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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 172, E.-Lechenich, Vilskaul; Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
05.03.15, 15:07
Aktualisiert
05.03.15, 15:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 172, E.-Lechenich, Vilskaul;
Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 172, E.-Lechenich, Vilskaul;
Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 11.09.2014 21 Bebauungsplan Nr. 172, E.-Lechenich, Vilskaul; Beschluss über die öffentliche Auslegung 330/2014 I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 172, Erftstadt-Lechenich, Vilskaul. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der überarbeiteten Vorentwurfsplanung (s. Anlage Vorentwurf/städtebauliches Konzept)) zum Bebauungsplan Nr. 172, Erftstadt-Lechenich, Vilskaul, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. 13 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Die CDU Fraktion bittet um die Abstimmung der folgenden Ergänzung zum Beschluss: 1. Die Planung wird gemäß der von der CDU eingereichten Skizze 330/2014 optimiert. Eine Erschließung von Baugrundstücken über die Vilskaul wird nicht dargestellt. Die Erschließung erfolgt ausschließlich über den Blessemer Lichweg. Fuß- und Radwege bleiben offen und sind nicht betroffen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt parallel zum weiteren Bauleitplanverfahren die Ausschreibung und Vergabe der Erschließungsarbeiten vorzubereiten und entsprechende Vorlagen zu erstellen. Ziel ist es, mit dem Satzungsbeschluss auch die Vergabe der Erschließungsarbeiten zu beschließen. 3. In den entsprechenden Wirtschaftsplänen sind für 2015 Finanzmittel einzustellen. Gleichzeitig sind auch in mindestens gleicher Höhe Einnahmen aus Grundstücksverkäufen einzustellen , da Grundstückskaufpreise in der Regel nach Fertigstellung der Baustraße zur Zahlung anstehen, was vermutlich im 4. Quartal 2015 der Fall sein wird. Die V330/2014 wird mit der Ergänzung dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. 13 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 11.09.2014 Seite 2