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Beschlusstext (Anregung bzgl. 1) Planungserläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 49, E.- Lechenich Weltersmühle 2) Aufhebung der Durchführungsplanung des Bebauungsplans Nr. 49, E.- Lechenich, Weltersmühle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
05.03.15, 15:07
Aktualisiert
05.03.15, 15:07
Beschlusstext (Anregung bzgl.
1) Planungserläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 49, E.- Lechenich Weltersmühle
2) Aufhebung der Durchführungsplanung des Bebauungsplans Nr. 49, E.- Lechenich, Weltersmühle)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 11.09.2014 12 Anregung bzgl. 1) Planungserläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 49, E.- Lechenich Weltersmühle 2) Aufhebung der Durchführungsplanung des Bebauungsplans Nr. 49, E.- Lechenich, Weltersmühle 200/2014 Die FDP Fraktion beantragt eine Ortsbesichtigung. 4 Ja-Stimme(n), 13 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Der seit 1984 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 49, E.-Lechenich, Schlosswall sieht zwischen den Straßen Schlosswall und Weltersmühle eine öffentliche Verkehrsfläche vor mit dem städtebaulichen Ziel, die rückwärtigen, in überwiegend geschlossener Bauweise bebauten Grundstücke zu erschließen und somit die Anlage von privaten Stellplätzen und Garagen zu ermöglichen; mit dieser Festsetzung kann zudem eine Entlastung der Verkehrsverhältnisse auf der Schlossstraße erreicht werden. Die Planung ist bisher in Teilbereichen auf „freiwilliger Basis“ realisiert worden. Von der Verwaltung ist derzeit nicht beabsichtigt, die Planung gegen den Willen der Grundstückseigentümer mit bodenordnenden Maßnahmen durchzusetzen. In diesem Sinne sind die diesbezüglichen Festsetzungen als Angebotsplanung zu verstehen. Eine Aufhebung des Bebauungsplanes sollte vor diesem Hintergrund nicht erfolgen. 13 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)