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Beschlussvorlage (4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erweiterung Pelletswerk" im Ortsteil Vossenack; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
78 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erweiterung Pelletswerk" im Ortsteil Vossenack;
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erweiterung Pelletswerk" im Ortsteil Vossenack;
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 13.03.2008 30/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV H/Ra 26.02.2008 Bezeichnung 4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erweiterung Pelletswerk" im Ortsteil Vossenack; hier: Aufstellungsbeschluss Sachverhalt: Durch einen Investor ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 17, Nr. 76 (nördlich neben dem STAWAG-Betriebsgelände im Ortsteil Vossenack gelegen) eine Anlage zur Holz- und Biomassebearbeitung zu errichten. Zur Umsetzung dieses Projektes ist es erforderlich, dass entsprechendes Baurecht über eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen wird. Der Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Bezirksregierung Köln in einer sog. „32erAnfrage“ nach Landesplanungsgesetz mit Schreiben vom 31.07.2007 bereits zugestimmt. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung können in einem Parallelverfahren durchgeführt werden. Bei der Flächennutzungsplanänderung handelt es sich um die 4. Änderung. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich aus den vom Stadtplanungsbüro Zimmermann erarbeiteten Planunterlagen, die als Anlage beigefügt sind. Sollte der Bau- und Umweltausschuss mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes einverstanden sein, ist dem Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu empfehlen. Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Investor getragen. 1 Anlage -1 - Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Holz- und Biomassebearbeitung zu beschließen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)