Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
13.03.2008
29/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
26.02.2008
Bezeichnung
Bauvoranfrage zur Errichtung einer Windkraftanlage (Modell Antaris, 1,2 kW) auf dem
Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 29, Nr. 128
Sachverhalt:
Mit Datum vom 09.10.2006 hat der Antragsteller beim Kreis Düren eine Bauvoranfrage für das
o. g. Bauvorhaben gestellt. In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 16.11.2006 wurde beschlossen, das Einvernehmen für die Bauvoranfrage zur Errichtung einer Windkraftanlage auf
dem Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 29, Nr. 128, gem. § 36 Abs. 1 BauGB nicht zu erteilen (siehe hierzu Niederschrift über die 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, VorlageNr. 130/2006).
Daraufhin hat der Kreis Düren mit Datum vom 14.05.2007 dem Antragsteller einen Ablehnungsbescheid für seine Bauvoranfrage erteilt. Der Kreis Düren teilt in dem Ablehnungsbescheid mit,
dass die Prüfung der Bauvoranfrage ergeben hat, dass das Vorhaben unzulässig ist.
Der Antragsteller hat mit Datum 15.07.2007 beim Kreis Düren erneut eine Bauvoranfrage zur
Errichtung der besagten Windkraftanlage gestellt. Mit Vorlagebericht vom 23.10.2007 wurde das
gemeindliche Einvernehmen für das beantragte Bauvorhaben gem. § 36 Abs. 1 BauGB wieder
versagt.
Mit Schreiben vom 18.12.2007 greift der Kreis Düren die Bauvoranfrage zur Errichtung der Windkraftanlage erneut auf und teilt der Gemeinde mit, dass die Bauvoranfrage nunmehr evtl. doch
zulässig sein dürfte. Die Gemeinde möge ihre bisherige Auffassung zur Ablehnung der Windkraftanlage überdenken. Das Schreiben der Kreisverwaltung ist als Anlage 1 beigefügt.
Verwundert ist man verwaltungsseitig darüber, dass in der vom Kreis Düren nachgereichten
Kommentierung und der Rechtsprechung nur die Zulässigkeit derartiger Windkraftanlagen
behandelt wurde. Nach Auffassung der Verwaltung ist der dort kommentierte Sachverhalt nicht mit
der Situation in Bergstein vergleichbar. Nachfragen beim Bauordnungsamt des Kreises Düren
haben ergeben, dass es auch eine Kommentierung und Rechtsprechung für die Unzulässigkeit
von Windenergieanlagen im Innenbereich gibt. Die der Verwaltung vorliegende Kommentierung
-1 -
bzw. Rechtsprechung ist mit der Situation in Bergstein vergleichbar. Die beiden Schriftstücke der
Rechtsprechung sind als Anlage 2 beigefügt.
Stützend auf die beiden der Vorlage beigefügten Urteilsbegründungen empfiehlt die Verwaltung
dem Bau- und Umweltausschuss, auch weiterhin das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.
1 BauGB zur Errichtung der Windkraftanlage auf dem Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 29,
Parzelle 128, zu versagen.
2 Anlagen
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, auch weiterhin das Einvernehmen für die
Bauvoranfrage zur Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Grundstück Gemarkung Bergstein,
Flur 29, Nr. 128, gem. § 36 Abs. 1 BauGB nicht zu erteilen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)