Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
71 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
29.10.2009
92/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Latz
Aktenzeichen:
Datum:
I L/zie
21.09.2009
Bezeichnung
Festlegung der Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus
seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den
Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.
Die Gemeindeordnung schreibt nicht vor, wie viele Stellvertreter zu wählen sind. Die Hauptsatzung
der Gemeinde Hürtgenwald enthält ebenfalls keine Regelung über die Anzahl der ehrenamtlichen
Stellvertreter des Bürgermeisters. Die diesbezügliche Entscheidung liegt daher grundsätzlich im
Ermessen des Rates.
Aus der Formulierung des § 67 Abs. 1 GO die von „Stellvertretern“ spricht, kann jedoch abgeleitet
werden, dass mindestens zwei Stellvertreter zu wählen sind. Ansonsten hätte der weitere Wortlaut
des § 67 GO für die Wahl nur eines Stellvertreters auch ein anderes Wahlverfahren vorgeben
müssen. Im übrigen zeigt die Praxis, dass es durchaus sinnvoll ist, auch für den Fall der Verhinderung des ersten Stellvertreters, Vorsorge zu treffen.
In der vergangenen Legislaturperiode hatte der Rat zwei ehrenamtliche Stellvertreter gewählt.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, .......
ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen.
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Finanzielle Auswirkungen ?
1)
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3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)