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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung einer Windkraftanlage (Modell Antaris, 1,2 kW) auf dem Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 29, Nr. 128)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung einer Windkraftanlage (Modell Antaris, 1,2 kW) auf dem Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 29, Nr. 128) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung einer Windkraftanlage (Modell Antaris, 1,2 kW) auf dem Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 29, Nr. 128)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 13.03.2008 29/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 26.02.2008 Bezeichnung Bauvoranfrage zur Errichtung einer Windkraftanlage (Modell Antaris, 1,2 kW) auf dem Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 29, Nr. 128 Sachverhalt: Mit Datum vom 09.10.2006 hat der Antragsteller beim Kreis Düren eine Bauvoranfrage für das o. g. Bauvorhaben gestellt. In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 16.11.2006 wurde beschlossen, das Einvernehmen für die Bauvoranfrage zur Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 29, Nr. 128, gem. § 36 Abs. 1 BauGB nicht zu erteilen (siehe hierzu Niederschrift über die 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, VorlageNr. 130/2006). Daraufhin hat der Kreis Düren mit Datum vom 14.05.2007 dem Antragsteller einen Ablehnungsbescheid für seine Bauvoranfrage erteilt. Der Kreis Düren teilt in dem Ablehnungsbescheid mit, dass die Prüfung der Bauvoranfrage ergeben hat, dass das Vorhaben unzulässig ist. Der Antragsteller hat mit Datum 15.07.2007 beim Kreis Düren erneut eine Bauvoranfrage zur Errichtung der besagten Windkraftanlage gestellt. Mit Vorlagebericht vom 23.10.2007 wurde das gemeindliche Einvernehmen für das beantragte Bauvorhaben gem. § 36 Abs. 1 BauGB wieder versagt. Mit Schreiben vom 18.12.2007 greift der Kreis Düren die Bauvoranfrage zur Errichtung der Windkraftanlage erneut auf und teilt der Gemeinde mit, dass die Bauvoranfrage nunmehr evtl. doch zulässig sein dürfte. Die Gemeinde möge ihre bisherige Auffassung zur Ablehnung der Windkraftanlage überdenken. Das Schreiben der Kreisverwaltung ist als Anlage 1 beigefügt. Verwundert ist man verwaltungsseitig darüber, dass in der vom Kreis Düren nachgereichten Kommentierung und der Rechtsprechung nur die Zulässigkeit derartiger Windkraftanlagen behandelt wurde. Nach Auffassung der Verwaltung ist der dort kommentierte Sachverhalt nicht mit der Situation in Bergstein vergleichbar. Nachfragen beim Bauordnungsamt des Kreises Düren haben ergeben, dass es auch eine Kommentierung und Rechtsprechung für die Unzulässigkeit von Windenergieanlagen im Innenbereich gibt. Die der Verwaltung vorliegende Kommentierung -1 - bzw. Rechtsprechung ist mit der Situation in Bergstein vergleichbar. Die beiden Schriftstücke der Rechtsprechung sind als Anlage 2 beigefügt. Stützend auf die beiden der Vorlage beigefügten Urteilsbegründungen empfiehlt die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss, auch weiterhin das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zur Errichtung der Windkraftanlage auf dem Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 29, Parzelle 128, zu versagen. 2 Anlagen Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, auch weiterhin das Einvernehmen für die Bauvoranfrage zur Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Grundstück Gemarkung Bergstein, Flur 29, Nr. 128, gem. § 36 Abs. 1 BauGB nicht zu erteilen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)