Daten
Kommune
Kall
Größe
69 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
28.04.15, 08:56
Aktualisiert
28.04.15, 08:56
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Inhalt der Datei
Anhang zur Schlussbilanz der Gemeinde Kall zum 31.12.2011
Allgemeine Angaben
Die Schlussbilanz und der Anhang haben zum Abschlussstichtag unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu vermitteln (§ 92 Abs. 2 GO NRW). Die Gliederung
der Schlussbilanz erfolgt nach dem in § 41 GemHVO NRW vorgeschriebenen Gliederungsschema.
Es gelten dabei die allgemeinen Grundsätze zum Anhang des Jahresabschlusses gemäß § 44 Abs.
1und 2 GemHVO NRW. Entsprechend sind dem Anhang der Schlussbilanz ein Forderungsspiegel
nach § 46 GemHVO NRW sowie ein Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO NRW beizufügen.
Im Anhang werden gemäß § 44 GemHVO NRW zu den einzelnen Posten der Bilanz die verwendeten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und erläutert. Die Bilanzansätze enthalten
sämtliche bilanziell auszuweisenden Vermögensgegenstände und Schulden der Gemeinde Kall.
Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei
der
Erfassung
und
Bewertung
von
Vermögensgegenständen,
Schulden
und
Rechnungsabgrenzungsposten finden die gültigen Vorschriften zum NKF NRW (§§ 32 – 36 GemHVO
NRW und die §§ 41 - 43 GemHVO NRW Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen
Rechtsvorschriften beinhaltet, wurden die einschlägigen handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze
zu Grunde gelegt.
Die nach §§ 53 bis 57 GemHVO NRW ermittelten Wertansätze für Vermögensgegenstände,
Schulden, und Rechnungsabgrenzungsposten der Eröffnungsbilanz gelten für die künftigen
Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten (§92 Abs. 3 GO NRW).
Zugänge im Bereich des Anlage- und Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungsund Herstellungskosten berücksichtigt.
Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden über die ihr zugrunde gelegte
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgte grundsätzlich linear. Zur Bestimmung der
örtlichen festgelegten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer wurde die vom Innenministerium bekannt
gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zu Grunde gelegt.
Sofern Berichtigungen von Wertansätzen vorgenommen werden, erfolgt dies unter Beachtung der §§
92 Abs. 7 GO NRW, 57 GemHVO NRW.
Die Gemeinde hat für bestimmte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für Aufwuchs sowie
für bestimmte Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens die Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 34 GemHVO angewendet.
Auf weitere Einzelheiten zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die
nachstehenden ergänzenden Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen verwiesen.
Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen und den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden zum Stand 31.12.2011
AKTIVA
1 Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Gemeinde Kall bilanziert unter der Bilanzposition immaterielle Vermögensgegenstände
ausschließlich Softwarelizenzen.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert:
27.475,00 €
24.992,00 €
2.483,00 €
Die Reduzierung bei dieser Bilanzposition ergibt sich im wesentlichem durch die planmäßigen
Abschreibungen.
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2011
13.290.487,00 €
31.12.2011
13.316.063,96 €
Differenz
25.576,96_€
1.2.1.1 Grünflächen
Zu dem Bilanzposten „Grünflächen“ gehören die gemeindlichen Grünflächen in ihren
unterschiedlichen Nutzungsformen, z.B. Friedhöfe, Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Sportflächen,
Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen von stehenden Gewässern,
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2011
4.733.923,00 €
31.12.2011
4.691.862,33 €
Differenz
42.060,67 €
Bei dieser Bilanzposition wurden Baumaßnahmen im Bereich der Friedhöfe und Spielplätze i.H.v.
12.078,62 durchgeführt und zudem Grundstückskäufe i.H.v. 1.363,33 EUR getätigt.
Die Minderung bei dieser Position ergibt sich durch die planmäßigen Abschreibungen i.H.v. 55.502,62
EUR.
1.2.1.2 Ackerland
Unter dem Bilanzposten „Ackerland“ sind die entsprechend landwirtschaftlich genutzten oder
nutzbaren Flächen sowie die sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flächen der Gemeinde
ausgewiesen.
Stand:
01.01.2011
Bilanzwert:
611.304,00 €
31.12.2011
613.868,53 €
Differenz
2.564,53 €
1.2.1.3 Wald, Forsten
Dazu gehören der im gemeindlichen Besitz befindliche Wald sowie sonstige forstwirtschaftlich
genutzte Flächen der Gemeinde. Zu den Anlagen und Aufbauten auf forstwirtschaftlich genutzten
Flächen können das stehende Holzvermögen, sonstige besondere Pflanzen sowie Einfriedungen und
Umzäunungen u.a. gehören.
Für den Aufwuchs auf den forstwirtschaftlichen Flächen wurde ein pauschaliertes Festwertverfahren
nach § 34 Abs. 2 GemHVO NRW gewählt. Die Bewertung erfolgte durch den Landesbetrieb Forst auf
Basis der Daten des Forsteinrichtungswerkes.
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2011
7.516.047,00 €
31.12.2011
Differenz
7.515.948,60 €
98,40 €
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Unter dem Bilanzposten „Unbebaute Grundstücke“ ist der Grund und Boden der Gemeinde
angesetzt, der im Sinne des Baurechts und des Bewertungsrechts als unbebautes Grundstück
anzusehen ist. Ferner werden unter dieser Bilanzposition alle Grundstücke erfasst, die nicht speziell
den Bilanzpositionen 1.2.1.1 – 1.2.1.3 zugeordnet werden können.
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2011
429.213,00 €
31.12.2011
494.384,50 €
Differenz
65.171,50 €
Der erhöhte Bilanzwert bei der Position sonstige unbebaute Grundstücke ergibt sich durch einen
Grundstückskauf, Hindenburgstr. 1 in Kall, i.H.v. 104.221,50 EUR und einem Grundstücksverkauf in
der Pfarrer-Reinartz-Straße in Höhe von 39.050,00 EUR.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2011
18.489.256,00 €
31.12.2011
18.284.172,50 €
Differenz
205.083,50 €
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
Unter den Bilanzposten „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ sind alle gemeindlichen
Tageseinrichtungen für Kinder in Form von Krippen, Kindergärten und Horten erfasst. Aber auch
Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie Kindergärten in Förderschulen mit einem
bestimmten Förderschwerpunkt gehören dazu. Das „Schülercafe“ der Hauptschule Kall ist bei der
Bewertung der Hauptschule berücksichtigt. Der Kindergarten Sötenich ist nicht im Eigentum der
Gemeinde Kall.
Es sind demnach 8 gemeindliche Kindergärten bilanziert:
Kall (Hüttenstraße), Kall (Kallbachstraße), Keldenich, Krekel, Scheven, Sistig, Golbach, Rinnen
Stand:
01.01.2011
Bilanzwert in EUR:
2.753.622,00 €
31.12.2011
2.368.877,50 €
Differenz
384.744,50 €
Die Reduzierung bei dieser Bilanzposition ergibt sich im wesentlichem durch den Verkauf des
Kindergartens in Rinnen und den planmäßigen Abschreibungen.
1.2.2.2 Schulen
Unter dem Bilanzposten „Schulen“ werden Grundschulen einschließlich Schulkindergärten,
Hauptschulen, Realschulen und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien usw.
bilanziert.
In der Gemeinde Kall wurden folgende Schulen bilanziert:
Hauptschule Kall, Grundschule Kall, Grundschule Sistig
Stand:
01.01.2011
Bilanzwert in EUR:
9.901.466,00 €
31.12.2011
10.307.766,00 €
Differenz
406.300,00 €
Bei dieser Bilanzposition ergibt sich eine Erhöhung von 406.300,00 EUR. Diese ergibt sich durch
folgende Maßnahmen:
-
Erweiterung der Hauptschule zur offenen Ganztagsschule
(Mensaanbau)
Spielplatz auf dem Schulhof der Hauptschule Kall
652.028,40 €
36.715,61 €
abzüglich
-
Planmäßige Abschreibung
282.444,01 €
1.2.2.3 Wohnbauten
Unter dem Bilanzposten „Wohnbauten“ sind folgende Objekte bilanziert:
Bahnhofstraße 9, Kall, (ehemalige Gemeindedirektorenwohnung); Schulstraße 9, Sötenich, (Alte
Schule Sötenich); Oberstraße 13/15, Golbach, (Alte Schule Golbach); Kirchplatz 1, Sistig;
Hüttenstraße 7, Kall ; Siemensring 44, Kall (Obdachlosenunterkunft)
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
1.123.950,00 €
1.075.939,00 €
48.011,00 €
Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich durch die planmäßigen Abschreibungen.
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Unter den Bilanzposten „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ fallen die
Verwaltungsgebäude der Gemeinde sowie die gemeindlichen Betriebsgebäude. Dazu gehören z.B.
Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen,
sonstige Garagen, Bestattungseinrichtungen, Sportstätten, soziale Einrichtungen u.a. Die übrigen
öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit,
dem Sozialen, dem Sport, der Erholung und Freizeit dienen, und oft als Infrastrukturvermögen im
weiteren Sinne bezeichnet werden, sind ebenfalls unter diesem Sammelposten anzusetzen.
Für Leichenhallen wurden die für die Eröffnungsbilanz ermittelten Wertansätze aus der
Gebührenkalkulation Friedhofswesen übernommen (§ 56 Abs. 4 GemHVO NRW).
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
4.710.218,00 €
4.531.590,00 €
178.628,00 €
Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich im wesentlichem durch die planmäßigen
Abschreibungen.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
72.280.948,00 €
31.12.2011
Differenz
70.687.351,00 €
1.593.597,00 €
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Unter dem Bilanzposten „Grund und Boden des Infrastrukturvermögens“ ist gemeindlicher Grund und
Boden unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden oder sonstigen Aufbauten angesetzt.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
5.847.338,00 €
5.847.338,00 €
0,00 €
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Unter dem Bilanzposten „Brücken und Tunnel“ sind alle oberirdischen ingenieurtechnischen
Bauwerke der Gemeinde, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straße oder
Schienenverkehr, zu bilanzieren.
Insgesamt sind 15 Brücken bilanziert und zusätzlich 8 Brücken (Krekeler Bach), die durch die
Biologische Station im Kreis Euskirchen errichtet wurden und an die Gemeinde Kall übereignet
wurden.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
982.565,00 €
936.294,00 €
46.271,00 €
Die Reduzierung bei dieser Bilanzposition ergibt sich durch die planmäßigen Abschreibungen.
Investitionen fanden in diesem Bereich nicht statt.
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Unter dem Bilanzposten „Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ sind die ausgebauten
Abwasserbeseitigungsanlagen der Gemeinde angesetzt.
Zum Zwecke der Gebührenkalkulation wurden die Wertansätze der Vermögensgegenstände in die
Bilanz übernommen.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
29.251.410,69 €
28.612.895,00 €
638.515,69 €
Die Differenz zum Anfangsbestand 2011 resultiert aus der Abschreibung in Höhe von 647.597,17 €
sowie einer Nachaktivierung im Bereich Kanalisation Quirinusborn Sistig i.H.v. 9.081,48 EUR.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Bei der Bilanzierung des Straßennetzes mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ist zu
berücksichtigen, dass zur öffentlichen Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen
gehören (vgl. § 2 StrWG NRW). Zum Zubehör der Straße zählen dabei sämtliche zur
Verkehrsführung und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und Anlagen, z.B. die
Verkehrsschilder, die Ampeln u.a.
Der Ansatz erfolgte vereinfachend zu einem Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW. Eine
Festwertüberprüfung erfolgt jeweils nach drei Jahren.
Stand:
01.01.2011
Bilanzwert in EUR:
36.199.634,31 €
31.12.2011
Differenz
35.290.824,00 €
908.810,31 €
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 151.026,85 EUR im Bereich der Straßen aktiviert.
Wesentliche Baumaßnahmen waren hierbei:
-
Ausbau Nebenanlagen L203 Sötenich
Erschließung Eibenweg Keldenich
Kreisel Hüttenstraße Kall
66.033,96 EUR
36.670,03 EUR
21.690,64 EUR
Desweitern unterlag diese Bilanzposition Abschreibungen in Höhe von 1.059.837,16 EUR und weist
hierdurch zum Ende des Jahres 2011 einen geminderten Wert aus.
Festwerte:
-
Verkehrsschilder:
Für Verkehrsschilder wurde der Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW für
1.539
Verkehrsschilder gebildet. Der ermittelte Festwert pro Verkehrsschild beläuft sich im Durchschnitt auf
150 € je Verkehrsschild.
-
Festwert Straßenbeleuchtung
452,- EUR Durchschnittspreis x 1.642 Straßenbeleuchtungsanlagen = 742.184,00 €
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
Unter dieser Bilanzposition wird der durch die Gemeinde Kall finanzierte Nationalpark Infopunkt im
Bahnhofsgebäude der RVK ausgewiesen.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
131.550,00 €
121.299,00 €
10.251,00 €
Die Minderung zum 31.12.2011 ergibt sich ausschließlich durch die planmäßige Abschreibung.
1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
Die Gemeinde Kall hat hierunter die Bau- und Bodendenkmäler (Wegekreuze und Pingen), die in der
Denkmalliste der Gemeinde Kall erfasst sind, bilanziert. Außerdem wurden Kunstgegenstände in
Form von Gemälden erfasst.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
31.12.2011
89,00 €
89,00 €
Differenz
0,00 €
Bei dieser Position erfolgte lediglich die Erfassung und Bewertung zum Erinnerungswert von je 1€.
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Unter dem Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ sind die Maschinen,
Fahrzeuge und technischen Gegenstände der Gemeinde angesetzt, die der gemeindlichen
Leistungserstellung bzw. der Aufgabenerfüllung dienen.
Als technische Anlagen und Maschinen sind sämtliche vom unbeweglichen Vermögen abgegrenzte
Betriebsvorrichtungen der Gemeinde Kall (z.B. Notstromaggregate der Feuerwehr, Druckmaschinen,
Kompressoren des Bauhofes) bilanziert. Ferner wurden hier auch Betriebsvorrichtungen im
technischen Sinne angesetzt.
Ferner sind auch sämtliche Fahrzeuge der Gemeinde, die von ihr als Transport- und Verkehrsmittel
genutzt werden, bilanziert. Hier sind sowohl die marktgängigen Fahrzeuge (z.B. Personenkraftwagen,
Lastkraftwagen, Busse, Anhänger) als auch die kommunalen Spezialfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge der
Feuerwehr, Spezialfahrzeuge des Bauhofes und die Kehrmaschine) bilanziert. Eine besondere
Gruppenbildung nach Fahrzeugarten oder Fahrzeugtypen ist nicht erfolgt.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Bilanzwert in EUR:
917.386,00 €
1.001.167,00 €
Differenz
83.781,00 €
Hier ist die Photovoltaikanlage auf der Grundschule Sistig als wesentliche bauliche Maßnahme im
Jahr 2011 hervorzuheben.
1.2.7 Betriebs –und Geschäftsausstattung
Unter dem Bilanzposten „Betriebs- und Geschäftsausstattung“, sind alle gemeindlichen
Vermögensgegenstände, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen bilanziert.
Zum allgemeinen Geschäftsbetrieb zählen auch die Gegenstände, die der üblichen allgemeinen
Verwaltungstätigkeit der Gemeinde dienen. So wurden unter diesem Bilanzposten
Einrichtungsgegenstände von Büros und Werkstätten der Gemeinde, einschließlich der erforderlichen
Werkzeuge angesetzt.
Die Bewertung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) erfolgt entsprechend § 56 Abs. 1
GemHVO NRW in vereinfachter Form. Inventargüter werden bilanziert, wenn deren Anschaffungsund Herstellungskosten einen Preis von 150,- € (netto) übersteigen.
Für den Bestand der Gemeindebücherei Kall wurde ein Gruppenwert i.H.v. 82.722,50 € nach § 34
Abs.3 GemHVO NRW gebildet. Hierbei wurde eine Unterteilung in die Bereiche Bücher, Kassetten,
DVD’s, CD‘s (digitale Medien)vorgenommen.
Stand:
01.01.2011
Bilanzwert in EUR:
617.314,00 €
31.12.2011
577.619,52 €
Differenz
39.694,48 €
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Zur Wertermittlung der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau dienen die bisher geleisteten
Auszahlungen für die jeweiligen Anlagen im Bau, die nachfolgender Übersicht zu entnehmen sind:
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
31.12.2011
3.194.728,00 €
4.522.786,96 €
Differenz
1.328.058,96 €
Übersicht Anlagen im Bau zum Stichtag 31.12.2011
Bezeichnung
Sanierung Rathaus Kall
Sanierung Alte Grundschule Hindenburgstr.
Sanierung Turnhalle Hauptschule Kall
U3-Ausbau Kindergarten Keldenich
U3-Ausbau Kindergarten Sötenich
U3-Ausbau Kindergarten Kall, Hüttenstr.
Kanal Frohnrather Weg Sistig
Neubau Schmutzwasserkanal Rinnen
Kanal Hüttenstraße / Siemensring
Nebenanlagen L203 in Rinnen
P+R Anlage Trierer Str. III BA.
Ausbau der Straße Weiherbenden
Ausbau Straße Im Vogtpesch
Baustraße Messerschmittstr
Salzlager oberer Bereich Bauhof
Bau Gemeinschaftsgrabanlagen Urnen
554.619,07 €
592.844,53 €
1.001.212,25 €
14.761,50 €
10.194,18 €
9.848,91 €
19.749,00 €
80.733,00 €
1.994.555,88 €
4.334,72 €
18.000,00 €
3.512,51 €
4.098,12 €
210.452,00 €
3.764,19 €
107,10 €
4.522.786,96 €
1.3 Finanzanlagen
Stand:
01.01.2011
Bilanzwert in EUR:
6.281.040,91 €
31.12.2011
Differenz
6.281.059,62 €
18,71 €
1.3.2 Beteiligungen
Unter dem Bilanzposten „Beteiligungen“ sind alle Anteile der Gemeinde, d.h. die mitgliedschaftlichen
Vermögens- und Verwaltungsrechte an gemeindlichen Betrieben bzw. Unternehmen bilanziert, die in
der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesem Betrieb herzustellen. (vgl. § 271
Abs. 1 HGB).
Die bilanzierten Beteiligungen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.
Die Bewertung im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der jeweiligen Zweckverbände
erfolgte auf Basis der Eigenkapitalspiegelmethode (Anteilsbetrag bezogen auf das Grundkapital
zuzüglich der Rücklagen und Ergebnisvorträge)
Übersicht der Beteiligungen zum 31.12.2011
Bezeichnung
Bemerkung
Anteil
Musikschulzweckverband
Eigenkapitalspiegelmethode
12,94 %
Sonderschulzweckverband
Eigenkapitalspiegelmethode
38,77 %
Wasserverband Oleftal
Eigenkapitalspiegelmethode
24,40 %
KDVZ Rhein-Erft-Rur
Erinnerungswert
Ausgewiesenes Betrag
EK
45.525,55 €
5.891,01 €
214.797,16 €
12.705.203,27 € 3.100.069,60 €
1,00 €
Gesamt
3.189.238,47 €
Stand:
Bilanzwert in EUR:
83.276,86 €
01.01.2011
3.189.238,47 €
31.12.2011
3.189.238,47 €
Differenz
0,00 €
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Bilanziert wurde der wertmäßige Anteilbestand des Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds
(KVR-Fonds) zum Bilanzstichtag.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
90.352,44 €
90.371,15 €
18,71 €
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Unter den sonstigen Ausleihungen wird der Nennwert des Geschäftsanteils an der VR Bank Nordeifel
eG und der Anteil an der Net-GmbH ausgewiesen. Die Festgeldanlage in Höhe von 3,0 Mio. ist hier
ebenfalls auszuweisen.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
3.001.450,00 €
3.001.450,00 €
0,00 €
2. Umlaufvermögen
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
31.12.2011
3.103.434,65 €
7.843.259,81 €
Differenz
4.739.825,16 €
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, Vorräte
Als Vorräte sind Lagerbestände an verwertbaren Materialien angesetzt.
Der Salzbestand und das Heizöl werden zum Bilanzstichtag mit einem Durchschnittswert bewertet. Im
Übrigen werden für die übrigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, deren Gesamtwert von nachrangiger
Bedeutung ist, jeweils ein Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO gebildet. Die Ermittlung des
Bestandes erfolgte durch eine zum Stichtag 31.12.2011 erfolgte und dokumentierte Inventur.
Stand:
01.01.2011
Bilanzwert in EUR:
89.161,32 €
Bestände f. Salzbestand u. Heizöl:
Bauhof (Salzbestand)
Ölbestände
631,52 €
33.782,04 €
31.12.2011
91.776,91 €
3.623,49 €
33.405,66 €
Differenz
2.615,59 €
2.991,97 €
376,38 €
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zu den Restlaufzeiten verweisen wir auf den Forderungsspiegel in der Anlage zu diesem Anhang.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
1.047.569,32 €
31.12.2011
1.739.320,10 €
Differenz
691.750,78 €
Die Forderungen sind grundsätzlich mit Nennwert bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen.
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen
Unter „Forderungen“ sind in der gemeindlichen Bilanz die Ansprüche der Gemeinde ausgewiesen.
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen sind einerseits aus der Erhebung von Gebühren durch die
Gemeinde entstanden, die Leistungsentgelte für ein Handeln der gemeindlichen Verwaltung
darstellen (z.B. Verwaltungsgebühren aus der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und
Amtshandlungen in Form von Passgebühren, Genehmigungsgebühren usw.). Auch
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Abgaben für die Benutzung von
öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zählen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
681.067,90 €
1.635.098,43 €
954.030,53 €
2.2.2 Privatrechtlichen Forderungen
Privatrechtliche Forderungen stellen Forderungen (z.B. aus einem Vertragsverhältnis) für von der
Gemeinde erbrachte Leistungen dar.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
2.4 Liquide Mittel
362.547,67 €
100.061,66 €
262.486,01 €
Unter dem Bilanzposten „Liquide Mittel“ sind die Finanzmittel der Gemeinde angesetzt, über die die
Gemeinde als Kassenbestand oder auf Bankkonten frei verfügen kann.
Die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet. Die Bestände wurden mit entsprechenden
Bestätigungen der Banken abgestimmt.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
1.966.704,01 €
6.012.162,80 €
4.045.458,79 €
davon Guthaben
Postbank:
Kreissparkasse Euskirchen:
Kreissparkasse EU. (Festgeld):
Barkasse:
Festgeld/Tagesgeld
VR-Bank
Kreissparkasse Sparbuch Dorfversch. Keldenich
9.264,74 €
1.518.392,83 €
0,00 €
1.537,11 €
325.536,93 €
110.619,37 €
1.353,03 €
23.640,05 €
1.710.553,25 €
0,00 €
1.204,80 €
4.056.606,34 €
218.801,27 €
1.357,09 €
14.375,31 €
192.160,42 €
0,00 €
332,31 €
3.731.069,41 €
108.181,90 €
4,06 €
31.12.2011
Differenz
PASSIVA
1 Eigenkapital
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
30.266.046,05 €
31.113.576,29 €
847.530,24 €
1.1 Allgemeine Rücklage
Unter dem Bilanzposten „Allgemeine Rücklage“ ist in der gemeindlichen Bilanz der Betrag angesetzt,
der sich aus der Differenz zwischen den Aktivposten und den übrigen Passivposten der Bilanz ergibt,
jedoch ohne die Wertansätze für die Sonderrücklagen und die Ausgleichsrücklage.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
27.987.834,61 €
31.12.2011
29.383.936,41 €
Differenz
1.396.101,80 €
1.1 Zweckgebundene Deckungsrücklage als Davon-Vermerk
Die Regelungen in § 43 Abs. 3 GemHVO NRW legen die bilanztechnische Abbildung der nach § 22
GemHVO NRW vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen fest. Sie stellen dabei nicht auf den
Ansatz einer Sonderrücklage als gesonderten Bilanzposten ab, sondern stellen einen „DavonVermerk“ dar, der das haushaltswirtschaftliche Geschehen und damit die Wirkungen auf die
gemeindliche Bilanz offen legen soll. Der Vermerk wurde aus Gründen der Klarheit bereits in der
Eröffnungsbilanz gezeigt.
Stand:
01.01.2011
Bilanzwert in EUR:
465.866,83 €
31.12.2011
358.131,68 €
Differenz
107.735,15 €
Die Erhöhung ist auf eine nicht erfolgte Inanspruchnahme der konsumtiven Ermächtigungsreste
zurück zu führen.
Die konsumtiven Ermächtigungsreste sind als Anlage dem Anhang beigefügt.
1.3 Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 auf Grundlage eines
Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen ermittelt. Dabei haben sich
die Höhe der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen nach dem Durchschnitt der drei dem
Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Jahresrechnungen (vgl. Erläuterungen zu § 75 Abs. 2
und 3 GO NRW) bemessen. Die Ausgleichsrücklage darf zum Ausgleich von Fehlbeträgen der
Ergebnisrechnung in Anspruch genommen und ihr dürfen erzielte Jahresüberschüsse zugeführt
werden.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
1.903.962,96 €
1.903.962,96 €
0,00 €
Der Jahresfehlbetrag des Vorjahres wurde mit der Ausgleichsrücklage verrechnet.
2
Sonderposten
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
31.12.2011
48.141.485,56 €
46.462.611,19 €
Differenz
1.678.874,37 €
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
Unter dem Bilanzposten „Sonderposten für Zuwendungen“ sind die erhaltenen Zuwendungen als
Sonderposten zu passivieren, die ihr für investive Maßnahmen gewährt werden und dafür verwendet
werden müssen (vgl. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW).
Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber
festgelegte „investive“ Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten
Vermögensgegenständen her.
Pauschale Zuwendungen der Gemeinde Kall wurden wie folgt berücksichtigt:
Allgemeine Investitionspauschale, Abwasserinvestitionspauschale, Feuerschutzpauschale,
Schulpauschale, Sportpauschale,
Die Sonderposten werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den festgelegten
Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
31.885.714,00 €
31.12.2011
30.571.467,75 €
Differenz
1.314.246,25 €
2.2 Sonderposten für Beiträge
Im Rahmen der gemeindlichen Investitionen, z.B. Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung von
öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen oder für Erschließungsanlagen, werden von der Gemeinde
regelmäßig Beiträge nach den §§ 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes oder nach § 127 des
Baugesetzbuches von den Betroffenen erhoben. Diese Beiträge stellen Finanzierungszahlungen
Dritter für Investitionsmaßnahmen der Gemeinde dar, z.B. Beiträge der Anlieger für den Bau einer
Wohnstraße.
Die Sonderposten für Beiträge werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den
festgelegten Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
31.12.2011
14.797.349,00 €
14.648.030,26 €
Differenz
149.318,74 €
2.3. Sonderposten für den Gebührenausgleich
Unter dem Bilanzposten „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ ist die haushaltsmäßige
Überdeckung aus Aufgabenbereichen mit Gebührenkalkulation anzusetzen. Die Gemeinde ist nach §
6 Abs. 3 KAG verpflichtet, eine bei einer kostenrechnenden Einrichtung am Ende eines
Kalkulationszeitraumes bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten drei Jahre wieder
auszugleichen.
Ermittlung auf Grundlage der jeweiligen Gebührenkalkulationen.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
364.304,56 €
156.354,18 €
207.950,38 €
2.4 Sonstige Sonderposten
Unter dem Bilanzposten „Sonstige Sonderposten“ sind alle sonstigen vermögenswirksamen
Leistungen, die der Gemeinde von Dritten gewährt worden sind, anzusetzen, soweit dabei die
Voraussetzungen für die Bildung eines Sonderpostens vorliegen. Dazu sind z.B. Schenkungen in
Form von Geld- oder Sachleistungen und rechtlich unselbstständige Stiftungen zu zählen, weil die
Gemeinde rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der übergebenen Vermögenswerte wird.
Die Eigenleistungen der Vereine und die Zahlungen spezieller Zuweisungen wurden unter der
selbigen Position bilanziert.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
31.12.2011
1.094.118,00 €
1.086.759,00 €
01.01.2011
31.12.2011
10.473.386,37 €
10.612.942,21 €
Differenz
7.359,00 €
Rückstellungen
Stand:
Bilanzwert in EUR:
Differenz
139.555,84 €
3.1 Pensionsrückstellungen
Unter dem Bilanzposten „Pensionsrückstellungen“ sind die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen
der Gemeinde angesetzt. Die Pensionsverpflichtungen der Gemeinde entstehen aus der gesetzlichen
Versorgungsverpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten, aus der sich die
Gemeinde nicht entlassen kann. Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu den Zusagen der
Gemeinde hat ihre bestehende zukünftige Verpflichtung für Versorgungsleistungen aus bestehenden
Pensionen oder Pensionsanwartschaften auf einer versicherungsmathematischen Grundlage zu
ermitteln. Ein Rückgriff auf statistische Größen, wie Erhebungen über die Sterbe- und
Invaliditätshäufigkeit, ist dabei erforderlich, damit eine fundierte Ermittlung nach mathematischen
Regeln möglich wird.
Zu den Pensionsrückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche
Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. (vgl. §
36 I GemHVO NRW)
Die Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Gemeinde Kall ist durch die Rheinische
Versorgungskasse (RVK) entsprechend den Vorgaben des § 36 (1) GemHVO NRW erfolgt. Hierbei
wurden die durch das Innenministerium NRW vorgegebenen Berechnungsparameter (Runderlass
vom 04. Januar 2006, zuletzt geändert am 16.07.2010 und danach gültig bis 31.12.2015) im Rahmen
eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem Teilwertverfahren berücksichtigt. Es
wurde ein Rechnungszinsfuß von 5% berücksichtigt. Der zu verwendende Zinsfuß richtet sich nach
den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG). Als reguläres Pensionsalter wurde das 65.
Lebensjahr zu Grunde gelegt. Als Biometrische Rechnungsgrundlagen wurde die Richttafel 2005 von
Klaus Heubeck verwendet. Bis zum Bilanzstichtag erfolgte Besoldungsanpassungen sind
berücksichtigt. Bei der Bewertung wird ein planmäßiger Aufbau der Rückstellung durch konstante
Beiträge ab Beginn des Dienstverhältnisses unterstellt. Weitere Einzelheiten sind der
versicherungsmathematischen Bewertung der Rheinischen Versorgungskasse zu entnehmen. Eine
Überprüfung und ein Abgleich der Bewertung mit den Basisdaten der Gemeinde Kall ist erfolgt.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Bilanzwert in EUR:
davon
8.936.760,00 €
9.341.606,00 €
Differenz
404.846,00 €
Pensionsrückstellungen
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
für Beschäftigte:
Pensionsrückstellungen
für Versorgungsempfänger
Rückstellung Beihilfe
für Beschäftigte
Rückstellung Beihilfe
für Versorgungsempfänger
2.956.126,00 €
3.261.488,00 €
305.362,00 €
3.937.408,00 €
3.996.595,00 €
59.187,00 €
776.240,00 €
852.823,00 €
76.583,00 €
1.266.986,00 €
1.230.700,00 €
36.286,00 €
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Unter dem Bilanzposten „Instandhaltungsrückstellungen“ sind Verpflichtungen der Gemeinde
anzusetzen, die aus dem Unterlassen von geplanter Instandhaltung entstehen.
Gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW wurde für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen
Rückstellungen angesetzt, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt
ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden am
Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert.
Bezüglich der einzelnen Instandhaltungsrückstellungen wird auf die Anlage zum Anhang verwiesen.
Die Instandhaltungsrückstellungen berücksichtigen die voraussichtlich anfallenden Aufwendungen,
die für jede Rückstellung gesondert nachgewiesen und dokumentiert sind.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
31.12.2011
814.820,41 €
709.483,04 €
Differenz
105.337,37 €
3.4 Sonstige Rückstellungen
Die Regelungen für den Ansatz sonstiger Rückstellungen sind insbesondere in § 36 Abs. 4 bis 6
GemHVO NRW festgehalten. Unter den sonstigen Rückstellungen sind für Verpflichtungen, die dem
Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen angesetzt, sofern der zu
leistende Betrag nicht geringfügig ist.
Ein Ansatz erfolgt, sofern wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung zukünftig entsteht, die
wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme
erfolgen wird. Zu diesen Rückstellungen zählen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche
Verpflichtungen, wie z.B. Rückstellungen für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für
Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegenüber andere Dienstherren, aber auch Rückstellungen
für ausstehende Rechnungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
31.12.2011
721.805,96 €
561.853,17 €
Differenz
159.952,79 €
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Stand:
Nicht gen. Urlaub
Geleistete Überstunden
Leistungsprämie
Inanspruchnahme Altersteilzeit
Rückstellung Kanalisation
01.01.2011
84.493,00 €
56.119,00 €
0,00 €
92.623,00 €
146.503,71 €
31.12.2011
66.395,00 €
54.392,00 €
17.236,00 €
35.862,00 €
124.171,51 €
Ausgl. Maßn. Honderb./ S.Venn
Miete Kiga Sötenich
26.669,27 €
8.715,69 €
0,00 €
0,00 €
Andere sonstige Rückstellungen (unterbliebene AsylLeistungen)
13.549,68 €
0,00 €
Archivierungsrückstellung
Prüfung GPA kameral / Prüfung Eröffnungsbilanz
Reparatur Mauer Bahnstrecke Urft
Sonderleistungen Flächennutzungsplan
160.000,00 €
97.000,00 €
36.132,61 €
0,00 €
160.000,00 €
102.984,95 €
0,00 €
811,71 €
Gesamt
721.805,96 €
561.853,17 €
4. Verbindlichkeiten
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
27.843.071,51 €
32.828.268,92 €
4.985.197,41 €
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Hinsichtlich der Restlaufzeit wird
auf den beiliegenden Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.
4.2.5 Verbindlichkeiten aus Krediten für Invest. vom privaten Kreditmarkt
Unter dem Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ wurden die gemeindlichen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen angesetzt, die auf Grundlage des § 86 GO NRW
gewährt worden sind.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
31.12.2011
20.733.686,59 €
23.249.166,05 €
Differenz
2.515.479,46 €
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Bei den Verbindlichkeiten aus Liquiditätssicherung werden die Kredite bei der NRW-Bank und der ISB
mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
31.12.2011
4.000.000,00 €
6.138.151,95 €
Differenz
2.138.151,95 €
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gemeindliche
Verpflichtungen auf Grund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und
Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z.
B. die Zahlung für eine empfangene Leistung) noch aussteht, angesetzt.
Die Bewertung erfolgt mit dem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag.
Stand:
01.01.2011
31.12.2011
Differenz
Bilanzwert in EUR:
373.332,03 €
319.341,52 €
53.990,51 €
Bei dieser Bilanzposition handelt es sich um offene Rechnungen aus dem abgelaufenen Jahr 2011,
die noch nicht beglichen sind und in 2012 zu zahlen sind.
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden insbesondere erhaltene, aber noch nicht verwendete
Zuwendungen bilanziert. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich noch bis zur jeweiligen
Verwendungen um eine erhaltene Anzahlungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Im Einzelnen wurden folgende Werte bilanziert:
Allgemeine Investitionspauschale
428.167,17 €
Schulpauschale
521.064,44 €
Feuerschutzpauschale
84.730,00 €
Sportpauschale
80.000,00 €
Zuschuss Haltestelleneinrichtung
0,00 €
Zuw.Erw.HS-Kall zur OGS
0,00 €
Zuw. Kanal Hüttenstr./Siemensr. 1.228.776,45 €
Einz. für Endausbau Eibenweg
0,00 €
Zuschuss San. Rathaus
298.544,00 €
Zuw. KJP II San. Turnhalle HS Kall 142.469,14 €
2.783.751,20 €
Ferner wurde eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 39.440,67 gegenüber dem Zweckverband KDVZ
Rhein-Erft-Rur ausgewiesen aufgrund von Verpflichtungen des Verbands aus Pensions- und
Beihilfelasten, die Verpflichtungen der Mitglieder darstellen. Darüber hinaus bestehen zum Stichtag
Verbindlichkeiten aus Zinsverpflichtungen in Höhe von 116.662,92 €. Sowie weitere sonstige
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 165.595,81 €.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2011
31.12.2011
2.625.877,65 €
3.105.450,60 €
Differenz
479.572,95 €
5. Passive Rechnungsabgrenzung
In der Bilanzposition „Passive Rechnungsabgrenzung“ werden die Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, die aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen. Die Gemeinde Kall hat hier die aus dem Bereich Friedhöfe bereits geleisteten Zahlungen
für spätere Jahre nachgewiesen. Die Berechnung erfolgte aufgrund der tatsächlich in der
Vergangenheit bis zum Bilanzstichtag 31.12.2009 geleisteten Zahlungen. Diese sind auf Basis der
historischen Daten ermittelt und dokumentiert.
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2011
31.12.2011
1.713.285,59 €
1.746.206,31 €
Differenz
32.920,72 €
6. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung wurde unter Beachtung des § 38 GemHVO NRW aufgestellt.
Insgesamt wurden ordentliche Erträge i.H.v. 23.657.026,85 EUR im Jahr 2011 (Vorjahr:
23.729.407,30 €) erzielt.
Der Bereich Steuern und ähnliche Abgaben trug hierzu Erträge in Höhe von 11.645.196,31 EUR
(Vorjahr: 10.821.660,29 €) bei und dies besonders durch die Gewerbesteuererträge i.H.v.
5.812.006,29 EUR und den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 3.435.839,00 EUR.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beinhalten insbesondere Schlüsselzuweisungen vom
Land mit 1.613.974,00 EUR und Zuwendungen für lfd. Zwecke (Betriebskostenzuschüsse/
Kindpauschalen) i.H.v. 1.008.510,00 EUR.
Die
öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelte
Kanalbenutzungsgebühren mit 2.897.986,00 EUR.
umfassen
im
Wesentlichen
die
Zudem weist die Ergebnisrechnung ordentliche Aufwendungen i.H.v. 23.514.453,77 EUR (Vorjahr:
22.694.716,75 €) auf.
Die Transferaufwendungen mit 10.585.632,85 EUR setzen sich vor allem aus allgemeinen Umlagen
an den Kreis und die Versorger zusammen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen spiegeln sich im Wesentlichen in Aufwendungen für
Unterhaltung und Bewirtschaftung wieder. Insgesamt entstanden hier Aufwendungen i.H.v.
3.461.643,21 EUR.
Die Personalaufwendungen im Jahr 2011 lagen bei 5.142.876.01 EUR (Vorjahr: 4.804.195.70 €).
7. Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Aufstellung der Finanzrechnung erfolgte unter Beachtung des § 39 GemHVO.
Hinsichtlich der Zusammensetzung zu den Ein- und Auszahlungen des Verwaltungsbereichs
verwiesen wir auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung.
Die Einzahlungen und Auszahlungen im Investitionsbereich umfassen im Wesentlichen
Baumaßnahmen im Bereich Kanal- und Straßenbau. Die gesamten investiven Auszahlungen für das
Jahr 2011 belaufen sich auf 2.663.531,85 EUR.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen insgesamt 1.983.597,37 EUR und betreffen im
Wesentlichen Landes- und Bundeszuweisungen wie z.B. die Investitions- und Schul/Bildungspauschale und Zuweisungen für Baumaßnahmen.
8. Teilrechnungen
Die jeweiligen Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung wurden entsprechend den gemäß §
4 GemHVO NRW aufgestellten Teilplänen erstellt (§ 40 GemHVO NRW).
9. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung
Es bestehen Verpflichtungen aus einem Mietvertrag bezüglich des Kindergartens Sötenich in Höhe
von insgesamt 158.327,25 € (vom 01.01.2009 bis 30.06.2016). Der Vertrag hat eine Laufzeit von
insgesamt 20 Jahren, beginnend mit dem 01.07.1996.
10. Anzahl der im Haushaltsjahr 2010 im Durchschnitt tätigen Mitarbeiter
Im Jahr 2011 waren durchschnittlich 142 (Vorjahr: 146) tariflich beschäftigte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bei der Gemeinde Kall tätig. Zudem beschäftigte die Gemeindeverwaltung im Durchschnitt
11 (Vorjahr: 11) Beamtinnen und Beamte.
Kall, den 20.04.2015
aufgestellt:
bestätigt:
___________________
Kämmerer
___________________
Bürgermeister