Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
05.03.15, 15:07
Aktualisiert
05.03.15, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
11.09.2014
21
Bebauungsplan Nr. 172, E.-Lechenich, Vilskaul;
Beschluss über die öffentliche Auslegung 330/2014
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 172, Erftstadt-Lechenich, Vilskaul.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der überarbeiteten Vorentwurfsplanung (s.
Anlage Vorentwurf/städtebauliches Konzept)) zum Bebauungsplan Nr. 172, Erftstadt-Lechenich,
Vilskaul, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.
13 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Die CDU Fraktion bittet um die Abstimmung der folgenden Ergänzung zum Beschluss:
1. Die Planung wird gemäß der von der CDU eingereichten Skizze 330/2014 optimiert. Eine
Erschließung von Baugrundstücken über die Vilskaul wird nicht dargestellt. Die Erschließung
erfolgt ausschließlich über den Blessemer Lichweg. Fuß- und Radwege bleiben offen und sind
nicht betroffen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt parallel zum weiteren Bauleitplanverfahren die Ausschreibung
und Vergabe der Erschließungsarbeiten vorzubereiten und entsprechende Vorlagen zu erstellen.
Ziel ist es, mit dem Satzungsbeschluss auch die Vergabe der Erschließungsarbeiten zu
beschließen.
3. In den entsprechenden Wirtschaftsplänen sind für 2015 Finanzmittel einzustellen. Gleichzeitig
sind auch in mindestens gleicher Höhe Einnahmen aus Grundstücksverkäufen einzustellen , da
Grundstückskaufpreise in der Regel nach Fertigstellung der Baustraße zur Zahlung anstehen, was
vermutlich im 4. Quartal 2015 der Fall sein wird.
Die V330/2014 wird mit der Ergänzung dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
13 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 11.09.2014
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