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Allgemeine Vorlage (Bildung von Bauabschnitten für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme „In den Stöcken, Auf dem Kickberg, Auf der Höll und Waldstraße“ in der Ortslage Sötenich)

Daten

Kommune
Kall
Größe
126 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
17.04.15, 18:07
Aktualisiert
17.04.15, 18:07
Allgemeine Vorlage (Bildung von Bauabschnitten für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme  „In den Stöcken, Auf dem Kickberg,  Auf der Höll und Waldstraße“ in der Ortslage Sötenich)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 56/2015 1. Ergänzung 30.04.2015 Vorlage erstellt: 13.04.2015 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Bildung von Bauabschnitten für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme „In den Stöcken, Auf dem Kickberg, Auf der Höll und Waldstraße“ in der Ortslage Sötenich Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, den Beschluss des Rates vom 10. Februar 2015 wie folgt abzuändern: Straßenabschnitte, die nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) abgerechnet werden: 1. „Auf dem Kickberg“ (von Einmündung „Bendenstraße“ bis einschließlich Grundstück Haus-Nr. 8 bzw. 15) Straßenabschnitte, die nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) abgerechnet werden: 2. „Auf dem Kickberg“ (oberhalb der Grundstücke Haus-Nr. 8 bzw. 15 bis Einmündung „In den Stöcken“) Sachdarstellung: Das als Grundlage für die Entscheidung der Bildung von Abrechnungsabschnitten zu Grunde gelegte „Verzeichnis der vorhandenen Straßen“ wurde insoweit falsch interpretiert, da es sich bei den genannten Grundstücken um die gleichen Namen handelte. Daher ist der Beschluss des Rates vom 10. Februar 2015 dahingehend zu korrigieren, dass sich der nach Kommunalabgabengesetz NRW abzurechnende Straßenabschnitt für den Bereich „Auf dem Kickberg“ lediglich bis einschließlich den Grundstücksflächen der Haus-Nr. 8 bzw. 15 erstreckt. Die somit oberhalb dieser Grundstücke liegenden Grundstücksflächen sind demzufolge bis zur Einmündung des Straßenzuges „In den Stöcken“ nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) abzurechnen.