Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
05.03.15, 15:07
Aktualisiert
05.03.15, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
11.09.2014
22
Außenbereichssatzung E.-Liblar, Buschfelder Weg
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 270/2014
I. Gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im
Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Die Satzung erhält
die Bezeichnung: Außenbereichssatzung, Erftstadt - Liblar, Buschfelder Weg.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfes
(Planzeichnung und Textteil) nebst Begründung die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem.
§§ 35 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB vom 23.9.2004 (BGBL.
I.S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, in Form einer einmonatigen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB und einer einmonatigen Beteiligungsfrist gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und einen
entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die V270/2014 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)