67 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. Die Gemeindeordnung schreibt nicht vor, wie viele Stellvertreter zu wählen sind. Die Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald enthält ebenfalls keine Regelung über die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters. Die diesbezügliche Entscheidung liegt daher grundsätzlich im Ermessen des Rates. Aus der Formulierung des § 67 Abs. 1 GO die von „Stellvertretern“ spricht, kann jedoch abgeleitet werden, dass mindestens zwei Stellvertreter zu wählen sind. Ansonsten hätte der weitere Wortlaut des § 67 GO für die Wahl nur eines Stellvertreters auch ein anderes Wahlverfahren vorgeben müssen. Im übrigen zeigt die Praxis, dass es durchaus sinnvoll ist, auch für den Fall der Verhinderung des ersten Stellvertreters, Vorsorge zu treffen. In der vergangenen Legislaturperiode hatte der Rat zwei ehrenamtliche Stellvertreter gewählt. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, ....... ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)