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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide; Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
05.03.15, 15:07
Aktualisiert
05.03.15, 15:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide;
Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide;
Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 11.09.2014 20 Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide; Beschluss über die öffentliche Auslegung 326/2014 Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der überarbeiteten Vorentwurfsplanung (städtebauliches Konzept C) zum Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. 13 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragen die Vertagung der V326/2014 , damit man mit den Bürgern noch einmal Gespräche führen kann. 5 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Die CDU Fraktion bittet um die Abstimmung der folgenden Ergänzung zum Beschluss: 1.Die Planung wird weiterhin optimiert. - Das nördlichste Grundstück im Plan wird zur Parkfläche. Die geplanten Parkplätze auf der gegenüberliegenden Seite am letzten Haus der Vorgebirgsstraße entfallen. Dieses Areal soll Grünfläche werden bzw. bleiben. - Eine Vergrößerung des Kinderspielplatzes ist wünschenswert. - Die Verwaltung erstellt ein Konzept, wie die Erschließungs- und Bauarbeiten über die existierenden Wirtschaftswege / K 45 erfolgen können. 2. Die Verwaltung wird beauftragt parallel zum weitren Bauleitplanverfahren die Ausschreibung und Vergabe der Erschließungsarbeiten vorzubereiten und entsprechende Vorlagen zu erstellen. Ziel ist es, mit dem Satzungsbeschluss auch die Vergabe der Erschließungsarbeiten zu beschließen. 3. In den entsprechenden Wirtschaftsplänen sind für 2015 Finanzmittel einzustellen. Gleichzeitig sind auch in mindestens gleicher Höhe Einnahmen aus Grundstücksverkäufen einzustellen, da Grundstückskaufpreise in der Regel nach Fertigstellung der Baustraße zur Zahlung anstehen, was vermutlich im 4 Quartal 2015 der Fall sein wird. Die V326/2014 wird mit der Ergänzung dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen 13 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 11.09.2014 Seite 2