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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg; I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
05.03.15, 15:07
Aktualisiert
05.03.15, 15:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg;
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und 
    Behördenbeteiligung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 11.09.2014 25 Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg; I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 269/2014 I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. §13(a) BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt – Blessem, Reinoldweg. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs (s. Anlage) die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen und den Bebauungsplanentwurf zu erstellen. Die V 269/2014 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)