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Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die vogelsang ip gGmbH im Rahmen des Förderprojektes „Kino Vogelsang“)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,6 kB
Datum
26.08.2009
Erstellt
17.09.09, 04:13
Aktualisiert
17.09.09, 04:13
Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die vogelsang ip gGmbH im Rahmen des Förderprojektes „Kino Vogelsang“)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreisausschusses am 26.08.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die vogelsang ip gGmbH V 553/2009 im Rahmen des Förderprojektes „Kino Vogelsang“ UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass in seiner Fraktion über die Vorlage 553/2009 noch beraten werden müsse. Er werde sich daher bei der heutigen Abstimmung der Stimme enthalten. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 553/2009 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 20.08.2009 (Z 1/V 553/2009) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreis Euskirchen übernimmt zugunsten der vogelsang ip gGmbH eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 245.700,00 €. Die Bürgschaft ist zur Besicherung des Förderprojektes „Kulturtouristische Inwertsetzung des ehemaligen VogelsangKinos als öffentliche Einrichtung des Tourismus“ bestimmt. Die Laufzeit der Bürgschaft bestimmt sich nach der Zweckbindung des Zuwendungsbescheides (15 Jahre - nach Abschluss der Maßnahme). Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt von 1.228,50 € erhoben, zahlbar zum 30.09.2010. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung (UWV)