Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
78 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
13.03.2008
30/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV H/Ra
26.02.2008
Bezeichnung
4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erweiterung Pelletswerk" im Ortsteil Vossenack;
hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Durch einen Investor ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 17, Nr. 76
(nördlich neben dem STAWAG-Betriebsgelände im Ortsteil Vossenack gelegen) eine Anlage zur
Holz- und Biomassebearbeitung zu errichten. Zur Umsetzung dieses Projektes ist es erforderlich,
dass entsprechendes Baurecht über eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen wird.
Der Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Bezirksregierung Köln in einer sog. „32erAnfrage“ nach Landesplanungsgesetz mit Schreiben vom 31.07.2007 bereits zugestimmt.
Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung können in einem Parallelverfahren
durchgeführt werden. Bei der Flächennutzungsplanänderung handelt es sich um die 4. Änderung.
Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich aus den vom Stadtplanungsbüro
Zimmermann erarbeiteten Planunterlagen, die als Anlage beigefügt sind.
Sollte der Bau- und Umweltausschuss mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes einverstanden sein, ist dem Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu empfehlen.
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Investor getragen.
1 Anlage
-1 -
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat,
die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Holz- und Biomassebearbeitung
zu beschließen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)