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Allgemeine Vorlage (Jahresabschluss)

Daten

Kommune
Kall
Größe
69 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
28.04.15, 08:56
Aktualisiert
28.04.15, 08:56

Inhalt der Datei

Anhang zur Schlussbilanz der Gemeinde Kall zum 31.12.2011 Allgemeine Angaben Die Schlussbilanz und der Anhang haben zum Abschlussstichtag unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu vermitteln (§ 92 Abs. 2 GO NRW). Die Gliederung der Schlussbilanz erfolgt nach dem in § 41 GemHVO NRW vorgeschriebenen Gliederungsschema. Es gelten dabei die allgemeinen Grundsätze zum Anhang des Jahresabschlusses gemäß § 44 Abs. 1und 2 GemHVO NRW. Entsprechend sind dem Anhang der Schlussbilanz ein Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO NRW sowie ein Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO NRW beizufügen. Im Anhang werden gemäß § 44 GemHVO NRW zu den einzelnen Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und erläutert. Die Bilanzansätze enthalten sämtliche bilanziell auszuweisenden Vermögensgegenstände und Schulden der Gemeinde Kall. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten finden die gültigen Vorschriften zum NKF NRW (§§ 32 – 36 GemHVO NRW und die §§ 41 - 43 GemHVO NRW Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen Rechtsvorschriften beinhaltet, wurden die einschlägigen handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze zu Grunde gelegt. Die nach §§ 53 bis 57 GemHVO NRW ermittelten Wertansätze für Vermögensgegenstände, Schulden, und Rechnungsabgrenzungsposten der Eröffnungsbilanz gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten (§92 Abs. 3 GO NRW). Zugänge im Bereich des Anlage- und Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungsund Herstellungskosten berücksichtigt. Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden über die ihr zugrunde gelegte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgte grundsätzlich linear. Zur Bestimmung der örtlichen festgelegten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer wurde die vom Innenministerium bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zu Grunde gelegt. Sofern Berichtigungen von Wertansätzen vorgenommen werden, erfolgt dies unter Beachtung der §§ 92 Abs. 7 GO NRW, 57 GemHVO NRW. Die Gemeinde hat für bestimmte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für Aufwuchs sowie für bestimmte Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens die Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 34 GemHVO angewendet. Auf weitere Einzelheiten zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die nachstehenden ergänzenden Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen verwiesen. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen und den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Stand 31.12.2011 AKTIVA 1 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Die Gemeinde Kall bilanziert unter der Bilanzposition immaterielle Vermögensgegenstände ausschließlich Softwarelizenzen. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert: 27.475,00 € 24.992,00 € 2.483,00 € Die Reduzierung bei dieser Bilanzposition ergibt sich im wesentlichem durch die planmäßigen Abschreibungen. 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand: Bilanzwert: 01.01.2011 13.290.487,00 € 31.12.2011 13.316.063,96 € Differenz 25.576,96_€ 1.2.1.1 Grünflächen Zu dem Bilanzposten „Grünflächen“ gehören die gemeindlichen Grünflächen in ihren unterschiedlichen Nutzungsformen, z.B. Friedhöfe, Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Sportflächen, Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen von stehenden Gewässern, Stand: Bilanzwert: 01.01.2011 4.733.923,00 € 31.12.2011 4.691.862,33 € Differenz 42.060,67 € Bei dieser Bilanzposition wurden Baumaßnahmen im Bereich der Friedhöfe und Spielplätze i.H.v. 12.078,62 durchgeführt und zudem Grundstückskäufe i.H.v. 1.363,33 EUR getätigt. Die Minderung bei dieser Position ergibt sich durch die planmäßigen Abschreibungen i.H.v. 55.502,62 EUR. 1.2.1.2 Ackerland Unter dem Bilanzposten „Ackerland“ sind die entsprechend landwirtschaftlich genutzten oder nutzbaren Flächen sowie die sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flächen der Gemeinde ausgewiesen. Stand: 01.01.2011 Bilanzwert: 611.304,00 € 31.12.2011 613.868,53 € Differenz 2.564,53 € 1.2.1.3 Wald, Forsten Dazu gehören der im gemeindlichen Besitz befindliche Wald sowie sonstige forstwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemeinde. Zu den Anlagen und Aufbauten auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen können das stehende Holzvermögen, sonstige besondere Pflanzen sowie Einfriedungen und Umzäunungen u.a. gehören. Für den Aufwuchs auf den forstwirtschaftlichen Flächen wurde ein pauschaliertes Festwertverfahren nach § 34 Abs. 2 GemHVO NRW gewählt. Die Bewertung erfolgte durch den Landesbetrieb Forst auf Basis der Daten des Forsteinrichtungswerkes. Stand: Bilanzwert: 01.01.2011 7.516.047,00 € 31.12.2011 Differenz 7.515.948,60 € 98,40 € 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Unter dem Bilanzposten „Unbebaute Grundstücke“ ist der Grund und Boden der Gemeinde angesetzt, der im Sinne des Baurechts und des Bewertungsrechts als unbebautes Grundstück anzusehen ist. Ferner werden unter dieser Bilanzposition alle Grundstücke erfasst, die nicht speziell den Bilanzpositionen 1.2.1.1 – 1.2.1.3 zugeordnet werden können. Stand: Bilanzwert: 01.01.2011 429.213,00 € 31.12.2011 494.384,50 € Differenz 65.171,50 € Der erhöhte Bilanzwert bei der Position sonstige unbebaute Grundstücke ergibt sich durch einen Grundstückskauf, Hindenburgstr. 1 in Kall, i.H.v. 104.221,50 EUR und einem Grundstücksverkauf in der Pfarrer-Reinartz-Straße in Höhe von 39.050,00 EUR. 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand: Bilanzwert: 01.01.2011 18.489.256,00 € 31.12.2011 18.284.172,50 € Differenz 205.083,50 € 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen Unter den Bilanzposten „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ sind alle gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder in Form von Krippen, Kindergärten und Horten erfasst. Aber auch Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie Kindergärten in Förderschulen mit einem bestimmten Förderschwerpunkt gehören dazu. Das „Schülercafe“ der Hauptschule Kall ist bei der Bewertung der Hauptschule berücksichtigt. Der Kindergarten Sötenich ist nicht im Eigentum der Gemeinde Kall. Es sind demnach 8 gemeindliche Kindergärten bilanziert: Kall (Hüttenstraße), Kall (Kallbachstraße), Keldenich, Krekel, Scheven, Sistig, Golbach, Rinnen Stand: 01.01.2011 Bilanzwert in EUR: 2.753.622,00 € 31.12.2011 2.368.877,50 € Differenz 384.744,50 € Die Reduzierung bei dieser Bilanzposition ergibt sich im wesentlichem durch den Verkauf des Kindergartens in Rinnen und den planmäßigen Abschreibungen. 1.2.2.2 Schulen Unter dem Bilanzposten „Schulen“ werden Grundschulen einschließlich Schulkindergärten, Hauptschulen, Realschulen und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien usw. bilanziert. In der Gemeinde Kall wurden folgende Schulen bilanziert: Hauptschule Kall, Grundschule Kall, Grundschule Sistig Stand: 01.01.2011 Bilanzwert in EUR: 9.901.466,00 € 31.12.2011 10.307.766,00 € Differenz 406.300,00 € Bei dieser Bilanzposition ergibt sich eine Erhöhung von 406.300,00 EUR. Diese ergibt sich durch folgende Maßnahmen: - Erweiterung der Hauptschule zur offenen Ganztagsschule (Mensaanbau) Spielplatz auf dem Schulhof der Hauptschule Kall 652.028,40 € 36.715,61 € abzüglich - Planmäßige Abschreibung 282.444,01 € 1.2.2.3 Wohnbauten Unter dem Bilanzposten „Wohnbauten“ sind folgende Objekte bilanziert: Bahnhofstraße 9, Kall, (ehemalige Gemeindedirektorenwohnung); Schulstraße 9, Sötenich, (Alte Schule Sötenich); Oberstraße 13/15, Golbach, (Alte Schule Golbach); Kirchplatz 1, Sistig; Hüttenstraße 7, Kall ; Siemensring 44, Kall (Obdachlosenunterkunft) Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 1.123.950,00 € 1.075.939,00 € 48.011,00 € Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich durch die planmäßigen Abschreibungen. 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Unter den Bilanzposten „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ fallen die Verwaltungsgebäude der Gemeinde sowie die gemeindlichen Betriebsgebäude. Dazu gehören z.B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen, sonstige Garagen, Bestattungseinrichtungen, Sportstätten, soziale Einrichtungen u.a. Die übrigen öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit, dem Sozialen, dem Sport, der Erholung und Freizeit dienen, und oft als Infrastrukturvermögen im weiteren Sinne bezeichnet werden, sind ebenfalls unter diesem Sammelposten anzusetzen. Für Leichenhallen wurden die für die Eröffnungsbilanz ermittelten Wertansätze aus der Gebührenkalkulation Friedhofswesen übernommen (§ 56 Abs. 4 GemHVO NRW). Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 4.710.218,00 € 4.531.590,00 € 178.628,00 € Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich im wesentlichem durch die planmäßigen Abschreibungen. 1.2.3 Infrastrukturvermögen Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 72.280.948,00 € 31.12.2011 Differenz 70.687.351,00 € 1.593.597,00 € 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Unter dem Bilanzposten „Grund und Boden des Infrastrukturvermögens“ ist gemeindlicher Grund und Boden unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden oder sonstigen Aufbauten angesetzt. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 5.847.338,00 € 5.847.338,00 € 0,00 € 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Unter dem Bilanzposten „Brücken und Tunnel“ sind alle oberirdischen ingenieurtechnischen Bauwerke der Gemeinde, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straße oder Schienenverkehr, zu bilanzieren. Insgesamt sind 15 Brücken bilanziert und zusätzlich 8 Brücken (Krekeler Bach), die durch die Biologische Station im Kreis Euskirchen errichtet wurden und an die Gemeinde Kall übereignet wurden. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 982.565,00 € 936.294,00 € 46.271,00 € Die Reduzierung bei dieser Bilanzposition ergibt sich durch die planmäßigen Abschreibungen. Investitionen fanden in diesem Bereich nicht statt. 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Unter dem Bilanzposten „Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ sind die ausgebauten Abwasserbeseitigungsanlagen der Gemeinde angesetzt. Zum Zwecke der Gebührenkalkulation wurden die Wertansätze der Vermögensgegenstände in die Bilanz übernommen. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 29.251.410,69 € 28.612.895,00 € 638.515,69 € Die Differenz zum Anfangsbestand 2011 resultiert aus der Abschreibung in Höhe von 647.597,17 € sowie einer Nachaktivierung im Bereich Kanalisation Quirinusborn Sistig i.H.v. 9.081,48 EUR. 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Bei der Bilanzierung des Straßennetzes mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ist zu berücksichtigen, dass zur öffentlichen Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen gehören (vgl. § 2 StrWG NRW). Zum Zubehör der Straße zählen dabei sämtliche zur Verkehrsführung und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und Anlagen, z.B. die Verkehrsschilder, die Ampeln u.a. Der Ansatz erfolgte vereinfachend zu einem Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW. Eine Festwertüberprüfung erfolgt jeweils nach drei Jahren. Stand: 01.01.2011 Bilanzwert in EUR: 36.199.634,31 € 31.12.2011 Differenz 35.290.824,00 € 908.810,31 € Im Jahr 2011 wurden insgesamt 151.026,85 EUR im Bereich der Straßen aktiviert. Wesentliche Baumaßnahmen waren hierbei: - Ausbau Nebenanlagen L203 Sötenich Erschließung Eibenweg Keldenich Kreisel Hüttenstraße Kall 66.033,96 EUR 36.670,03 EUR 21.690,64 EUR Desweitern unterlag diese Bilanzposition Abschreibungen in Höhe von 1.059.837,16 EUR und weist hierdurch zum Ende des Jahres 2011 einen geminderten Wert aus. Festwerte: - Verkehrsschilder: Für Verkehrsschilder wurde der Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW für 1.539 Verkehrsschilder gebildet. Der ermittelte Festwert pro Verkehrsschild beläuft sich im Durchschnitt auf 150 € je Verkehrsschild. - Festwert Straßenbeleuchtung 452,- EUR Durchschnittspreis x 1.642 Straßenbeleuchtungsanlagen = 742.184,00 € 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden Unter dieser Bilanzposition wird der durch die Gemeinde Kall finanzierte Nationalpark Infopunkt im Bahnhofsgebäude der RVK ausgewiesen. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 131.550,00 € 121.299,00 € 10.251,00 € Die Minderung zum 31.12.2011 ergibt sich ausschließlich durch die planmäßige Abschreibung. 1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Die Gemeinde Kall hat hierunter die Bau- und Bodendenkmäler (Wegekreuze und Pingen), die in der Denkmalliste der Gemeinde Kall erfasst sind, bilanziert. Außerdem wurden Kunstgegenstände in Form von Gemälden erfasst. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 31.12.2011 89,00 € 89,00 € Differenz 0,00 € Bei dieser Position erfolgte lediglich die Erfassung und Bewertung zum Erinnerungswert von je 1€. 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Unter dem Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ sind die Maschinen, Fahrzeuge und technischen Gegenstände der Gemeinde angesetzt, die der gemeindlichen Leistungserstellung bzw. der Aufgabenerfüllung dienen. Als technische Anlagen und Maschinen sind sämtliche vom unbeweglichen Vermögen abgegrenzte Betriebsvorrichtungen der Gemeinde Kall (z.B. Notstromaggregate der Feuerwehr, Druckmaschinen, Kompressoren des Bauhofes) bilanziert. Ferner wurden hier auch Betriebsvorrichtungen im technischen Sinne angesetzt. Ferner sind auch sämtliche Fahrzeuge der Gemeinde, die von ihr als Transport- und Verkehrsmittel genutzt werden, bilanziert. Hier sind sowohl die marktgängigen Fahrzeuge (z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse, Anhänger) als auch die kommunalen Spezialfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Spezialfahrzeuge des Bauhofes und die Kehrmaschine) bilanziert. Eine besondere Gruppenbildung nach Fahrzeugarten oder Fahrzeugtypen ist nicht erfolgt. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Bilanzwert in EUR: 917.386,00 € 1.001.167,00 € Differenz 83.781,00 € Hier ist die Photovoltaikanlage auf der Grundschule Sistig als wesentliche bauliche Maßnahme im Jahr 2011 hervorzuheben. 1.2.7 Betriebs –und Geschäftsausstattung Unter dem Bilanzposten „Betriebs- und Geschäftsausstattung“, sind alle gemeindlichen Vermögensgegenstände, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen bilanziert. Zum allgemeinen Geschäftsbetrieb zählen auch die Gegenstände, die der üblichen allgemeinen Verwaltungstätigkeit der Gemeinde dienen. So wurden unter diesem Bilanzposten Einrichtungsgegenstände von Büros und Werkstätten der Gemeinde, einschließlich der erforderlichen Werkzeuge angesetzt. Die Bewertung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) erfolgt entsprechend § 56 Abs. 1 GemHVO NRW in vereinfachter Form. Inventargüter werden bilanziert, wenn deren Anschaffungsund Herstellungskosten einen Preis von 150,- € (netto) übersteigen. Für den Bestand der Gemeindebücherei Kall wurde ein Gruppenwert i.H.v. 82.722,50 € nach § 34 Abs.3 GemHVO NRW gebildet. Hierbei wurde eine Unterteilung in die Bereiche Bücher, Kassetten, DVD’s, CD‘s (digitale Medien)vorgenommen. Stand: 01.01.2011 Bilanzwert in EUR: 617.314,00 € 31.12.2011 577.619,52 € Differenz 39.694,48 € 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Zur Wertermittlung der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau dienen die bisher geleisteten Auszahlungen für die jeweiligen Anlagen im Bau, die nachfolgender Übersicht zu entnehmen sind: Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 31.12.2011 3.194.728,00 € 4.522.786,96 € Differenz 1.328.058,96 € Übersicht Anlagen im Bau zum Stichtag 31.12.2011 Bezeichnung Sanierung Rathaus Kall Sanierung Alte Grundschule Hindenburgstr. Sanierung Turnhalle Hauptschule Kall U3-Ausbau Kindergarten Keldenich U3-Ausbau Kindergarten Sötenich U3-Ausbau Kindergarten Kall, Hüttenstr. Kanal Frohnrather Weg Sistig Neubau Schmutzwasserkanal Rinnen Kanal Hüttenstraße / Siemensring Nebenanlagen L203 in Rinnen P+R Anlage Trierer Str. III BA. Ausbau der Straße Weiherbenden Ausbau Straße Im Vogtpesch Baustraße Messerschmittstr Salzlager oberer Bereich Bauhof Bau Gemeinschaftsgrabanlagen Urnen 554.619,07 € 592.844,53 € 1.001.212,25 € 14.761,50 € 10.194,18 € 9.848,91 € 19.749,00 € 80.733,00 € 1.994.555,88 € 4.334,72 € 18.000,00 € 3.512,51 € 4.098,12 € 210.452,00 € 3.764,19 € 107,10 € 4.522.786,96 € 1.3 Finanzanlagen Stand: 01.01.2011 Bilanzwert in EUR: 6.281.040,91 € 31.12.2011 Differenz 6.281.059,62 € 18,71 € 1.3.2 Beteiligungen Unter dem Bilanzposten „Beteiligungen“ sind alle Anteile der Gemeinde, d.h. die mitgliedschaftlichen Vermögens- und Verwaltungsrechte an gemeindlichen Betrieben bzw. Unternehmen bilanziert, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesem Betrieb herzustellen. (vgl. § 271 Abs. 1 HGB). Die bilanzierten Beteiligungen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Die Bewertung im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der jeweiligen Zweckverbände erfolgte auf Basis der Eigenkapitalspiegelmethode (Anteilsbetrag bezogen auf das Grundkapital zuzüglich der Rücklagen und Ergebnisvorträge) Übersicht der Beteiligungen zum 31.12.2011 Bezeichnung Bemerkung Anteil Musikschulzweckverband Eigenkapitalspiegelmethode 12,94 % Sonderschulzweckverband Eigenkapitalspiegelmethode 38,77 % Wasserverband Oleftal Eigenkapitalspiegelmethode 24,40 % KDVZ Rhein-Erft-Rur Erinnerungswert Ausgewiesenes Betrag EK 45.525,55 € 5.891,01 € 214.797,16 € 12.705.203,27 € 3.100.069,60 € 1,00 € Gesamt 3.189.238,47 € Stand: Bilanzwert in EUR: 83.276,86 € 01.01.2011 3.189.238,47 € 31.12.2011 3.189.238,47 € Differenz 0,00 € 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Bilanziert wurde der wertmäßige Anteilbestand des Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds (KVR-Fonds) zum Bilanzstichtag. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 90.352,44 € 90.371,15 € 18,71 € 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Unter den sonstigen Ausleihungen wird der Nennwert des Geschäftsanteils an der VR Bank Nordeifel eG und der Anteil an der Net-GmbH ausgewiesen. Die Festgeldanlage in Höhe von 3,0 Mio. ist hier ebenfalls auszuweisen. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 3.001.450,00 € 3.001.450,00 € 0,00 € 2. Umlaufvermögen Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 31.12.2011 3.103.434,65 € 7.843.259,81 € Differenz 4.739.825,16 € 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, Vorräte Als Vorräte sind Lagerbestände an verwertbaren Materialien angesetzt. Der Salzbestand und das Heizöl werden zum Bilanzstichtag mit einem Durchschnittswert bewertet. Im Übrigen werden für die übrigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, deren Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, jeweils ein Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO gebildet. Die Ermittlung des Bestandes erfolgte durch eine zum Stichtag 31.12.2011 erfolgte und dokumentierte Inventur. Stand: 01.01.2011 Bilanzwert in EUR: 89.161,32 € Bestände f. Salzbestand u. Heizöl: Bauhof (Salzbestand) Ölbestände 631,52 € 33.782,04 € 31.12.2011 91.776,91 € 3.623,49 € 33.405,66 € Differenz 2.615,59 € 2.991,97 € 376,38 € 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Zu den Restlaufzeiten verweisen wir auf den Forderungsspiegel in der Anlage zu diesem Anhang. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 1.047.569,32 € 31.12.2011 1.739.320,10 € Differenz 691.750,78 € Die Forderungen sind grundsätzlich mit Nennwert bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen Unter „Forderungen“ sind in der gemeindlichen Bilanz die Ansprüche der Gemeinde ausgewiesen. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen sind einerseits aus der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde entstanden, die Leistungsentgelte für ein Handeln der gemeindlichen Verwaltung darstellen (z.B. Verwaltungsgebühren aus der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und Amtshandlungen in Form von Passgebühren, Genehmigungsgebühren usw.). Auch Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Abgaben für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zählen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 681.067,90 € 1.635.098,43 € 954.030,53 € 2.2.2 Privatrechtlichen Forderungen Privatrechtliche Forderungen stellen Forderungen (z.B. aus einem Vertragsverhältnis) für von der Gemeinde erbrachte Leistungen dar. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 2.4 Liquide Mittel 362.547,67 € 100.061,66 € 262.486,01 € Unter dem Bilanzposten „Liquide Mittel“ sind die Finanzmittel der Gemeinde angesetzt, über die die Gemeinde als Kassenbestand oder auf Bankkonten frei verfügen kann. Die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet. Die Bestände wurden mit entsprechenden Bestätigungen der Banken abgestimmt. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 1.966.704,01 € 6.012.162,80 € 4.045.458,79 € davon Guthaben Postbank: Kreissparkasse Euskirchen: Kreissparkasse EU. (Festgeld): Barkasse: Festgeld/Tagesgeld VR-Bank Kreissparkasse Sparbuch Dorfversch. Keldenich 9.264,74 € 1.518.392,83 € 0,00 € 1.537,11 € 325.536,93 € 110.619,37 € 1.353,03 € 23.640,05 € 1.710.553,25 € 0,00 € 1.204,80 € 4.056.606,34 € 218.801,27 € 1.357,09 € 14.375,31 € 192.160,42 € 0,00 € 332,31 € 3.731.069,41 € 108.181,90 € 4,06 € 31.12.2011 Differenz PASSIVA 1 Eigenkapital Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 30.266.046,05 € 31.113.576,29 € 847.530,24 € 1.1 Allgemeine Rücklage Unter dem Bilanzposten „Allgemeine Rücklage“ ist in der gemeindlichen Bilanz der Betrag angesetzt, der sich aus der Differenz zwischen den Aktivposten und den übrigen Passivposten der Bilanz ergibt, jedoch ohne die Wertansätze für die Sonderrücklagen und die Ausgleichsrücklage. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 27.987.834,61 € 31.12.2011 29.383.936,41 € Differenz 1.396.101,80 € 1.1 Zweckgebundene Deckungsrücklage als Davon-Vermerk Die Regelungen in § 43 Abs. 3 GemHVO NRW legen die bilanztechnische Abbildung der nach § 22 GemHVO NRW vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen fest. Sie stellen dabei nicht auf den Ansatz einer Sonderrücklage als gesonderten Bilanzposten ab, sondern stellen einen „DavonVermerk“ dar, der das haushaltswirtschaftliche Geschehen und damit die Wirkungen auf die gemeindliche Bilanz offen legen soll. Der Vermerk wurde aus Gründen der Klarheit bereits in der Eröffnungsbilanz gezeigt. Stand: 01.01.2011 Bilanzwert in EUR: 465.866,83 € 31.12.2011 358.131,68 € Differenz 107.735,15 € Die Erhöhung ist auf eine nicht erfolgte Inanspruchnahme der konsumtiven Ermächtigungsreste zurück zu führen. Die konsumtiven Ermächtigungsreste sind als Anlage dem Anhang beigefügt. 1.3 Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 auf Grundlage eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen ermittelt. Dabei haben sich die Höhe der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen nach dem Durchschnitt der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Jahresrechnungen (vgl. Erläuterungen zu § 75 Abs. 2 und 3 GO NRW) bemessen. Die Ausgleichsrücklage darf zum Ausgleich von Fehlbeträgen der Ergebnisrechnung in Anspruch genommen und ihr dürfen erzielte Jahresüberschüsse zugeführt werden. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 1.903.962,96 € 1.903.962,96 € 0,00 € Der Jahresfehlbetrag des Vorjahres wurde mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. 2 Sonderposten Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 31.12.2011 48.141.485,56 € 46.462.611,19 € Differenz 1.678.874,37 € 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Unter dem Bilanzposten „Sonderposten für Zuwendungen“ sind die erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten zu passivieren, die ihr für investive Maßnahmen gewährt werden und dafür verwendet werden müssen (vgl. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW). Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber festgelegte „investive“ Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten Vermögensgegenständen her. Pauschale Zuwendungen der Gemeinde Kall wurden wie folgt berücksichtigt: Allgemeine Investitionspauschale, Abwasserinvestitionspauschale, Feuerschutzpauschale, Schulpauschale, Sportpauschale, Die Sonderposten werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den festgelegten Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 31.885.714,00 € 31.12.2011 30.571.467,75 € Differenz 1.314.246,25 € 2.2 Sonderposten für Beiträge Im Rahmen der gemeindlichen Investitionen, z.B. Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen oder für Erschließungsanlagen, werden von der Gemeinde regelmäßig Beiträge nach den §§ 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes oder nach § 127 des Baugesetzbuches von den Betroffenen erhoben. Diese Beiträge stellen Finanzierungszahlungen Dritter für Investitionsmaßnahmen der Gemeinde dar, z.B. Beiträge der Anlieger für den Bau einer Wohnstraße. Die Sonderposten für Beiträge werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den festgelegten Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 31.12.2011 14.797.349,00 € 14.648.030,26 € Differenz 149.318,74 € 2.3. Sonderposten für den Gebührenausgleich Unter dem Bilanzposten „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ ist die haushaltsmäßige Überdeckung aus Aufgabenbereichen mit Gebührenkalkulation anzusetzen. Die Gemeinde ist nach § 6 Abs. 3 KAG verpflichtet, eine bei einer kostenrechnenden Einrichtung am Ende eines Kalkulationszeitraumes bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten drei Jahre wieder auszugleichen. Ermittlung auf Grundlage der jeweiligen Gebührenkalkulationen. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 364.304,56 € 156.354,18 € 207.950,38 € 2.4 Sonstige Sonderposten Unter dem Bilanzposten „Sonstige Sonderposten“ sind alle sonstigen vermögenswirksamen Leistungen, die der Gemeinde von Dritten gewährt worden sind, anzusetzen, soweit dabei die Voraussetzungen für die Bildung eines Sonderpostens vorliegen. Dazu sind z.B. Schenkungen in Form von Geld- oder Sachleistungen und rechtlich unselbstständige Stiftungen zu zählen, weil die Gemeinde rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der übergebenen Vermögenswerte wird. Die Eigenleistungen der Vereine und die Zahlungen spezieller Zuweisungen wurden unter der selbigen Position bilanziert. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 31.12.2011 1.094.118,00 € 1.086.759,00 € 01.01.2011 31.12.2011 10.473.386,37 € 10.612.942,21 € Differenz 7.359,00 € Rückstellungen Stand: Bilanzwert in EUR: Differenz 139.555,84 € 3.1 Pensionsrückstellungen Unter dem Bilanzposten „Pensionsrückstellungen“ sind die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen der Gemeinde angesetzt. Die Pensionsverpflichtungen der Gemeinde entstehen aus der gesetzlichen Versorgungsverpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten, aus der sich die Gemeinde nicht entlassen kann. Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu den Zusagen der Gemeinde hat ihre bestehende zukünftige Verpflichtung für Versorgungsleistungen aus bestehenden Pensionen oder Pensionsanwartschaften auf einer versicherungsmathematischen Grundlage zu ermitteln. Ein Rückgriff auf statistische Größen, wie Erhebungen über die Sterbe- und Invaliditätshäufigkeit, ist dabei erforderlich, damit eine fundierte Ermittlung nach mathematischen Regeln möglich wird. Zu den Pensionsrückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. (vgl. § 36 I GemHVO NRW) Die Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Gemeinde Kall ist durch die Rheinische Versorgungskasse (RVK) entsprechend den Vorgaben des § 36 (1) GemHVO NRW erfolgt. Hierbei wurden die durch das Innenministerium NRW vorgegebenen Berechnungsparameter (Runderlass vom 04. Januar 2006, zuletzt geändert am 16.07.2010 und danach gültig bis 31.12.2015) im Rahmen eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem Teilwertverfahren berücksichtigt. Es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5% berücksichtigt. Der zu verwendende Zinsfuß richtet sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG). Als reguläres Pensionsalter wurde das 65. Lebensjahr zu Grunde gelegt. Als Biometrische Rechnungsgrundlagen wurde die Richttafel 2005 von Klaus Heubeck verwendet. Bis zum Bilanzstichtag erfolgte Besoldungsanpassungen sind berücksichtigt. Bei der Bewertung wird ein planmäßiger Aufbau der Rückstellung durch konstante Beiträge ab Beginn des Dienstverhältnisses unterstellt. Weitere Einzelheiten sind der versicherungsmathematischen Bewertung der Rheinischen Versorgungskasse zu entnehmen. Eine Überprüfung und ein Abgleich der Bewertung mit den Basisdaten der Gemeinde Kall ist erfolgt. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Bilanzwert in EUR: davon 8.936.760,00 € 9.341.606,00 € Differenz 404.846,00 € Pensionsrückstellungen Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz für Beschäftigte: Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger Rückstellung Beihilfe für Beschäftigte Rückstellung Beihilfe für Versorgungsempfänger 2.956.126,00 € 3.261.488,00 € 305.362,00 € 3.937.408,00 € 3.996.595,00 € 59.187,00 € 776.240,00 € 852.823,00 € 76.583,00 € 1.266.986,00 € 1.230.700,00 € 36.286,00 € 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Unter dem Bilanzposten „Instandhaltungsrückstellungen“ sind Verpflichtungen der Gemeinde anzusetzen, die aus dem Unterlassen von geplanter Instandhaltung entstehen. Gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW wurde für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen Rückstellungen angesetzt, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert. Bezüglich der einzelnen Instandhaltungsrückstellungen wird auf die Anlage zum Anhang verwiesen. Die Instandhaltungsrückstellungen berücksichtigen die voraussichtlich anfallenden Aufwendungen, die für jede Rückstellung gesondert nachgewiesen und dokumentiert sind. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 31.12.2011 814.820,41 € 709.483,04 € Differenz 105.337,37 € 3.4 Sonstige Rückstellungen Die Regelungen für den Ansatz sonstiger Rückstellungen sind insbesondere in § 36 Abs. 4 bis 6 GemHVO NRW festgehalten. Unter den sonstigen Rückstellungen sind für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen angesetzt, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Ein Ansatz erfolgt, sofern wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme erfolgen wird. Zu diesen Rückstellungen zählen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Verpflichtungen, wie z.B. Rückstellungen für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegenüber andere Dienstherren, aber auch Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 31.12.2011 721.805,96 € 561.853,17 € Differenz 159.952,79 € Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: Stand: Nicht gen. Urlaub Geleistete Überstunden Leistungsprämie Inanspruchnahme Altersteilzeit Rückstellung Kanalisation 01.01.2011 84.493,00 € 56.119,00 € 0,00 € 92.623,00 € 146.503,71 € 31.12.2011 66.395,00 € 54.392,00 € 17.236,00 € 35.862,00 € 124.171,51 € Ausgl. Maßn. Honderb./ S.Venn Miete Kiga Sötenich 26.669,27 € 8.715,69 € 0,00 € 0,00 € Andere sonstige Rückstellungen (unterbliebene AsylLeistungen) 13.549,68 € 0,00 € Archivierungsrückstellung Prüfung GPA kameral / Prüfung Eröffnungsbilanz Reparatur Mauer Bahnstrecke Urft Sonderleistungen Flächennutzungsplan 160.000,00 € 97.000,00 € 36.132,61 € 0,00 € 160.000,00 € 102.984,95 € 0,00 € 811,71 € Gesamt 721.805,96 € 561.853,17 € 4. Verbindlichkeiten Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 27.843.071,51 € 32.828.268,92 € 4.985.197,41 € Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Hinsichtlich der Restlaufzeit wird auf den beiliegenden Verbindlichkeitenspiegel verwiesen. 4.2.5 Verbindlichkeiten aus Krediten für Invest. vom privaten Kreditmarkt Unter dem Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ wurden die gemeindlichen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen angesetzt, die auf Grundlage des § 86 GO NRW gewährt worden sind. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 31.12.2011 20.733.686,59 € 23.249.166,05 € Differenz 2.515.479,46 € 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Bei den Verbindlichkeiten aus Liquiditätssicherung werden die Kredite bei der NRW-Bank und der ISB mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 31.12.2011 4.000.000,00 € 6.138.151,95 € Differenz 2.138.151,95 € 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gemeindliche Verpflichtungen auf Grund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z. B. die Zahlung für eine empfangene Leistung) noch aussteht, angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag. Stand: 01.01.2011 31.12.2011 Differenz Bilanzwert in EUR: 373.332,03 € 319.341,52 € 53.990,51 € Bei dieser Bilanzposition handelt es sich um offene Rechnungen aus dem abgelaufenen Jahr 2011, die noch nicht beglichen sind und in 2012 zu zahlen sind. 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden insbesondere erhaltene, aber noch nicht verwendete Zuwendungen bilanziert. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich noch bis zur jeweiligen Verwendungen um eine erhaltene Anzahlungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Im Einzelnen wurden folgende Werte bilanziert: Allgemeine Investitionspauschale 428.167,17 € Schulpauschale 521.064,44 € Feuerschutzpauschale 84.730,00 € Sportpauschale 80.000,00 € Zuschuss Haltestelleneinrichtung 0,00 € Zuw.Erw.HS-Kall zur OGS 0,00 € Zuw. Kanal Hüttenstr./Siemensr. 1.228.776,45 € Einz. für Endausbau Eibenweg 0,00 € Zuschuss San. Rathaus 298.544,00 € Zuw. KJP II San. Turnhalle HS Kall 142.469,14 € 2.783.751,20 € Ferner wurde eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 39.440,67 gegenüber dem Zweckverband KDVZ Rhein-Erft-Rur ausgewiesen aufgrund von Verpflichtungen des Verbands aus Pensions- und Beihilfelasten, die Verpflichtungen der Mitglieder darstellen. Darüber hinaus bestehen zum Stichtag Verbindlichkeiten aus Zinsverpflichtungen in Höhe von 116.662,92 €. Sowie weitere sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 165.595,81 €. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2011 31.12.2011 2.625.877,65 € 3.105.450,60 € Differenz 479.572,95 € 5. Passive Rechnungsabgrenzung In der Bilanzposition „Passive Rechnungsabgrenzung“ werden die Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Gemeinde Kall hat hier die aus dem Bereich Friedhöfe bereits geleisteten Zahlungen für spätere Jahre nachgewiesen. Die Berechnung erfolgte aufgrund der tatsächlich in der Vergangenheit bis zum Bilanzstichtag 31.12.2009 geleisteten Zahlungen. Diese sind auf Basis der historischen Daten ermittelt und dokumentiert. Stand: Bilanzwert: 01.01.2011 31.12.2011 1.713.285,59 € 1.746.206,31 € Differenz 32.920,72 € 6. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung wurde unter Beachtung des § 38 GemHVO NRW aufgestellt. Insgesamt wurden ordentliche Erträge i.H.v. 23.657.026,85 EUR im Jahr 2011 (Vorjahr: 23.729.407,30 €) erzielt. Der Bereich Steuern und ähnliche Abgaben trug hierzu Erträge in Höhe von 11.645.196,31 EUR (Vorjahr: 10.821.660,29 €) bei und dies besonders durch die Gewerbesteuererträge i.H.v. 5.812.006,29 EUR und den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 3.435.839,00 EUR. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beinhalten insbesondere Schlüsselzuweisungen vom Land mit 1.613.974,00 EUR und Zuwendungen für lfd. Zwecke (Betriebskostenzuschüsse/ Kindpauschalen) i.H.v. 1.008.510,00 EUR. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte Kanalbenutzungsgebühren mit 2.897.986,00 EUR. umfassen im Wesentlichen die Zudem weist die Ergebnisrechnung ordentliche Aufwendungen i.H.v. 23.514.453,77 EUR (Vorjahr: 22.694.716,75 €) auf. Die Transferaufwendungen mit 10.585.632,85 EUR setzen sich vor allem aus allgemeinen Umlagen an den Kreis und die Versorger zusammen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen spiegeln sich im Wesentlichen in Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung wieder. Insgesamt entstanden hier Aufwendungen i.H.v. 3.461.643,21 EUR. Die Personalaufwendungen im Jahr 2011 lagen bei 5.142.876.01 EUR (Vorjahr: 4.804.195.70 €). 7. Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Aufstellung der Finanzrechnung erfolgte unter Beachtung des § 39 GemHVO. Hinsichtlich der Zusammensetzung zu den Ein- und Auszahlungen des Verwaltungsbereichs verwiesen wir auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung. Die Einzahlungen und Auszahlungen im Investitionsbereich umfassen im Wesentlichen Baumaßnahmen im Bereich Kanal- und Straßenbau. Die gesamten investiven Auszahlungen für das Jahr 2011 belaufen sich auf 2.663.531,85 EUR. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen insgesamt 1.983.597,37 EUR und betreffen im Wesentlichen Landes- und Bundeszuweisungen wie z.B. die Investitions- und Schul/Bildungspauschale und Zuweisungen für Baumaßnahmen. 8. Teilrechnungen Die jeweiligen Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung wurden entsprechend den gemäß § 4 GemHVO NRW aufgestellten Teilplänen erstellt (§ 40 GemHVO NRW). 9. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung Es bestehen Verpflichtungen aus einem Mietvertrag bezüglich des Kindergartens Sötenich in Höhe von insgesamt 158.327,25 € (vom 01.01.2009 bis 30.06.2016). Der Vertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 20 Jahren, beginnend mit dem 01.07.1996. 10. Anzahl der im Haushaltsjahr 2010 im Durchschnitt tätigen Mitarbeiter Im Jahr 2011 waren durchschnittlich 142 (Vorjahr: 146) tariflich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Gemeinde Kall tätig. Zudem beschäftigte die Gemeindeverwaltung im Durchschnitt 11 (Vorjahr: 11) Beamtinnen und Beamte. Kall, den 20.04.2015 aufgestellt: bestätigt: ___________________ Kämmerer ___________________ Bürgermeister